Fahrtenbuch
#1
geschrieben 26. Februar 2007 - 10:49
Hier Beispielfahrt Nr. 1:
1. Wohnung->Firma
2. Firma->Kunde
3. Kunde->Firma
4. Firma->Wohnung
Beispielfahrt Nr. 2
1. Wohnung->Firma
2. Firma->Post
3. Post->Wohnung
So jetzt meine Fragen zu
Beispielfahrt Nr. 1
Strecke 1: betrieblich?
Strecke 2: betrieblich
Strecke 3: betrieblich
Strecke 4: privat/betrieblich?
Beispielfahrt 2:
Strecke 1: betrieblich?
Strecke 2: betrieblich
Strecke 3: betrieblich
Ich kann nicht genau einordnen wann eine Fahrt privat ist und wann nicht. Bitte um Antworten
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#2 _Breaker_
geschrieben 26. Februar 2007 - 11:08
Der Umweg über die Post zählt da auch als Heimweg, sofern die Post geschäftlich aufgesucht wurde.
Hier auch noch ein Link mit etwas weiteren Informationen, auch euer Steuerberater kann dir da sichelich noch genauere Auskünfte geben:
http://de.wikipedia....iki/Fahrtenbuch
#3
geschrieben 26. Februar 2007 - 11:08
Da der Arbeitsweg ja den direkten Weg von der Wohnung bis zur Frima beschreibt, sind deine Beispiele meiner Meinung nach betrieblich.
Sonst schau nochmal hier vorbei
MfG, Philipp
#4
geschrieben 26. Februar 2007 - 14:00
Eine letzte Frage habe ich noch:
Beispielfahrt Nr. 3
1. Wohnung->Firma
2. Firma->Kunde
3. Kunde->Firma
4. Firma->Wohnung (Mittagessen)
5. Wohnung->Firma
6. Firma->Wohnung
So jetzt meine Fragen zu
Beispielfahrt Nr. 3
Strecke 1: betrieblich
Strecke 2: betrieblich
Strecke 3: betrieblich
Strecke 4: privat?
Strecke 5: privat?
Strecke 4: beruflich?
Dieser Beitrag wurde von olm bearbeitet: 26. Februar 2007 - 14:03
#5 _Breaker_
geschrieben 26. Februar 2007 - 14:08
Private Fahrten sind eigentlich nur "Wohnung > Private Unternehmung" oder "Firma > Private Unternehmung".
Selbst Fahrten die "Firma > Brötchen oder wasauchimmer einkaufen für dich privat > Wohnung" beinhalten sind als geschäftlich zu zählen, sofern der Umweg nicht mehr als 10 Kilometer beträgt.
Hier solltest du dich aber nochmal zwingend schlaumachen, irgendwas wurde da nämlich mal dran geändert.
#6
geschrieben 26. Februar 2007 - 14:54
Sollte der Chef dies jedoch mit der Nutzung des Wagen zum / vom Wohnort einverstanden sein und so auch die Kosten übernehmen, so kann man imho auch nicht die Kilometerpauschale bei den Steuern geltend machen, da der Arbeitgeber sie ja übernimmt und dir den Weg bereits finanziert (sollte man für Privatfahrten zahlen müssen ist es natürlich wie beim PrivatPKW).
Darüber sollte aber einer vom Betriebsrat (wenn ihr ein habt) genaue Infos geben können oder ein Steuerberater/Versicherungsvertreter, da Fahrtenbücher meist zur Steuerlichen/Versicheungstechnischen Bewertung heangezogen werden.
Dieser Beitrag wurde von MiniComp bearbeitet: 26. Februar 2007 - 15:25
---- Beschreiben und alles an verwendbaren Informationen zusammenzutragen. ----
#7
geschrieben 27. Februar 2007 - 08:34
1. Ich bin der Chef
2. Bisher läuft mein Auto mit der 1% Regelung ich möchte aber umstellen auf Fahrtenbuch, da ich nicht soviel privat mit dem Auto unterwegs bin
3. Unser Steuerberater hatte mal vor Jahren gesagt, dass nur eine Fahrt zur Firma als geschäftlich zählt (ich wollte das aber evt. noch einmal von anderen Personen gehört haben)
4. Wie will das Finanzamt das nachzählen? Die können doch nicht das gesamte Fahrtenbuch durchschauen
Gruß
#8
geschrieben 27. Februar 2007 - 15:57
Farten wie
Wohnung => Firma
Letzer Kunte => Wohnung
Firma => Wohnung
Also von/zur Wohnung gehören NICHT in den Betrieblichen Teil.
Es kommt aber drauf an wie:
=> Dein Cheff dazu steht
=> Wie du das Auffühst/Begründest
#9
geschrieben 27. Februar 2007 - 23:07
Es war bei einer Bekannten so, die sich Selbstständig gemacht hatte und geschäftlich den privat PKW genutzt hat. Die wollten eine Aufschlüsselung wieviel Privat/Geschäftlich genutzt wurde und da die Angaben nicht Nachvollziebar waren wurde ein Fahrtenbuch vorgeschrieben.
Wenn Du dein eigener Chef bist kannst ja vieleicht Begründen das deine Arbeitszeit mit verlassen der Wohnung beginnt. Daheim ein Büro und dort wird angefangen/beendet zu Arbeiten (z.B. Versicherungsvertreter ohne eigene Filialanbindung).
---- Beschreiben und alles an verwendbaren Informationen zusammenzutragen. ----
#10
geschrieben 27. Februar 2007 - 23:20
Zitat (olm: 27.02.2007, 08:34)
4. Wie will das Finanzamt das nachzählen? Die können doch nicht das gesamte Fahrtenbuch durchschauen
Gruß
du glaubst gar nicht, was die alles kontrollieren. ich hatte mal ein fahrtenbuch geführt für meine fahrten zur arbeit. eingeschrieben und kilometergenau abgerechnet meine fahrten von zu hause zur baustelle. dwm finanzamt war das aber. die haben einfach gesagt: das gibts nicht, dass einer so weit zur arbeit fährt. ich mußte dann noch werkstattrechnungen des letzten jahres vorlegen (ölwechsel und sowas), auf denen immer der km-stand meines fahrzeugs stand, damit die nachgucken konnten, ob der wagen insgesamt mindestens sowiel gelaufen ist, wie ich abrechnen wollte.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#11
geschrieben 03. März 2007 - 15:22
Alle Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht ( evtl. mit Anhänger) von über 3,5 Tonnen müssen einen Digitalen Fahrtenschreiber eingebaut haben und jede Fahrt (mit Ausnahme der sog. "Handwerkerregelung -> innerhalb von 50 km muss man nichts schreiben) aufzeichnen!
#12
geschrieben 03. März 2007 - 22:10
Bei einem Fahrtenschreiber wird doch nur die Geschwindigkeit in Abhängigkeit der Lenkzeit aufgezeichnet, oder Irre ich mich da?
---- Beschreiben und alles an verwendbaren Informationen zusammenzutragen. ----

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