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Einzugsermächtigung


#1 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 05. April 2007 - 19:47

heute habe ich von einem Kunden ein Fax bekommen mit einer handgeschrieben einzugsermächtigung von 20€ monatlich für eine dienstleistung die ich ihm biete

:wink:

was mach eich jetzt mit dieser einzugsermächtigung?

muß ich damit zu meiner bank gehen und die buchen die 20€ jeden monat von seinem konto ab? kostet mich das was?

Dieser Beitrag wurde von bacardi_wi bearbeitet: 05. April 2007 - 19:48


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#2 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 05. April 2007 - 19:50

Was Google doch alles findet... :wink:

Einzugsermächtigung

#3 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 05. April 2007 - 20:00

Beitrag anzeigenZitat (OlGu: 05.04.2007, 20:50)

Was Google doch alles findet... :wink:

Einzugsermächtigung




das was da steht weiß ich schon. ich weiß aber nicht was ich mit dem "lappen" machen soll. soll ich mit dem fax zur bank und das jemandem unter die nase halten?

Wikipedia erteilt Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung)

schön. aber wie veranlasse ich jetzt dein einzug? das blick ich nicht

Dieser Beitrag wurde von bacardi_wi bearbeitet: 05. April 2007 - 20:02


#4 _Breaker_

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geschrieben 05. April 2007 - 20:03

Ja, geh doch einfach mal mit dem Lappen zur Bank, die werden dir wohl eher Auskunft geben können als ein Computerhilfeforum...

#5 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 05. April 2007 - 20:06

Vor allem scheint die Einzugsermächtigung nur Firmen mit Rechnungsstellen vorbehalten zu sein.

Für Privatpersonen gibt es wohl eher den Abbuchungsauftrag.

Zitat

Beim Abbuchungsauftrag erklärt der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut schriftlich, dass der Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Der Zahlungsempfänger erteilt dann seiner Bank den Auftrag, den entsprechenden Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.

Dieser Beitrag wurde von OlGu bearbeitet: 05. April 2007 - 20:08


#6 Mitglied ist offline   bacardi_wi 

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geschrieben 05. April 2007 - 20:08

ich habe ein "Kleingewerbe" .... zählt das auch als Firma?
Was meinen die mit "Rechnungsstelle"? ... ich bin die rechnungsstelle ^^

aber ein Abbuchungsauftrag ist ja keine Einzugsermächtigung. da der Zahlende bei einer Ermächtigung die möglichkeit hat, die Transaktion wieder rückgängig zu machen

:wink:

ich blicks nicht :)

Dieser Beitrag wurde von bacardi_wi bearbeitet: 05. April 2007 - 20:11


#7 Mitglied ist offline   OlGu 

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geschrieben 05. April 2007 - 20:13

Damit sollte alles geklärt sein.

#8 Mitglied ist offline   Aldaris 

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geschrieben 05. April 2007 - 20:19

Hallo,

es ist andersrum ein Abbuchungsauftrag kann nur auf Firmenkonten ausgeführt werden.

Du gehst mit dem Fax zu Deiner Bank und die regeln dann alles weitere mit Dir.

Viele Grüße

Aldaris

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