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Nachträgliche Erhöhung Der Semestergebühren


#1 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 29. Mai 2007 - 21:18

Hallo,

wie Ihr sicherlich aus der Überschrift entnehmen könnt, studiere ich und ich studiere auch gerne, aber nun habe ich einen echten Grund mich zu ärgern.

Ich bekam letzten Freitag eine Post, wie alle meine Kommilitonen, einen Brief der asta, dass jeder Student Semestergebühren nach zu zahlen.

Nun wollte ich wissen, ob das möglich ist? Ich weiß das sie die Gebühren für ein folgendes Semester erhöhen dürfen und können, aber können sie nachträglich eine Erhöhung vollziehen?

Immerhin sind es 17 € die sie nachträglich einholen wollen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es ja eigentlich ein Vertrag ist, den ich zu den damaligen Konditionen eingegangen bin. sprich für 17€ weniger für dieses Semester.
Es steht auch nichts genaueres fest, ob sie das dürfen oder nicht dürfen.

Ebenfalls ist der Brief nicht sehr freundlich geschrieben, bzw. drohen sie damit, falls wir die 17 € nicht nachüberweisen, nicht das nächste Semester besuchen dürfen.

Haben die Hochschulen solch eine Freiheit und können Geld nachwirkend verlangen?
Zu mal dieser Fehler von der ASTA war und nicht von uns Studenten. Sie haben es verpasst die Erhöhung für das SS 07 in irgendeine Abstimmung einzubringen, deswegen mussten sie dieses Semester aus ihrer eigenen Tasche die 17 € pro Student zahlen.

Bitte postet nur, wenn ihr echtes Wissen darüber habt.

Vielen Dank

Sir M.
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#2 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 29. Mai 2007 - 21:34

ich hab nicht so wirklich ahnung, ich hoffe du verzeihst das, aber wieso kann der ASTA damit drohen, dass ihr rausgeworfen werdet? ich dachte, sowas kann nur die verwaltung oder der rektor? der asta hat in dem sinne doch garkeine macht dazu. der kann dir höchsten vielleicht die baför beratung verweigern oder son unfug?

#3 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 29. Mai 2007 - 21:39

Steht jedoch im Brief so drin.

"Eine Rückmeldung zum Wintersemester 2007/08 ist nur möglich, wenn der unten angegebene Betrag komplett überweisen ist.
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#4 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. Mai 2007 - 22:58

Es gibt grundsätzlich ein gesetzliches Rückwirkeverbot, dass durch die Verfassung gestützt wird. Danach musst du nicht zahlen!

Von diesem gesetzlichen Rückwirkverbot gibt es aber Ausnahmen, die man wissen muss. Dies gilt nicht, wenn man mit einer solchen Erhöhung der semestergebühren hat von vornherein rechnen können. Das ist zum Beispiel dann der Fall wenn irgendwo steht, dass jedes Semester die Gebühren erhöht werden oder wenn man nach billigem Ermessen davon gewußt hat, dass eine solche Erhöhung kommt. Kannst nur du im Detail beurteilen.

Also für dich alles Kaugummi! Du wirst damit wenig anfangen können. Ich hab mir Mühe gegeben und dazu extra noch mal meinen Hefter zum Staats und Verfassungsrecht rausgekramt! Ich fürchte du musst mit offenem Ausgang klagen! Und ob das wegen 17 Euro Sinn macht - darauf scheint man zu setzen!!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. Mai 2007 - 22:59


#5 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 29. Mai 2007 - 23:13

ich glaub es ist in erster linie mal interessant rauszufinden, ob der asta überhaupt einen rauswerfen kann. die leute im asta sind ja eh meist verschriehen und maßen sich manchmal ganz schön was an. in erster linie is da glaub ich der beste anlaufpunkt das studierenden sekreteriat oder halt ecke unileitung. ich würde dort erstmal nachfragen, ob das von denen abgesegnet wurde / ob der asta sowas androhen kann.

oder vielleicht auch einfach mal dem asta ne email schicken, wieso sie darauf kommen, dass sie jemand rauswerfen können / die anmeldung verweigern können. das muss ja in irgend ner satzung zu finden sein!

ich will jetzt nicht sagen, dass es nicht durchaus sein kann, dass der asta sowas verlangen kann, ich zweifel nur extrem stark daran.

