Bayerische Staatsangehörigkeit Gibt Es Die Noch ? Bayerische Staatsangehörigkeit Gibt es d
#1
geschrieben 20. April 2004 - 17:24
ein Bekannter von mir fragte mich, ob es die
Bayerische Staatsangehörigkeit noch gibt ?
Ich weiß es leider nicht
Weiß einer von Euch, wo ich mal suchen kann oder nachlesen kann ?
Das habe ich gefunden
http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Quellen...bayern_1946.htm
Aber ist die noch aktuell ?
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Gruss
Lutz
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
Anzeige
#2
geschrieben 20. April 2004 - 17:52
Zitat
und da das der Bund regeln muss, weil es in seinen Aufgabenbereich fällt, entfällt die bayerische Staatsangehörigkeit
#3
geschrieben 20. April 2004 - 17:58
Deutschland wurde von den Bayern übernommen und nicht umgekehrt
Ich glaube mit dem Chaos wären wir oft besser bedient (kxxx, verarschter Bürger)
#4
geschrieben 20. April 2004 - 18:16
Schon mal Danke für Deine Antwort.
Nur dann verstehe ich das hier nicht:
Zitat
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.
@kxxx
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
#5
geschrieben 20. April 2004 - 18:19
Derartige Papiere schon mal in der Hand gehabt.
Werden natürlich nicht als Amtliche Dokument angesehen.
http://www.derreichskanzler.de/
#6
geschrieben 20. April 2004 - 18:26
Zitat (Lutz1965: 20.04.2004, 19:16)
Schon mal Danke für Deine Antwort.
Nur dann verstehe ich das hier nicht:
Zitat
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.
@kxxx
das deute ich jetzt als Relikt aus der Zeit, als es noch bayerische und dt. Staatsangehörigkeit gleichzeitig gab....wie gesagt, kann auch nur das aus dem Sozialkundeunterricht wiedergeben und das gerade war eine Vermutung....
@kxxx: rechts hast
#7 _shelby_
geschrieben 20. April 2004 - 18:42
Bayern ist ein Freistaat und es hat Bayern gefallen, dem bundesdeutschen föderalen System beizutreten. Bayern kann jederzeit wieder austreten, was sie natürlich nie tun werden, aber die Verfassung erlaubt es.
#8
geschrieben 20. April 2004 - 18:53
Zitat (shelby: 20.04.2004, 19:42)
Bayern ist ein Freistaat und es hat Bayern gefallen, dem bundesdeutschen föderalen System beizutreten. Bayern kann jederzeit wieder austreten, was sie natürlich nie tun werden, aber die Verfassung erlaubt es.
natürlich. Dann kannst du mir auch sicher erklären, wie es das geben kann, wenn die Staatsangehörigkeit in den Aufgabenbereich des Bundes fällt...
#9
geschrieben 20. April 2004 - 18:55
Unsere Marine wird sie überrollen.
Intel i7 840 Board:ASUS P57P55D 8GB Ram OCR1066
Grafik:N-Vidia 650 GTS
HDD:Samsung 1000 GB Sata 2 & 200 GB Maxtor Sata 1+500 GB Maxtor
DVD:LG GSA 4120 B & Blue Ray: LG B
Windows 7 Asus Z53H Series Laptop
1600 Mhz
320 GB HDD
2048 MB Ram
#10 _shelby_
geschrieben 20. April 2004 - 18:59
Zitat (wiz: 20.04.2004, 19:53)
Aber selbstverständlich.
Solange Bayern im Bund ist und bleibt, fällt das Staatsangehörigkeitsrecht in den Machtbereich des Bundes.
Sollte Bayern jemals aus dem Bund austreten (was nie passieren wird!) dann gelten wieder die alten, bayerischen Gesetzgebungskompetenzen und Zuständigkeiten.
Dieser Beitrag wurde von shelby bearbeitet: 20. April 2004 - 19:00
#11
geschrieben 20. April 2004 - 19:01
Zitat (shelby: 20.04.2004, 19:59)
Zitat (wiz: 20.04.2004, 19:53)
natürlich. Dann kannst du mir auch sicher erklären, wie es das geben kann, wenn die Staatsangehörigkeit in den Aufgabenbereich des Bundes fällt...
Aber selbstverständlich.
Solange Bayern im Bund ist und bleibt, fällt das Staatsangehörigkeitsrecht in den Machtbereich des Bundes.
Sollte Bayern jemals aus dem Bund austreten (was nie passieren wird!) dann gelten wieder die alten, bayerischen Gesetzgebungskompetenzen und Zuständigkeiten.
klar. aber solange gibt es nur die dt. Staatsangehörigkeit...
#12
geschrieben 20. April 2004 - 19:41
Kann man das wo nachlesen ?
Du weißt ja...schwarz auf weiß kommt immer besser an
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
#13
geschrieben 20. April 2004 - 20:39
Zitat (shelby: 20.04.2004, 19:59)
Bayern kann auch nicht einfach so austreten, wie es will. Eine Neugliederung des Bundesgebietes ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 29 GG möglich. Den Austritt eines Landes aus dem Bund sieht dieser nicht vor. Eine Änderung dieser Norm bedarf einer 2/3 Mehrheit im Bundestag, was nicht im Einflussbereich von Bayern liegt. Ausserdem könnte in einem solchen Versuch ein Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel in Art. 79 Absatz 3 liegen, was aber streitig ist.
#14
geschrieben 21. April 2004 - 08:51
Erstmal vielen Dank an alle, die bisher schon gepostet haben.
Hat noch einer eine Idee wo ich was nachlesen kann zum Thema ?
Schönen Tag noch
Gruss
Lutz
Meine Hardware :
* ATX Gehäuse Schwarz mit Seitenfenster mit LED-Lüfter blau) mit einem 420 Watt Netzteil
* MainBoard = ASUS F1A55 - ML K
* Speicher = 1x 8GB
* Grafikkarte = ATI Radeon Sapphire HD 5450 512 MB passiv gekühlt
* Festplatten : 2x Samsung HD501LJ (SATA 2, 500 GB) / 1x Samsung HD400LJ (SATA 2, 400 GB)
* Brenner = 1x LG GSA - H62N (SATA) / 1x GSA-H58N (IDE)
Bildschirm : TfT Acer X203H
Drucker : Epson Stylus DX4450
DSL : 25000 Telekom
#15
geschrieben 21. April 2004 - 09:07
ist wohl eindeutig klar das es die Bayerische Staatsangehörigkeit noch gibt!
(was ich als Bayer auch hoffe )
Also hier noch mal der Text!
Zitat
(1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt;
2. durch Legitimation;
3. durch Eheschließung;
4. durch Einbürgerung.
(2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.
(3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.
Artikel 7 Staatsbürger
(1) Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufs jeder Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Der Staatsbürger übt seine Rechte aus durch Teilnahme an Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sowie Volksbegehren und Volksentscheiden.
(3) Die Ausübung dieser Rechte kann von der Dauer eines Aufenthalts bis zu einem Jahr abhängig gemacht werden.
Artikel 8 Gleichstellung aller Deutschen
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.
...Bisher hat das Universum gewonnen." - Autor mir unbekannt
Bad Angels - Pool Billard