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In Der Berufsschule Überstunden Machen Nach §9 JArbSchG


#1 Mitglied ist offline   m4rkus 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:04

Hallo,

Ich hab in der Arbeit als Fachinformatiker Azubi ne 35 Stunden woche. :thumbup:
Auf unsrem Zeitnachweiß, den wir jeden Monat bekommen werden die Berufschultage als 7 Stunden angerechnet, was einem normalen Arbeitstag entspricht.
Letztens in Sozialkunde, haben wir das Jugendarbeitsschutzgesetz durchgenommen, in dem es heißt:

Zitat

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet
1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, ...
;D

Jetzt die Frage: Mache ich jetzt an jedem Tag den ich in der Schule bin eine Überstunde?

Wenn ja meint ihr ich soll das mal gegenüber unsrem Ausbilder erwähnen?
Könnte wir sogar die Überstunden rückwirken bis letzten September verlagen? :)

Nachtrag: Wie sieht das überhaupt rein rechtlich aus, macht sich der Betrieb da starfbar?

kennt sich da jemand aus?

Danke schon mal im Voraus.

gruß,
m4rkus

Dieser Beitrag wurde von m4rkus bearbeitet: 27. Juni 2007 - 19:07

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#2 Mitglied ist offline   Rantanplan 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:13

Soweit ich weiss wird 1 ganzer Schultag in der regel als ein voller Arbeitstag verrechnet, was normalerweise 8 Stunden entspricht.

Kann es allerdings sein das du bei einer 35 Std. Woche, 5x einen 7 Std. Tag hast, dann werden dir natürlich auch Berufsschultage nur mit 7 Std. angerechnet, da diese ja tatsächlich normalerweise nicht von 07:00 Uhr bis 16:00
inklusive einer Std. Pause geht, kommst du ja auch nie tatsächlich auf diese oder 8 volle Stunden, oder täusche ich mich da.?
MFG

Dieser Beitrag wurde von Rantanplan bearbeitet: 27. Juni 2007 - 19:18


#3 Mitglied ist offline   |DeathAngel| 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:18

du machst doch im endeffekt weniger als offensichtlich rein rechtlich erlaubt. wie sollte sich dein arbeitgeber in diesem bezug strafbar machen? ... fragt sich nur, ob ein berufschultag IMMER mit 8std. verrechnet werden muss, denn dann müsstest du für die zusätzliche stunde eigentlich auch entlohnt werden. wie es tatsächlich aussieht, weiß ich nicht.

#4 _Breaker_

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:25

Ein Berufsschultag wird immer mit einem Regelarbeitstag berechnet, und ein Regelarbeitstag ist bei euch 7h (35h/Woche/5 Tage).
Dein Arbeitgeber würde sich also erst strafbar machen wenn er von dir verlangen würde nach einem vollen! Schultag (bei Schultagen, die nur bis 12.00h gehen muss der Lehrling nochmal im Betrieb erscheinen) nochmal zum Arbeiten in den Betrieb zu kommen.

#5 Mitglied ist offline   m4rkus 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:25

ja genau das mein ich, dass berufsschule immer heißt: 8 studen tag, da das ja so im Gesetz steht.

und genau das macht mein Betrieb ja nicht.

Natürlich hab ich in der Schule weniger unterricht als ich in der Arbiet arbeite, das ist aber nciht der Punkt.
Der Punkt ist, dass mir die Stunde, wie ich meine rechtlich zusteht, aber mir nicht gutgeschrieben wird.

Ich hoffe ich habs verständlihc ausgedrückt.

gruß,
m4rkus

Dieser Beitrag wurde von m4rkus bearbeitet: 27. Juni 2007 - 19:26

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#6 Mitglied ist offline   Rantanplan 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:27

Beitrag anzeigenZitat (|DeathAngel|: 27.06.2007, 20:18)

du machst doch im endeffekt weniger als offensichtlich rein rechtlich erlaubt. wie sollte sich dein arbeitgeber in diesem bezug strafbar machen? ... fragt sich nur, ob ein berufschultag IMMER mit 8std. verrechnet werden muss, denn dann müsstest du für die zusätzliche stunde eigentlich auch entlohnt werden. wie es tatsächlich aussieht, weiß ich nicht.


