WinFuture-Forum.de: Bundesverfassungsgericht: Heimliche Vaterschaftstests Sind Illegal - WinFuture-Forum.de

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Bundesverfassungsgericht: Heimliche Vaterschaftstests Sind Illegal Eure Meinung dazu

Umfrage: Heimliche Vaterschaftsteste (25 Mitglieder haben abgestimmt)

Seid ihr für heimliche Vaterschaftstests

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Ich habe vor einen solchen Test machen zu lassen/bereits gemacht

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#1 Mitglied ist offline   Computer 

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  geschrieben 13. Februar 2007 - 23:31

Ich will nun endlich auch mal wieder ein Thema aufmachen. Ich bitte um Nachsicht - es ist der erste Versuch eine Umfrage zu initiieren? Mag "Großer" in dieser Forumsecke nicht das alleinige Recht überlassen Themen neu zu erstellen!! :wacko: :nuke: :nuke:

Ich bin gegen heimliche Vaterschaftstests, aber für die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit, dass man als Vater bei begründeten Verdacht ein Anrecht auf eine Vaterschaftsfeststellung von Amtswegen hat! Wobei Hürden zur Durchführung eines solchen Testes schon aufgestellt werden sollten, damit mit den Vaterrschaftstests kein Schindluder getrieben wird. Die Hürden dafür sollten nicht sehr hoch sein, und sich einfach darauf beschränken, dass nach Darlegung nachvollziehare Zweifel an der Vaterschaft bestehen müssen. Was sagt ihr? :o :yikes: :angry: :angry:

Im übrigen dürfte der Staat hieran kein Interesse haben, da er die vermeintlichen Väter auch von ihrer Zahlungsverflichtung gegenüber den sogenannten Kuckucks - Kind befreien müsste; hier muss in vielen Fällen die Sozialhilfe einspringen. Auch der Unterhalt für die frühere Partnerin wäre in vielen Fällen verwirkt der vorsätzlichen arglistigen Täuschung wegen. :o :wink: :o :huh:

Noch etwas persönliches: Ich werde für meine drei Kinder keinen Vaterschaftstest beantragen, auch wenn rein statistsich ein Kuckuckskind dabei sein müßte. Zweifel an meiner Vaterschaft habe ich nicht !!! Denke dabei gerade an den Spruch einer ehemaligen Klassenkameradin, die von einem biologischen und von gesellschaftlichen Vater sprach, den sie hat. Für meine Begriffe ist der gesellschaftliche Vater (der mit dem Kind täglich Umgang hat) total wichtig und für den Vater und das KInd unkeimlich schhön mit oder ohne biologische Vaterschaft!!! :wink: :huh: :huh: :o

PS: Frauen in diesem Forum sind zur Stimm- und Meinungsabgabe ausdrücklich aufgefordert!! ;D ;D

Mir ist leider in Frage 2 ein Fehler unterlaufen! Letzte Antortmöglichkeit soll heißen "Weiß nicht!". Habe keinen Schimmer wie ich es editieren kann. Vielleicht kann mir ein Moderator ja behilflich sein und die Korrektur vornehmen! Danke
Breaker: Done.

Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 14. Februar 2007 - 08:58


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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 13. Februar 2007 - 23:56

da stellt sich mir die frage, wie zweifelt ein mann denn nun überhaupt die vaterschaft an? also offiziell. wichtig wird es ja vor allem, wenn es um unterhaltszahlungen geht. also mal folgendes szenario. ein mann und eine frau leben in scheidung, stehen nun vor dem familiengericht und es geht um den unterhalt. wenn der mann nun berechtigte zweifel hat, dann muß das gericht das doch klären. und wenn der mann nun einen illegalen test gemacht hat, dann darf er ihn zwar nicht als beweismittel in dem prozess verwenden aber er weiß doch wenigstens ob es sinnvoll ist in dem aktuellen prozess die vaterschaft abzustreiten. das muß dann natürlich durch einen vom gericht angeordneten bzw. anerkannten test geklärt werden. wie gesagt, weiß der mann schon von seinem "illegalen" test her, dass er der vater ist, dann kann er sich die mühe sparen und braucht die vaterschaft gar nicht erst abzustreiten.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
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Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#3 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 14. Februar 2007 - 00:12

