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Was Man über Die Vista Eula Wissen Sollte!

#16 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 19:54

Computer sagte:

Man braucht sich aber keine Gedanken zu machen, diese Klausel ist unwirksam, weil sie wie viele Microsoftklauseln in der Vergangenheit sittenwidrig ist.

Oder, weniger flamig formuliert: Jede EULA ist unwirksam, wenn der Käufer nicht vor dem Kauf auf diese hingewiesen wird.
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#17 Mitglied ist offline   Computer 

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  geschrieben 12. Februar 2007 - 20:07

Beitrag anzeigenZitat (Graumagier: 12.02.2007, 19:54)

Oder, weniger flamig formuliert: Jede EULA ist unwirksam, wenn der Käufer nicht vor dem Kauf auf diese hingewiesen wird.


Ich bezweifle, dass man damit eine Chanche hat, da man vor der Installation bestätigen muss, das man zustimmt. Ich denke, dass ist an der Stelle zugegebenermaßen mein Problem, wenn ich vorher nicht genau lese, was ich da bestätige. Mit dem Grund, man hätte nichts gewußt, darf man nach der Installation nicht mehr kommen.

Interessant wirds wenn man an der Stelle die Installation abbricht, wenn einem eine Klausel nicht zusagt und das Produkt zum Händler zurückbringt, der wie die meisten nur originalverpackte Software zurücknimmt!

Ich höre jetzt schon den Aufschrei. Verzeiht, ich schreibe am Thema völlig vorbei!!
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#18 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:10

Computer sagte:

Ich höre jetzt schon den Aufschrei. Verzeiht, ich schreibe am Thema völlig vorbei!!

Du scheinst dir vor allem der rechtlichen Grundlagen nicht bewusst zu sein. Die EULA ist rechtlich gesehen ein Kaufvertrag, und dieser muss dem Käufer nun einmal vor dem Kauf vorgelegt werden. Eine Kaufvertrag, den der Benutzer erst nach dem Erwerb unterzeichnen muss, ist rechtsunwirksam.
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#19 _Breaker_

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:16

Die Verweigerung der Eula ist der Grund, mit dem jeder Händler auch geöffnete Software zurücknehmen muss, ausser er hat die Eula offen in seinem Laden ausliegen und weist dich darauf hin sie vor deinem Kauf zu lesen...
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#20 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:17

Vorausgesetzt die Eula ist wirklich ein Kaufvertrag, hast du Recht. Ich sehe das allerdings nicht so!!
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#21 Mitglied ist offline   nim 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:17

Microsoft versucht auf diesem Weg lediglich, sich vor möglichen Rechtsansprüchen US-amerikanischer Anwender zu schützen, wäre jetzt mal mein Ansatz der Interpretation dieses Passus. Dass die EULA reichlich Auslegungsspielraum lässt, dürfte spätestens seit dem Aufruhr wegen des angeblichen Verfalls einer XP-Lizenz nach Installation eines Upgrades klar sein.

(sämtliche Berichte die behaupten, dass die Lizenz verfällt, sind absoluter Schwachsinn, der User darf die XP-Lizenz nach dem Upgrade auf Vista einfach nur nicht anderweitig verwenden, solange sie die Basis für den Vista-Betrieb bildet.... wird Vista nicht erwünscht und wieder entfernt, kann die XP-Lizenz selbstverfreilich wieder genutzt werden)

Die EULA ist in Deutschland einfach mal aus den von anderen Postern genannten Gründen ungültig und kann von MS nicht durchgesetzt werden... von daher, alle die jetz große Töne spucken, gerade wenn sie diese dann auf Linux-bezogenen Webseiten veröffentlichen, sind sich dessen garantiert bewusst. Wenn nicht, fällt das Ganze einfach in die Rubrik "schlecht informiert" und sollte als plumpe "Propaganda" betrachtet werden.

ps: ähnliche passagen finden sich mit fast 100 prozentiger sicherheit auch in den nutzungsbedingungen diverser antiviren und antimalware programme... ach stimmt ja, die gibt es ja für linux nicht, woher sollten die das auch wissen...

