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Garantieproblem


#1 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 07. Juli 2007 - 12:46

moin,

ich hab hier ein dickes problem. und zwar haben vielleicht einige schon mitbekommen, dass ich ein paar probleme hab mit meinem notebook.

auf jeden fall ist es gestern mal wieder aus reperatur zurückgekommen. mit dem erfolg, dass es kaputter ist als vorher. weil es jetzt nicht mehr angeht. man muss drauf klopfen und dann geht es an. nach dem runterfahren wieder das gleiche spiel. aber das ist im grunde egal, darum gehts net.

jetzt war ich grade bei saturn denen den fehler mal demonstrieren. das notebook hat auch wunderbar mitgespielt, die technik da hat bauklötze gestaunt, was das für ein toller fehler ist. aber da beginnt das problem.

das notebook war für die reperatur, aus der es wiederkam noch in der garantie. nach der rückkehr ist es jetzt nicht mehr in der garantie. der fehler, den es nun hat, der war vorher definitiv nicht da. der ist in der reperatur entstanden. ich hab das ding kaputt wiederbekommen!

jetzt meinte der mann bei saturn aber grade, dass das notebook aus der garantie raus ist. und ob das nun nun noch auf garantie läuft, wisse er nicht, da der fehler ja vorher nicht angegeben wurde (wie auch, den hatte es nicht, den siemens mir ja eingebaut). außerdem sei das ja schon der 4. defekt mit dem gerät, da würde sihc ja eine reperatur quasi garnicht lohnen.

der hat dann mim verkaufsleiter gefaselt und is da stundenlang durch den laden gelaufen und meinte hinterher, dass er nicht wisse, ob sies noch einschicken können, halt wegen dem garantiegedöns, dass es vielleicht nur ne gutschrift wird, die aber aufgrund der 2 jahre, die das gerät nun alt ist, sich höchstens auf 50% belaufen dürfte, vermutlich/warscheinlich nur 1/3 des originalpreises. er wollte aber nochmal mit dem oberboss da sprechen und mit siemens telefonieren und montag mich anrufen.

da hab ich dann erstmal geguckt. die idioten bei siemens machen mir mein notebook kaputt, und zocken mich dann noch ab oder was?

was kann ich denen am montag sagen, wenn die von saturn anrufen und das ganze mit siemens geklärt haben, und mir sagen "joar, reperatur is nich, aus der garantie, sie kriegen nix" oder 1/3 oder 50% oder was auch immer. ich will das ding heile haben die sollen ihren mist gefälligst ausbügeln!!!

wäre da für hinweise sehr sehr dankbar, nicht das die mir da am montag irgendwas aufschwatzen, womit die mich abzocken.

vielen vielen dank im vorraus.

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#2 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 07. Juli 2007 - 13:52

Ich würde mich da mal an eine Verbraucherzentrale wenden und denen den Fall schildern. Ich glaube, das ist das effektivste! :)

#3 Mitglied ist offline   Seeadlerm 

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geschrieben 07. Juli 2007 - 14:13

Tagchen.
Du schreibst, daß das Teil schon dreimal da war.
Hast du die belege über diese Dauer noch?
Wenn das Teil dadurch schon gut und gerne 2 Monate da war, hast du eine Verlängerung deiner Garantie um diesen Zeitraum.
Das würde ich erst mal klären....

Ansonsten hat der Mitarbeiter leider recht, das sie dir auch eine Gutschrift geben können, wobei da der Gebrauchswert bei abgezogen werten kann...
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#4 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 07. Juli 2007 - 14:24

Zitat

Ich würde mich da mal an eine Verbraucherzentrale wenden und denen den Fall schildern. Ich glaube, das ist das effektivste!


verbraucherzentrale ist so teuer. email anfrage 15€ oO und ansonsten haben die ja am we eh zu. und ich will ja grade net, dass die mich am montag überrumpel können und mir irgendwas aufschatzen.