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 13.02.2007, 23:56)

da stellt sich mir die frage, wie zweifelt ein mann denn nun überhaupt die vaterschaft an? also offiziell. wichtig wird es ja vor allem, wenn es um unterhaltszahlungen geht. also mal folgendes szenario. ein mann und eine frau leben in scheidung, stehen nun vor dem familiengericht und es geht um den unterhalt. wenn der mann nun berechtigte zweifel hat, dann muß das gericht das doch klären. und wenn der mann nun einen illegalen test gemacht hat, dann darf er ihn zwar nicht als beweismittel in dem prozess verwenden aber er weiß doch wenigstens ob es sinnvoll ist in dem aktuellen prozess die vaterschaft abzustreiten. das muß dann natürlich durch einen vom gericht angeordneten bzw. anerkannten test geklärt werden. wie gesagt, weiß der mann schon von seinem "illegalen" test her, dass er der vater ist, dann kann er sich die mühe sparen und braucht die vaterschaft gar nicht erst abzustreiten.


Nach meinem Kenntnisstand läuft auch in deinem geschilderten Fall bisher ohne Zustimmmung der Kindesmutter da garnichts. Und diese dürfte im Regelfall nicht zustimmen!! Dies dürfte ihr zumindest jeder vernünftige Scheidungsanwalt raten. Gibt zwar auch noch die rechtliche Möglichkeit über das Vormundschaftsgericht die Zustimmung zum Vaterschaftstest über eine Ersetzung zu erzwingen. Hatte bisher aber wohl keine Erfolgsaussichten ... (Persönlichkeitsrechte des Kindes an seinem Erbgut)

Letztlich will das Gericht die Frage garnicht klären - ehelich gezeugte Kinder sind für den Richter immer die biologischen Kinder des Ehepaares - basta! Da gibt es Fälle, wo sich alle Parteien einig waren, dass der biologische Vater der Seitensprung ist und wolllten eine entsprechende Vaterschaftsanerkennnung - nur eben der Richter ließ dies nicht zu! Für das Gericht ist die Feststellung eines Zahlvaters für den Kindesunterhalt wichtig! Hier gibts im übrigen kuriose gesetzliche Regelungen und Rechtssprechungen, naja unser BGB ist ja auch schon über 115 Jahre alt.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 14. Februar 2007 - 00:15


#4 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 14. Februar 2007 - 00:25

Ich bin gegen heimliche Tests, dafür aber umso mehr für den normalen Weg und zwar ohne jede Hürde.

Es kann nicht angehen, dass eine Frau einfach "nö" sagen kann und der Mann die A.schkarte hat - zahlt er nicht, ist er dran, zahlt er doch, macht er's vielleicht umsonst.

Persönlich würd ich keinen Cent zahlen, solange ich nicht absolute Gewissheit habe, dabei ist die Beziehung zum Kind völlig egal, auch dieses hat ein Recht zu wissen, wer der leibliche Vater ist und leider weis nur ein Elternteil mit 100%iger Sicherheit, dass das Kind von ihr ist.

So wie es momentan (noch) ist, ist es eindeutig Beschiss und hat rein garnichts mit Gleichberechtigung zu tun. Punkt.

EDIT:
Meine bessere Hälfte hat mir einen solchen Test übrigens zugesagt, aus obigen Gründen, weil sie sich nunmal sicher sein kann und nein, sowas hat (zumindest bei mir) nichts mit mangelndem Vertrauen zu tun.

