Ich beziehe mich, wie die meisten von euch sicherlich schon gelesen haben, auf folgende Meldungen
Winfuture und heise-ticker.
Ich habe den damaligen Fall von Holger Voss nicht mitbekommen, aber anscheinend war er ein großer, wenn nicht der Auslöser für die - ich nenne es mal - Wendung.
Dieser Holger Voss hat sich im Heise-Forum wiederum zu Wort gemeldet mit einem Offenen Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten, in dem er ihn - falls die Aussagen in den News stimmen und er die Speicherung tatsächlich gebilligt hat - kritisiert.
Mir ist klar, dass sich jetzt die $Raubmordkopierterrorristen freuen werden, aber...
Was haltet ihr von seiner klaren Aussage, dass ein Provider u.a laut dem Telekommunikations- sowie dem Grundgesetz (Stichwort Post- und Fernmeldegeheimnis) unverzüglich löschen muss?
Falls wie gesagt, das tatsächlich vom Bundesdatenschutzbeauftragten gebilligt wurde, würde es nicht nur mich interessieren auf welcher Gesetzesgrundlage das basieren könnte...

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