Zitat

Wenn das Teil dadurch schon gut und gerne 2 Monate da war, hast du eine Verlängerung deiner Garantie um diesen Zeitraum.


oh weh, das wird wenn dann eine minutenentscheidung. 2 reperaturen waren in der garantie, die dritte schon außerhalb, weil die 2. nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. es ist jetzt... 4 wochen über die garantie raus (wenn ich richtig gerechnet hab, also am 6.6 isset raus). es war innerhalb der garantie glaub ich 6 wochen weg, also wäre es noch drinne. (wenn ich jetzt richtig mich erinner, die unterlagen hat mein vater, der is im urlaub, hab mit dem noch net telen können). dann wäre es im grunde ja noch _in_ der garantie.

wobei sich da mir die frage stellt, ist da der zeitraum relevant, wo das teil bei bitronic rumlag, also der laden, der die dinger repariert, oder der zeitpunkt, wo ich das ding saturn vorbeigebrahct hab und es wieder da abgeholt hab. ich habs eigentlich immer am ersten tag direkt wieder abgeholt^^ (süchtlichn *g)

außerdem ist fast das gesammte innenleben getauscht worden, mainboard und dvd sind 4 wochen alt *lol* und die festplatte ein jahr. und der defekt schreit nach mainboard, theoretisch müsste da ja noch gewährleistung auf diesen teilen drauf sein, oder? weil die dinger sin ja neu.

aber die belge sind da. und ansonsten stehn die ja bei saturn noch im computer, das können die ja nachprüfen. hast du irgend nen paragraph oder so, auf den ich mich da berufen könnte?

Zitat

Ansonsten hat der Mitarbeiter leider recht, das sie dir auch eine Gutschrift geben können, wobei da der Gebrauchswert bei abgezogen werten kann...


aber die können mir doch für ein 1400€ gerät keine 460€ aufdrücken! dafür krieg ich ja nicht mal ien billigstnotebook heute!!!

Dieser Beitrag wurde von LoD14 bearbeitet: 07. Juli 2007 - 14:38


#5 Mitglied ist offline   Seeadlerm 

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geschrieben 07. Juli 2007 - 14:39

Doch, können sie.....

Du kannst davon ausgehen, wenn die das durchrechnen fällt pro jahr 33% weg...
Das heißt nach zwei jahren sind 66% weg....
Macht nach Adam Riese Restwert von 476 euro.....

Paragraph hab ich jetzt nicht im Kopf, aber es ist so, wenn dein Gerät 4 Wochen weg war, verlängert sich die Garantie/Gewährleistung um diese 4 Wochen....

Bei dir ist es ja länger, und selbst die dritte Rep war ja dadurch noch innerhalb der Garantie, also mußt du die Zeit auch dazurechnen.....

Dieser Beitrag wurde von Seeadlerm bearbeitet: 07. Juli 2007 - 14:39

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#6 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 07. Juli 2007 - 21:53

Zitat

Bei dir ist es ja länger, und selbst die dritte Rep war ja dadurch noch innerhalb der Garantie, also mußt du die Zeit auch dazurechnen.....


ok, kann ich _innerhalb_ dieser zeit denn verlangen dass es repariert wird, oder können die mir auch innerhalb der garantie diesen "restwert" aufs auge drücken? weil ich tippe fast drauf, die spekulieren bei dem fehler, der quasi nach defektem mainboard schreit, dass es die billiger kommt, mir die 400€ aufs auge zu drücke, als das ding auseinanderzunehmen, checken, mobo tauschen, versand etc. hab ich da irgendwelche ansprüche?

#aber danke für die vielen tipps. das verbesserte meine ausgangsposition doch deutlich.

#7 Mitglied ist offline   Seeadlerm 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 01:07

Hm..
Da bin ich mir jetzt gar nicht so sicher.
Normalerweise kannst du aber der dritten reparatur eine gutschrift verlangen, die aber auch nur den zeitwert deckt.
Ich weiß leider nicht, ob die dir die einfach aufs auge drücken können.
Normalerweise kannst du drauf bestehen, das du ein funktionierendes Produkt bekommst.
Aber da muß ich leider passen...
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#8 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 01:20

Wenn die Chance besteht, würde ich mich nicht auf ein Gutschein einlassen, bei dem du nur verlieren kannst.

Geben sie dir aber auf ein neues Notebook 50 % Rabatt, oder was auch immer du für akzeptabel hälst, dann würde ich überlegen.