Dieser Beitrag wurde von nim bearbeitet: 12. Februar 2007 - 20:22

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#22 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:22

Computer sagte:

Vorausgesetzt die Eula ist wirklich ein Kaufvertrag, hast du Recht. Ich sehe das allerdings nicht so!!

Mir egal, der BGH sagt was anderes.
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#23 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:22

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 12.02.2007, 20:16)

Die Verweigerung der Eula ist der Grund, mit dem jeder Händler auch geöffnete Software zurücknehmen muss, ausser er hat die Eula offen in seinem Laden ausliegen und weist dich darauf hin sie vor deinem Kauf zu lesen...


Das ist richtig! Ist aber die Theorie. In der Praxis siehts anders aus. Ich weiß aus eigenem Erleben, dass die Händler das ganz anders sehen wollen und dabei auch sehr hartnäckig sein können!! Ich nenne keine Namen, aber dies passiert einem auch in großen bekannten Elektronikmärkten. Geiz ist geil!!
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#24 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:26

Dann solltest du mal rechtliche Schritte androhen. Soll Wunder wirken. Nur weil du dich von den Händlern verarschen lässt heißt das nicht, dass es rechtens ist.

Dieser Beitrag wurde von Graumagier bearbeitet: 12. Februar 2007 - 20:27

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#25 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:40

Beitrag anzeigenZitat (nim: 12.02.2007, 20:17)

ähnliche passagen finden sich mit fast 100 prozentiger sicherheit auch in den nutzungsbedingungen diverser antiviren und antimalware programme... ach stimmt ja, die gibt es ja für linux nicht, woher sollten die das auch wissen...



Nein,
so nicht!

Habe mir gerade mal die Lizenzbedingungen
für antivir-workstation-pers-2.1.9-18 durchgelesen
(ist für FreeBSD, Linux, OpenBSD und Solaris)
solche Passagen finden sich dort nicht.

Natürlich kann solch ein AntiVir etwas löschen,
das macht es aber nur auf Befehl des Benutzers
und nicht gegen seinen Willen. :(


Gruß, Internetkopfgeldjäger
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#26 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:40

Beitrag anzeigenZitat (Graumagier: 12.02.2007, 20:26)

Dann solltest du mal rechtliche Schritte androhen. Soll Wunder wirken. Nur weil du dich von den Händlern verarschen lässt heißt das nicht, dass es rechtens ist.


Da ich genau das getan habe, was du in Satz 1 richtigerweise schreibst, hatte ich letztlich auch Erfolg. Deine Argumentation "Nur weil du dich von den Händlern verarschen lässt heißt das nicht, dass es rechtens ist." vermag ich vor dem Hintergrund, dass der Händler die Software nach langen Diskussionen und großem Sträuben doch zurückgenommen hat, nicht nachzuvollziehen. Auch den Tausch gegen einen Gutschein für die Software habe ich (nun mal in Fahrt) erfolgreich abwenden können. Letztlich bin ich mit dem Geld dort wieder raus! Hat aber Kraft und Nerven gekostet ... Uf!!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 12. Februar 2007 - 20:42

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#27 Mitglied ist offline   superfun 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 20:53

nun mal eine frage zu eula´s und onine-einkäufen.. gilt dort die eula und der umtausch eben so, wie bei kauf in einem laden wie saturn, expert etc? denn dort wird ja die eula auch nicht dem kunden vor kauf offenbart
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#28 Mitglied ist offline   Graumagier 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 21:20

superfun sagte:

gilt dort die eula und der umtausch eben so, wie bei kauf in einem laden wie saturn, expert etc? denn dort wird ja die eula auch nicht dem kunden vor kauf offenbart

IANAL, aber prinzipiell gelten die selben Bestimmungen. Vorausgesetzt natürlich, dass man die EULA nicht wirklich vor dem Kauf/Download der Software annehmen muss (was v.a. bei Käufen direkt über die Website des Herstellers der Fall sein kann).
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