(da fällt mir ein zitat ein "studiengebürhen boykotieren? und 500€ auf ein treuhandkonto des asta überweisen? weiste, da stell ich mich lieber aufs dach und werf brennende scheine runter als denen das geld zu geben")

Dieser Beitrag wurde von LoD14 bearbeitet: 29. Mai 2007 - 23:14


#6 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 29. Mai 2007 - 23:33

Mich interessiert es halt mehr, ob die Rückwirkend, für ein abgelaufendes Semester noch eine Gebühr draufhauen dürfen.

Ich und auch viele andere überlegen wegen dieser Unverschämtheit, die Uni zu wechseln. Weil ich mein Geld nun mal nicht einfach so zum Fenster rauswerfen will und auch nicht kann.
In diesem Semester haben noch nie so wenige Studenten in Köln studiert, wie in diesem. Ich finde das sollte vielleicht einwenig die Alarmglocken schellen lassen, aber die sind wahrscheinlich mit Euro-Scheinen vollgestopft.

Aufjedenfall schon mal Danke für Eure Antworten, ich hoffe da kommen noch ein paar, die mir vielleicht weiterhelfen können.
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#7 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. Mai 2007 - 23:58

Na dann such dir schon mal ne neue Uni!

#8 Mitglied ist offline   floerido 

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geschrieben 30. Mai 2007 - 00:14

Wie hast du den deine Studiengebühren bezahlt (Direkt oder Treuhandkonto)? Die einzige Idee auf die ich kommen würde wie der Asta auf die Idee kommen könnte Geld zu fordern, weil durch Misswirtschaft auf den Treuhandkonten etwas verloren gegangen ist (wobei das sicherlich auch nicht rechtens ist).

Den Asta bezahlt man nicht direkt, dieser wird über den Uni-Etat finanziert in den auch die Studiengebühren fließen. Es ist eigentlich vergleichbar als wenn der Hausmeister für die Raumnutzung Eintritt nehmen würde und dann droht dich zu Exmatrikulieren wenn du nicht zahlen willst.
Wenn der Asta nicht mit dem Geld umgehen kann, könnten sie sich vielleicht ein bisschen Unterstützung von BWL-Studenten holen. :blink:

Dieser Beitrag wurde von floerido bearbeitet: 30. Mai 2007 - 00:22


#9 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 30. Mai 2007 - 04:56

der asta kriegt sein geld doch aus dem semesterbreitag, nicht aus den studiengebühren. also teil dieser 1xx euro, die man so oder so immer zahlen muss. die sollen ja in köln eh extrem hcoh sein.

wohin willst du denn wechseln wenn ich fragen darf? wobei, bei köln is die auswahl ja recht groß.

#10 Mitglied ist offline   Alucard89 

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geschrieben 30. Mai 2007 - 07:47

Moin mal, Sry wenn das net so zu deiner Frage passt, aber ich finde es belustigend aber auch beschämend für Deutschland. Irgendeiner hat mal geschrieben, jeder hat das Recht zu lernen.
Irgendwie geht heute das ganze unter. Ein paar Politiker setzen Studien gebühren durch, eodurch ich mir nochmal überlegen sollte, ob ich es mir leisten kann zu Studieren. Und noch etwas später, Wird von deiner Uni verlangt Semester Zahlung zu vollziehen, vergessenen waren einzuziehen, fürs angebrochene Semester und drohen damit Einen vom Nächsten Semester auszuschließen.

Naja, Ob das hier noch Deutschland ist frag ich mich schon lange. :blink:
Mfg,
Alucard

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#11 Mitglied ist offline   rebastard 

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geschrieben 30. Mai 2007 - 11:13

...wenn ich mir hier manche Beiträge durchlese, kann ich echt ob Schreibweise und Inhalt nur mit dem Kopf schütteln!

Ich gehe davon aus, dass es sich bei den 17 EUR mehr um Semestergebühren handelt.

1.) Studiengebühren != Semestergebühren. Ich studiere in Sachsen, da gibt es keine Studiengebühren, wohl aber Semestergebühren.

