WinFuture-Forum.de: Ausschluss Gewärleistung Möglich? - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Internet
Seite 1 von 1

Ausschluss Gewärleistung Möglich?


#1 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Mai 2007 - 13:02

Folgendes gefunden, ist ein gewerblicher Händler. Ist das rechtlich korrekt?

Angehängte Miniaturbilder

  • Angehängtes Bild: Aufzeichnen.JPG

0

Anzeige



#2 Mitglied ist offline   peeck 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 16
  • Beigetreten: 14. Mai 07
  • Reputation: 0

geschrieben 23. Mai 2007 - 14:00

naja, das ist etwas dürftig.

Wenn es ein Bauteil ist, das durch einen Fachmann einzubauen ist und z.B. durch falsche Polung etc. beschädigt werden kann dann ja.

GP
0

#3 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Mai 2007 - 15:08

Es hadelt sich um eine Platine für ein Notebook die aufs Mainboard gesteckt wird dann mit 2 Schrauben festgeschraubt wird, verpolen kann man da nichts. Ich dachte das für gebrauchte Teile von einen Händler grundsätzlich 1 Jahr Garantie besteht.

Dieser Beitrag wurde von Niedlicher Zwerg bearbeitet: 23. Mai 2007 - 15:08

0

#4 Mitglied ist offline   clyde² 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.361
  • Beigetreten: 18. Februar 07
  • Reputation: 0
  • Wohnort:Bad Oldesloe
  • Interessen:#LAN<br />#Musik<br />#Internet<br />#Fotografieren

geschrieben 23. Mai 2007 - 15:18

Beitrag anzeigenZitat (Niedlicher Zwerg: 23.05.2007, 16:08)

Ich dachte das für gebrauchte Teile von einen Händler grundsätzlich 1 Jahr Garantie besteht.

Das dachte ich bis eben auch :imao:
-clyde ist gegangen-
*bye*
0

#5 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Mai 2007 - 15:18

Nein, grade bei Gebrauchtteilen ist es rechtens die Garantie auszuschliessen, vor allem weil der unerfahrene Heimwerker grade bei Platinen recht viel kaputt machen kann.
Einmal mit dem Schraubendreher abgerutscht ist eine Leiterbahn durch, Irgendwo falsch geerdet fängts an zu schmoren etc....
0

#6 Mitglied ist offline   clyde² 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.361
  • Beigetreten: 18. Februar 07
  • Reputation: 0
  • Wohnort:Bad Oldesloe
  • Interessen:#LAN<br />#Musik<br />#Internet<br />#Fotografieren

geschrieben 23. Mai 2007 - 15:38

Das kann dem unerfahrenem Heimwerker aber auch bei Neuteilen passieren...
-clyde ist gegangen-
*bye*
0

#7 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Mai 2007 - 15:50

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 23.05.2007, 16:18)

Nein, grade bei Gebrauchtteilen ist es rechtens die Garantie auszuschliessen, vor allem weil der unerfahrene Heimwerker grade bei Platinen recht viel kaputt machen kann.
Einmal mit dem Schraubendreher abgerutscht ist eine Leiterbahn durch, Irgendwo falsch geerdet fängts an zu schmoren etc....

Das kann mir doch auch beim Mainboard einbau passieren, da wird ja nicht auch erstmal so die Garantie ausgeschlossen. Denn dabei kann man ja vieles falsch machen. Mit dem Schraubendreher abgerutscht das ist doch zu sehn und das wird dann ja auch nicht mehr über Garantie laufen.
0

#8 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Mai 2007 - 16:07

Das war ein Beispiel, zieht euch bitte jetzt mal nicht daran hoch.
Ich weiss doch auch nicht warum er die Garantie bei Fremdeinbau ausschliesst, ich denk aber mal das er entweder zuviele schlechte Erfahrungen gemacht hat oder er einfach die 20€ noch mitnehmen will.
Wie auch immer, es ist dem Händler bei Gebrauchtteilen möglich die Garantie auszuschliessen, mehr wollt ich damit doch gar ned sagen...
0

#9 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Mai 2007 - 17:21

Das war auch nur ein Beispiel von mir.

"Es ist dem Händler bei Gebrauchtteilen möglich die Garantie auszuschliessen."
Genau das wollte ich wissen, da es mir so nicht bekannt war.

Danke Breaker
0

#10 Mitglied ist offline   peeck 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 16
  • Beigetreten: 14. Mai 07
  • Reputation: 0

geschrieben 23. Mai 2007 - 19:43

na ja, ganz so einfach ist es nicht.
Bei einem gebrauchten Auto oder Fernseher kann der Händler dies nicht ausschliessen.
Der Fall hier ist ev. etwas anderes. Würde mich doch einfach mal an die Verbraucherzentrale
wenden, die kennen sich in dem Metier bestens aus.


GP
0

#11 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Mai 2007 - 19:45

Doch, die Ablehnung der Gewährleistung bei gebrauchten Dingen ist auch z.b. bei KFZ möglich, allerdings hab ich da noch so im Hinterkopf das es dann zum Ausschlachten bzw. als schrottreif oder nur für Ausfuhr verkauft werden muss.
Hintertürchen bestehen also selbst da, zumindest soweit wie ich das weiß.
0

#12 Mitglied ist offline   peeck 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 16
  • Beigetreten: 14. Mai 07
  • Reputation: 0

geschrieben 24. Mai 2007 - 07:25

Das ist richtig, Ausfuhr m.W. aber nur in nicht EU, ausser als Schrott usw.

GP
0

Thema verteilen:


Seite 1 von 1

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0