Genau wüsste ich das jetzt auch nicht, allerdings kann ich mich noch erinnern als ich noch in der Ausbildung war, gab es auch mal die diskution wegen Berufsschule Freitags machen.

Da allerdings bei manchen Firmen Freitags regulär nur bis 12:00 btw 13:00 gearbeitet wurde, und diese leute auch nur diese Stunden verrechnet bekamen wurde dies auch schnell abgelehnt..

Aber wenn du das genau wissen willst fragst am besten jemanden der sich mit dem Arbeitsrecht etwas näher auskennt.

#7 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:28

auch wenn die schulzeit 8 h dauert wird das nur als 7h arbeit gewertet. So war es bei mir allerding hatte ich damals einen 9h berufsschultag.

Ich frag mich so was aus dir werden soll wenn du jetzt schon wegen überstunden maulst .... überstunden gehören heutzutage dazu. Bei 35h die woche da ght es dir ja noch sehr gut. Ich hab eigentlich eine 40h woche, arbeite aber immer etliche stunden mehr. Ok ich bekomm das auch bezahlt aber bei uns wird das als normal angesehn das du überstunden machst. Das ist in sehr vielen firmen so.


gruss spoo

#8 Mitglied ist offline   m4rkus 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:29

Hier mal der komplette §9:

§ 9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

(4) (aufgehoben)

Ich kann nix finden, das meine Behauptung widerlegt.

@spoo: Natürlich ist das normal das man auch mal Überstunden macht, wenn viel Arbeit da ist, die werden aber dann auch mal wieder abgebaut. Dass ich mich hier erkundige heißt noch lange nicht, dass ich jetzt morgen zum Ausbilder/JAV/Bertriebsrat renne und drauf bestehe, dass ich die Stunden haben will. Es interessiert mich einfach nur ob sich der Betrieb in dieser Situation gerecht verhält. Das ist alles, mehr nicht.

gruß,
m4rkus

Dieser Beitrag wurde von m4rkus bearbeitet: 27. Juni 2007 - 19:33

2*3=4

#9 Mitglied ist offline   schrämp 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:35

wenn das für dich schon ein Problem darstellt hast du dir mit der IT wohl die falsche Branche ausgesucht

ich hatte durchaus schon 80 und mehr Stundenwochen und in meiner Firma werden Überstunden nicht bezahlt, dafür gibts aber dann einmal im Jahr einen Bonus

und ich denke das ist in der IT-Branche nichts aussergewöhnliches und ich hab nichtmal Rufbereitschaft
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#10 Mitglied ist offline   Rantanplan 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:37

Es ist jetz nur noch die frage ob diese 8 Std. generell angerechnet werden müssen, oder ob es darum geht dass wenn du sagen wir mal normalerweise einen 8 Std. Arbeitstag hättest, und dein Chef würde es genau nehmen das er nich so nach dem Motto daherkommen kann " z.B. die Berufsschule geht ja tatsächlich nur 6 Std. die restlichen 2 Std. gibt es nicht bezahlt oder müssen nachgearbeitet werden, oder so in der art".

Aber wie gesagt die basiert auf vermutungen, müsste da selber mal unseren BR fragen.

Dieser Beitrag wurde von Rantanplan bearbeitet: 27. Juni 2007 - 19:38


#11 Mitglied ist offline   m4rkus 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:39

@schrämp:

Zitat

Natürlich ist das normal das man auch mal Überstunden macht, wenn viel Arbeit da ist, die werden aber dann auch mal wieder abgebaut.