2.) Hat der Threadstarter ein Schriftstück von der Hochschule, wo "Vertrag" draufsteht? Wohl kaum!

3.) Semestergebühren setzen sich bei uns zusammen aus

I. Studentenschaftsbeitrag 93,60 EUR
I. a) für Semesterticket 90,00 EUR
I. b) für Studentenrat 3,60 EUR
II. Studentenwerksbeitrag (Die "Bude", die die Mensen und Wohnheime unterhält und außerdem
die BAföG-Anträge bearbeitet) 44,00 EUR


Macht 137,60 EUR pro Semester. Die werden grundsätzlich gezahlt. So es Studiengebühren gäbe, käme dieser Beitrag noch drauf. Außerdem verhandelt der Studentenrat mit dem Verkehrsverbund über den Preis und den Geltungsbereich des Semestertickets.

Damit ist festzustellen, dass die jeweilige Hochschule mit den Semestergebühren NIX zu tun hat, nichts davon bekommt, et cetera. Diese Beiträge werden nur von der Hochschule eingezogen, weil der Immatrikulationsvorgang/ Rückmeldung meist von dieser Beitragszahlung abhängt.

Und wegen der 17 EUR: Der Studentenrat MUSS diese/ Eure Erhöhung genehmigt haben, also echauffiere Dich bei denen! ;-)

Ferner kann die Nachzahlung auch damit zusammenhängen, dass Euer Verkehrsverbund mitten im Semester und bei Start desselben noch nicht absehbar die Preise erhöht hat. Damit ist doch klar, dass die Studenten etwas nachzahlen müssen und die folgenden Semesterbeiträge dann entsprechend höher ausfallen. Ob man nun im nächsten Semester den Semesterbeitrag extra noch um die 17 EUR vermehrt, oder die 17 EUR als Nachzahlung deklariert, wo ist da für den Zahler der Unterschied? Löhnen muss man sie sowieso, da kommt man nicht drumrum...

Arbeite in Köln mal bei irgendner TV-Produktion als Kabelhalter, da haste die Kohle wieder rein! ;-)

Jrüße, ReBastard

Dieser Beitrag wurde von rebastard bearbeitet: 30. Mai 2007 - 11:30


#12 Mitglied ist offline   floerido 

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geschrieben 30. Mai 2007 - 12:51

Das Problem ist nur das der Asta der eigentlich nicht für den Einzug der Beiträge zuständig ist und zusätzlich keine Aufschlüsselung dabei ist woraus diese Summe entsteht.

Das mit dem Verkehrsverbund scheint zwar plausibel, weil vermutlich nicht für jeden Studenten einzeln gezahlt wird sondern gleichzeitig für 30.000 Studenten, wenn aber nur zb. 27.000 in diesem Semester eingeschrieben sind muss diese Lücke gefüllt werden. Nur wenn das wirklich so ist, wieso gibt es dann keine Begründung?

Die Vermischung von Studiengebüren und Sozialbeitrag kann schon leicht vorkommen, besonderns wenn man wie bei den meisten beides zusammmen abgerechnet wird.

Semesterbeitrag für das Sommersemester 2007
Sozialbeitrag bestehend aus:
- Studentische Selbstverwaltung 5,51 EUR
- Studentische Selbstverwaltung Fachschaften 1,28 EUR
- Studentischer Hilfsfonds
1,50 EUR
- Studierendensport
0,51 EUR
- ElDoradio 0,25 EUR
- Semesterticket
83,86 EUR
- Härtefallausgleich für das Semesterticket
0,80 EUR
- Studentenwerksbeitrag
62,00 EUR
Summe Sozialbeitrag 155,71 EUR
+ zzgl. allgemeiner Studienbeitrag pro Semester 500,00 EUR
Summe Gesamt 655,71 EUR

Der Kontoinhaber ist die Universität somit müsste die Forderung auch von dieser kommen.

Zu dem "Vertrag", mit der Einschreibung hat man mit der Universität einen Vertrag abgeschlossen. Es muss nicht überall Vertrag drauf stehen wo ein Vertrag abgeschlossen ist , sonst müsste auch auf dem Kassenbon im Supermarkt Kaufvertrag stehen.

Dieser Beitrag wurde von floerido bearbeitet: 30. Mai 2007 - 12:53


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