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 14. Februar 2007 - 00:28


#5 Mitglied ist offline   zoidberg 

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geschrieben 15. Februar 2007 - 17:49

Ich bin da gespaltener Meinung, da es Fälle geben kann, in denen nach heutigen Regelungen der vermeintliche Vater für ein Kind zahlen muss, welches aber gar nicht von ihm gezeugt wurde. Aber da hat das BVG gesagt, bezüglich dessen müsse eine Regelung geschaffen werden.
Manche Leute haben Einfälle wie andere Leute Ausfälle

#6 Mitglied ist offline   Only-P 

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geschrieben 16. Februar 2007 - 06:50

Guten Morgen!

Also mir fehlt bei der ersten frage ein "weiss ich nicht" oder ähnliches, da es nicht generell verboten werden sollte bei begruendeten Zweifeln eine zu 99,9% sichere Wahrheit zu erfahren. Aber dagegen könnte ja im Behördenstaat was helfen?
Genau - eine Behörde die Anträge entgegennimmt und prüft...

Auf jeden fall hab ich ja angekreuzt, auch wenn es auf keinen Fall zulasten der Kinder gehen DARF!!!
MfG Olli

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#7 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 18. Februar 2007 - 18:46

Der Fragesteller ist von der derzeitigen Gesetzeslage ausgegangen, indem bei verheirateten Paaren vor dem Gestz immer der Partner der gestzliche (Zahl-) Vater ist ohne wenn und aber und indem der Vater so gut wie keine Möglichkeit zu einem legalen Vaterschaftstest hat, soweit die Partnerin und Kindesmutter ihr Einverständnis verweigert. Ein Vormundschaftsgericht ersetzt eine solche Zustimmung nicht - keine Chanche!! Aus dem Grund bei Punkt 1 kein Antwortvariante: Vielleicht!! :8): :8): ;D ;)

#8 Mitglied ist offline   Only-P 

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geschrieben 18. Februar 2007 - 19:37

Ja, nur ich bin nicht dafuer dass es heimlich bei irgendeinem privaten Labor anhand von ausgezupften Haaren oder ner geklauten Zahnbuerste gemacht werden darf. Ueber öffentliche Institutionen (zB Gericht) ist es sogar erwünschenswert, im Zweifelsfall einen Nachweis einfordern zu können.

Also tauscht man das geforderte "weiss ich nicht" gegen "Anderes" aus und es passt wieder...
MfG Olli

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#9 Mitglied ist offline   frank1975 

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geschrieben 18. Februar 2007 - 20:10

Ich bin für so einen Test denn:
1. Was glaubt ihr? Werden die Labore, die die DNA untersuchen denn die Daten an irgendwelche Leute weitergeben- NEIN, dass werden die nicht, denn das dürfen die erstens gar nicht und weiter sind sie zur Vernichtung der Daten nach der Auswertung verpflichtet!

2. Der deutsche Staat hat seine Gesetzt sowieso zu Ungunsten der Männer ausgelegt. Dafür gibt es reichlich Beispiele: z.b.: Scheidung- früher gab es im Gesetz die Möglichkeit, den Scheidungsgrund sagen wir mal anrechnen zu lassen. Was bedeutet, dass, wenn die Frau fremdgegangen ist, brauchte der geschiedene Mann keinen- oder nur wenig Unterhalt für die Frau zu zahlen. Das Gesetz hatte auch einen Namen, leider komme ich im Moment nicht drauf.

Heute ist das nicht mehr Möglich. Wenn ein Mann eine Frau heiratet, dann hat er voll dafür gerade zu stehen, egal ob sie sich mit anderen Männer abgibt oder nicht...
Der Mann ist der dumme!

3.Wenn ein Vater nach zwei Jahren(!!) mit Hilfe eines Tests erfährt, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist, dann ist es für Ihn zu spät, denn in Deutschland gilt das Kind nach den ersten zwei Lebensjahren
als "angenommen"! - Auch dass finde ich, ist eine Sauerei!

Der Deutsche Staat versucht mit allen Mitteln, den Mann in die Pflicht zu nehmen, auch wenn das Kind ja mal als zukünftiger Steuerzahler dem Staat hilfreich seinen wird.

