WinFuture-Forum.de: Handyvertrag -> Anfechtbar? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Mobiles
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Handyvertrag -> Anfechtbar? Option angedreht


#1 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 06:47

Guten Morgen,

ein Bekannter hat vor genau 7 Tagen ein Vertrag abgeschlossen, dabei wurde ihm so eine scheiß Donwloadoption für Klingeltöne etcmüll, die 1€ im Monat kostet, angedreht.
Er wurde jedoch nicht darüber informiert.
Bei der Internetbestellung kann man diese abwählen.

Eine Anfrage beim Anbieter (mail) ergab, das der Händler angegebeten hatte, die Option sei gewünscht -> da dies Bestandteil des Vertrages sei, unkünbar.
Man solle sich an den Händler wenden.

Auf dem Vertrag der unterschrieben wurde, ist allerdings nichts von dieser zu finden.

Bekanntlich unterschreibt man doch mit einer Unterschrift nur ein Vertrag -> doch die werden sicherlicht sagen, dies sei Bestandteil des Vertrages. trotzdem fallen zusätzliche Kosten an und es ist wie gesagt nicht auf dem Vertrag erwähnt.

Bevor er da nur zum Händler bzw. Shop rennt, wollte ich ihm noch eventuelle Argumente mit auf den Weg geben.

Kann man mit Stornierung drohen?
- Anwalt ?

Sicherlich geht es nicht mehr, die Option zukündigen, aber man könnte sich ja von dem Shop die 24€ auszahlen können.
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#2 Mitglied ist offline   Stonehedge 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 06:59

hm in deutschland gilt eh 14-tägiges rückgaberecht oder? denke das gilt auch bei handys. sonst würde ich mir überlegen, ob der € im monat die mühe wert ist. wenns natürlich ums prinzip geht, dann hin da und den laden auseinander nehmen :lol: ^^
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#3 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 07:21

Beitrag anzeigenZitat (Stonehedge: 18.06.2007, 07:59)

hm in deutschland gilt eh 14-tägiges rückgaberecht oder?

Ich galube nicht auf Dienstleistungen.

1€ nicht wert -> das ist ein Cheeseburger oder McSundea
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#4 Mitglied ist offline   Stonehedge 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 07:30

oder die telefonnummer der verkäuferin :lol: aber wenn sie es ihm nicht gesagt haben und es auch nicht im vertrag steht, koennen sie ja nicht damit durchkommen
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#5 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 07:53

Versuchen kann man es, ich wollte nur Schlagfertige Argumente.

Nagut aber eigentlich müsste das reichen.

Als Antwort kommt eh: Der Vertrag läuft jetzt schon.
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#6 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 08:05

die fragen die sich mir momentan stellen sind folgende:

1. steht wirklich nirgends diese option in dem Vertrag?
2. heißt der Anbieter zufälliger weise The Phonehouse? Wenn ja dann ist es diese Jamba-option mit 24 Monaten MVLZ.
3. nutzt er den Handyvertrag? (also telefoniert er bereits mit der Karte und dem Handy?)
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#7 Mitglied ist offline   gr4y 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 08:25

Ich bin mir sicher das das Rückgaberecht bzw. im Fall von Verträgen Widerspruchsrecht auch für den Handyvertrag gilt. Ich würde mich aber erstmal bei Google umfassend zu dem Thema informieren.
Außerdem würde ich aber mit diesem Fall ein bisschen in die Medien gehen. Zum Beispiel "Panorama" bei ARD, die Schlachten das doch immer so schön negativ aus! Ich habe erst letze Woche wieder eine Reportage gesehen. Da hielt die Verkäuferin bewusst die Vertragskonditionen zu. Die Reporter haben die betreffende Firma angeschrieben, diese konnten dazu aber nichts sagen, da die Verkäufer wieder von einer Agentur gestellt werden.

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#8 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 08:58

Man kann natürlich auch sagen, dass man darüber nicht aufgeklärt wurde, dass die Option enthalten ist, allerdings können diese genauso sagen, dass ich es gewünscht habe.

Schwer zu beweisen.
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#9 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 09:10

Beitrag anzeigenZitat (Marcel: 18.06.2007, 09:05)

die fragen die sich mir momentan stellen sind folgende:

1. steht wirklich nirgends diese option in dem Vertrag?
2. heißt der Anbieter zufälliger weise The Phonehouse? Wenn ja dann ist es diese Jamba-option mit 24 Monaten MVLZ.
3. nutzt er den Handyvertrag? (also telefoniert er bereits mit der Karte und dem Handy?)

1. Nicht auf dem Zettel, den er unterschrieben hat -> nur Handy, Homezone, Tarif, Adresse.
2.Nein Mobilcom :lol: -> mload
3. ja

Habe aber was gefunden:

Zitat

# Widerrufsbelehrung

1.

Der Nutzer kann seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung (Bestellung von Produkten) innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der mobilcom Communicationstechnik GmbH, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf, oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Versand einer E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt mit dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

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#10 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 10:09

Meiner ansicht nach ist der Vertrag an sich nicht anfechtbar. Die daten standen ja alle im Vertrag, er hat sie unterschrieben und nutzt diesen ja auch bereits.
Was allerdings anfechtbar sein dürfte, ist diese mload-option. Der Kunde kann nichts für wenn der Händler verpennt ne option zu deaktivieren.

Ich schlage vor, dein bekannter geht hin und bietet dem Händler 2 optionen.

Option 1 - er lässt diese mload-option deaktivieren
Option 2 - der händler zahlt die summe vom 24 (24 x 1 EUR G-Gebühr/Monat) an deinen bekannten aus und gut ist.
gruß
Marcel

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#11 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 10:37

Gut, mal schauen,ob das klappt.
Ansonsten probiert er das mit Mail.
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#12 Mitglied ist offline   Stonehedge 

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geschrieben 18. Juni 2007 - 12:33

wenns nirgendwo aber wirklich nirgendwo im vertrag steht, wird dein kumpel da wieder rauskommen, sonst fang ich auch an handyverträge zu verkaufen ;)
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