Ich hab nix andres behauptet. Als Azubi darf man aber nicht so viele Überstunden haben, darum gibts bei uns eben den Freizeitausgleich. Ansonsten gibts bei uns soweit ich weiß ne überstundenpauschale, für die "normalen" angestellten

Gruß,
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#12 Mitglied ist offline   greller 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:42

wenn du vorhast, nach der ausbildung in deinem lehrbetrieb weiterzuarbeiten (soll ja vorkommen :thumbup: ) würd ich mir gut überlegen ob du die "überstunde" geltend machen willst.
gerade in der heutigen zeit...

wie das rechtlich aussieht is ne andere geschichte. da meine ausbildung nun schon mehr wie 12 jahre zurückliegt bin ich dort sicher nicht mehr auf dem neuesten stand.

Dieser Beitrag wurde von greller bearbeitet: 27. Juni 2007 - 19:43

je suis 1 Pimmel

#13 Mitglied ist offline   schrämp 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 19:42

bei mir in der Firma nicht, ich krieg den Bonus und das wars, nichtmal ein Danke aber der Bonus is mir lieber als ein Danke :thumbup:
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#14 Mitglied ist offline   Airboss 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 20:54

Als Frage von einem Fachinformatiker und überhaupt, ist der ganze Threat eine schwache Nummer!

1. gibt es in der BRD keine festgelegte "Arbeitszeit" von 8,0 h,
2. gibt es in der BRD auch keine festgelegte "Überstundenreglung" noch eine "Vergütung" derer,
3. Du willst für 7 h Arbeit - 8 h bezahlt haben, träum weiter,
4. und deshalb am wichtigsten



Lehrjahre sind keine Herrenjahre!


5. Wer mehr zu diesem Thema wissen will, sollte in seiner Suchmaschine mal "Reichsarbeitsgesetz vom 26.06.1935" eingeben und sich nicht wundern, warum es in den wichtigsten Gebieten und Anwendungsfällen z. B. vor Gericht den heutigen gleicht!

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#15 Mitglied ist offline   m4rkus 

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geschrieben 27. Juni 2007 - 21:50

Liest eigentlich jemand meine weiteren Beiträge?

Ich will lediglich wissen ob bei einem Berufsschultag ein voller Arbeitstag oder normalerweise die bereits angesprochenen 8 h gutgeschrieben werden.

Zitat

1. gibt es in der BRD keine festgelegte "Arbeitszeit" von 8,0 h,
2. gibt es in der BRD auch keine festgelegte "Überstundenreglung" noch eine "Vergütung" derer,
3. Du willst für 7 h Arbeit - 8 h bezahlt haben, träum weiter,
4. und deshalb am wichtigsten Lehrjahre sind keine Herrenjahre!

5. Wer mehr zu diesem Thema wissen will, sollte in seiner Suchmaschine mal "Reichsarbeitsgesetz vom 26.06.1935" eingeben und sich nicht wundern, warum es in den wichtigsten Gebieten und Anwendungsfällen z. B. vor Gericht den heutigen gleicht!


lies dir den paragraph mal durch den ich gepostet hab -> merk dann dass sich meine Frage ausschließlich auf die Berufsschule bezieht -> stell dann fest, dass das dritte Reich längst Untergegangen ist und deine Aufzählung überhaupt rein gar nix produktiv zu diesem Thema bringt.

Das einzige was ich wissen will ist: ja/nein!

Wann/Ob/Wieviele Überstunden ich mache (und ich hab jetz schon etliche zusammen) geht hier im Forum ja wohl keinen was an, das ist meine Sache und steht hier weder in Frage noch überhaupt zur Diskussion.

Was ist daran jetzt nicht zu verstehen?
Es ist mir bewusst, dass man sich durch beanstanden des Problems (sofern es überhaupt eins ist, recht weit sind wir ja noch nicht gekommen) keine Freunde machen würde. Darum hab ich das ja auch nicht vor. Verstanden?

markus
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