Um heraus zu finden, ob das mit der Garantieverschiebung wirklich funktioniert, würde ich ganz einfach mal die AGBs von Saturn durchlesen, dass muss vermerkt sein, wenn nicht, kannst du aufjedenfall darauf eingehen. Wenn mir einer sagen kann, im welchem Gesetzbuch ich so etwas nach schauen kann, schaue ich nach, habe alle Gesetzesbücher hier.
Wer kein Ziel hat , darf sich nicht wundern , wenn er nicht ankommt

#9 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 09:57

Zitat

Die Preisminderung zählt, wie auch die Wandlung, zu den sekundären Rechtsbehelfen. Das bedeutet, dass der Preis der Sache nur gemindert werden kann, wenn Verbesserung oder Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand getätigt werden können. (Details im § 932 Abs 4 ABGB).

na super, das ist ja ultra relativ.

aber ich hab grad mal in den AGB bei saturn geschaut. blöderweise haben die nur die AGB von dieser blöden Saturn Plus garantie online (oder ich bin zu dämlich die andere zu finden XD)

Zitat

c) Eine Hemmung der Garantiezeit findet für die Dauer der Erbringung von Garantieleistungen statt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Fernseher handelt.


und damit hab ich acuh irgend ein paragraphenschnickschnack bei google gefunden. man muss ja mal wissen, dass das hemmung in chinesisch heißt XD

Zitat

Eine Hemmung der Verjährung tritt allerdings solange ein, wie über den Anspruch verhandelt worden ist (§ 203 BGB n.F.).


#10 Mitglied ist offline   anyone 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 10:09

Die AGB von Saturn haben auch ausschließlich dann Geltung wenn Sie dir VOR dem Kauf bekannt gemacht worden sind. Ein Aushang im Laden ist dafür allerdings schon ausreichend. Ein Aufdruck auf der Rückseite der Rechnung gilt nicht, weil die Rechnung erst nach dem Kauf ausgehändigt wird.
Ansonsten gilt die Rechtsprechung/aktuelle Gesetzgebung. Übrigens auch wenn Teile der AGB gegen aktuelles Recht verstoßen, auch wenn die AGB als Kaufgrundlage vereinbart wurden...
...und es tat sich ein Loch in den Wolken auf und eine Stimme sprach:
'Freu dich, denn es könnte schlimmer kommen!'
Ich freute mich...und es kam schlimmer.......

#11 Mitglied ist offline   Ler-Khun 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 10:57

Hallo,

es wäre hilfreich gewesen wenn du ein paar mehr Infos geschrieben hättest LoD.
-Wie alt ist das Notebook und welche "Garantie" hast du geltend gemacht?-
Denn es gibt grundsätzlich 2 Arten von"Garantie"
Da wäre die Hersteller und die Gesetzliche.
Wenn du über die eine nichts wirst, versuche es über die andere.
Hier findest du erste Anhaltspunkte zu den Unterschieden.

Klick und Klick
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#12 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 11:18

weiter oben steht, dass es am 6.6. aus den 2 jahren rausgelaufen ist :angry:

des weiteren hab ich keine ahnung, was ich da geltend gemacht hab, ich bin da rein "hier kaputt, heile machen, tschüss". auf dem wisch steht irgendwas von "reparatur/garantievertrag", weiter unten steht "ab dem 7. monat werden mängelrügen im rahmen der herstellergarantie zur reparatur angenommen. hierbei handelt es sich um eine reine kulanzhandlung und dienstleistung an den kunden über händluing und versand zum hersteller!" mehr weis ich auch net.

#13 Mitglied ist offline   ThunderKiller 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 11:28

Beitrag anzeigenZitat (Memphi: 08.07.2007, 02:20)

Wenn mir einer sagen kann, im welchem Gesetzbuch ich so etwas nach schauen kann, schaue ich nach, habe alle Gesetzesbücher hier.


das müsste im HGB (Handelsgesetzbuch) vermerkt sein....

#14 Mitglied ist offline   Rudi99 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 11:42

Gewährleistungsansprüche (hier: 24 Monate) bestehen nicht freiwillig (Kulanz), sie bestehen grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller... eine vom Hersteller gegebene Garantiezusage (hier: 6 Monate) kann der Verkäufer weitergeben, muß er aber nicht.

#15 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 08. Juli 2007 - 11:49

Zitat

Gewährleistungsansprüche (hier: 24 Monate) bestehen nicht freiwillig (Kulanz), sie bestehen grundsätzlich gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller... eine vom Hersteller gegebene Garantiezusage (hier: 6 Monate) kann der Verkäufer weitergeben, muß er aber nicht.


tut das irgendwelche unterschiede auf diese hemmung machen? oder ist so langsam der zeitpunkt gekommen, wo ich schreiend auf die autobahn laufen sollte?

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