Wenn ein Mann so dumm ist zu heiraten (sorry, diejenigen, die glücklich verheiratet sind sei es gegönnt!)
und dann auch noch Vater wird, ist hier in Deutschland verloren, wenn es mal zu Problemen in der Familie kommt- er muss dafür gerade stehen egal was passiert ist!

Kein Wunder, dass immer weniger Kinder haben wollen, denn die Männer schlafen auch nicht mehr auf den Bäumen und kennen das gesellschaftliche und finanzielle Risiko und nun noch das Urteil vom Verfassunggericht...
Das Urteil ist eigentlich schon ein Schritt in die richtige Richtung, aber glücklich wird man damit nicht!

Ich würde auf jeden Fall einen Test machen lassen- die Firmen werden nun wohl ins Ausland gehen müssen, aber es ist ja egal, ob ich die Röhrchen nun nach München oder Amsterdam schicken müsste ;-)

Der Mann muss das Recht haben, einen Test machen zu lassen ohne das gleich der offizielle Rechtsweg (öffentlich) eingeschlagen werden muss!

Gruß Frank

Dieser Beitrag wurde von frank1975 bearbeitet: 18. Februar 2007 - 20:11

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#10 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 18. Februar 2007 - 21:29

Was hast Du zu verbergen, wenn man einen solchen Test zukünftig hoffentlich zulässigerweise bei Gericht erzwingen kann. Es düfte doch keiner auf dem Marktplatz stehen und deinen Namen wegen des Vaterschaftstests rufen. Im übrigen glaube ich nicht an die Geheimhaltung der Firmen die solche Tests durchführen, auch wenn es zunächst so scheint, dass dort Diskretion überlebenswichtig ist!?

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 18. Februar 2007 - 21:31


#11 Mitglied ist offline   frank1975 

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geschrieben 18. Februar 2007 - 22:13

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 18.02.2007, 21:29)

Was hast Du zu verbergen, wenn man einen solchen Test zukünftig hoffentlich zulässigerweise bei Gericht erzwingen kann. Es düfte doch keiner auf dem Marktplatz stehen und deinen Namen wegen des Vaterschaftstests rufen. Im übrigen glaube ich nicht an die Geheimhaltung der Firmen die solche Tests durchführen, auch wenn es zunächst so scheint, dass dort Diskretion überlebenswichtig ist!?

Ich weiß nicht, ob Du schon mal bei Gericht warst?
Die meisten Prozesse sind öffentlich und es gibt sogenannte Gerichtsbeobachter, die nichts besseres
zu tun haben als den ganzen Vormittag den Prozessen beizuwohnen.
Weiter sind auch immer viele Schulkassen als Gerichtsbeobachter dabei und die Leute kommen
nunmal meistens aus deiner Gegend- so kommt eins zum anderen!
Schon mal darüber nachgedacht?

Außerdem, wenn man es öffentlich macht, dass weiß ja wohl die Frau davon und deren Familie...
das hat nunmal Folgen! Das Vertrauen ist dahin und alle wissen davon!
Wenn ich es aber nunmal NUR für mich wissen will? Das Recht möchte ich haben!

Frank

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#12 Mitglied ist offline   Computer 

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  geschrieben 18. Februar 2007 - 22:23

Du hast micht überzeugt! Ich persönlich hätte damit zwar keine Probleme, kann aber nachvollziehen, dess es für andere nicht einfach ist. Außerdem ist es sicher legitim, dass du es für dich genz alleine wissen möchte. Ich fürchte für dich wird es im Ernstfall auch nach einer Gestzesänderung keinen legalen Weg geben. Eigentlich schade!?

#13 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 19. Februar 2007 - 10:59

lol!

Und wieder so ein Bringer von Vater Staat....

Wenn Frauen sowas machen ist das in Ordnung. Wenn wir Herren der Schöpfung jedoch der Meinunug sind, dass uns ein Kind "untergeschoben" wurde bekommen wir einen drann. Man wie ich diese logig und gerechtigkeit liebe ;(

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