Ich bin gegen heimliche Vaterschaftstests, aber für die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit, dass man als Vater bei begründeten Verdacht ein Anrecht auf eine Vaterschaftsfeststellung von Amtswegen hat! Wobei Hürden zur Durchführung eines solchen Testes schon aufgestellt werden sollten, damit mit den Vaterrschaftstests kein Schindluder getrieben wird. Die Hürden dafür sollten nicht sehr hoch sein, und sich einfach darauf beschränken, dass nach Darlegung nachvollziehare Zweifel an der Vaterschaft bestehen müssen. Was sagt ihr?
Im übrigen dürfte der Staat hieran kein Interesse haben, da er die vermeintlichen Väter auch von ihrer Zahlungsverflichtung gegenüber den sogenannten Kuckucks - Kind befreien müsste; hier muss in vielen Fällen die Sozialhilfe einspringen. Auch der Unterhalt für die frühere Partnerin wäre in vielen Fällen verwirkt der vorsätzlichen arglistigen Täuschung wegen.
Noch etwas persönliches: Ich werde für meine drei Kinder keinen Vaterschaftstest beantragen, auch wenn rein statistsich ein Kuckuckskind dabei sein müßte. Zweifel an meiner Vaterschaft habe ich nicht !!! Denke dabei gerade an den Spruch einer ehemaligen Klassenkameradin, die von einem biologischen und von gesellschaftlichen Vater sprach, den sie hat. Für meine Begriffe ist der gesellschaftliche Vater (der mit dem Kind täglich Umgang hat) total wichtig und für den Vater und das KInd unkeimlich schhön mit oder ohne biologische Vaterschaft!!!
PS: Frauen in diesem Forum sind zur Stimm- und Meinungsabgabe ausdrücklich aufgefordert!!
Mir ist leider in Frage 2 ein Fehler unterlaufen! Letzte Antortmöglichkeit soll heißen "Weiß nicht!". Habe keinen Schimmer wie ich es editieren kann. Vielleicht kann mir ein Moderator ja behilflich sein und die Korrektur vornehmen! Danke
Breaker: Done.
Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 14. Februar 2007 - 08:58