Urheberrechtsabgabe auf PCs
#1
geschrieben 24. Februar 2011 - 08:28
Wann muß auf einen PC eine Urheberrechtsabgabe gezahlt werden und wohin? Wieviel?
Klassisches Beispiel.
Ich stelle mir bei Hardwareversand einen Rechner zusammen und möchte den selber zusammen bauen.
Zweites Beispiel: Ich würde diesen Rechner bei Ebay oder über einen anderen Shop gewerblich verkaufen wollen.
Danke für Eure Hilfe.
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#2
geschrieben 24. Februar 2011 - 08:41
Ich glaube, als Schrauber, der diese Komponenten ja nicht selbst herstellt, brauchst du dich um so einen Blödsinn überhaupt nicht zu kümmern.
Ich höre auch gerade seit Jahren überhaupt wieder das erste Mal von diesem Zeugs, hatte das Thema schon komplett vergessen. Wie kommst du überhaupt darauf, wenn man fragen darf?
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#3
geschrieben 24. Februar 2011 - 08:41
Du als "Endstück" zahlst nichts, der Hersteller muss immer zahlen, ist genau wie bei CD/DVD etc.
#4
geschrieben 24. Februar 2011 - 08:46
Ich habe halt ein bischen herumgestöbert, da ist mir aufgefallen, das bei b.com eine separate Gebühr verlangt wird (Händlerlogin vorausgesetz) und bei Hardwareversand nicht.
Man könnte ja mal versuchen, ein bis zwei Rechner zu verkaufen.
Aber ich will nichts falsch machen.
Ich hab schon immer wieder gegoogelt und auch in diversen Foren gestöbert, aber nichts konkretes brauchbares gefunden.
Dieser Beitrag wurde von Johann1976 bearbeitet: 24. Februar 2011 - 09:13
#5
geschrieben 24. Februar 2011 - 10:05
(So ist das in meinem Verständnis)
#6
geschrieben 24. Februar 2011 - 10:07
#7
geschrieben 24. Februar 2011 - 10:20
Zitat (slurp: 24.02.2011, 10:07)
Na dann lass ich das so, damit es keine Werbung ist.
Achso ja was ich noch vergaß. Man kann die Gebühr natürlich trotzdem beim Verkauf angeben. Das ist dann aber nur, um den Preis zu schönen. Also als würde an der Tanke der Preis ohne Mineralölsteuer dranstehen mit nem kleinen Zusatz "+ Mineralölsteuer". Das sieht dann viel billiger aus.
#8
geschrieben 24. Februar 2011 - 12:04
Also würde ich gewerblich PC-teile einkaufen und die PCs mit Garantie oder Gewährleistung (das ist wohl ein anderes Thema) verkaufen, müßte ich somit keine Gebühren irgendwohin abführen, weil die Urheberrechtsgebühr schon in den PC-Teilen enthalten ist? Hab ich das richtig verstanden?
#9
geschrieben 24. Februar 2011 - 13:16
Möglicherweise ist das bei b.com deshalb so, weil die das bezahlen müssen, falls sie Importeur sind und das gerne weitererzählen. Wenn dann ein DVD-Brenner 20 Euro kostet, dann schreiben die einfach 17 Euro zzgl. 3 Euro Pauschalabgabe. (sind nur Beispielzahlen) Dann verkaufen die den am Ende für 20 Euro,wie alle Anderen auch, stehen aber mit den 17 Euro einfach nur vorn in den Preissuchmaschinen.
#10
geschrieben 24. Februar 2011 - 14:23
B.com ist sowieso viel zu teuer - finde ich.
Wenn ich den PC-Konfigurator nutze, erscheinen immer Zahlen die keiner zu Relation zum Verkaufswert und -Markt stehen.
Seit dem ich mich dort ehrlicherweise nur Spaßeshalber mal angemeldet habe, rennen die mir fast die Bude ein. Emails, Anraufe und und.
Wenn ich dort einen Rechner kaufen will, soll ich erst anrufen und mit einem Mitarbeiter verhandeln.
Wenn die Basarmethoden haben, wozu haben die dann den Onlineshop?
Die Gewinnspanne ist sowieso minimal, ob sowas Sinn macht, muß eh jeder selber entscheiden.
Interessant wirds dann sowieso erst, wenn mal was nicht funktioniert, oder eine Hardware defekt ist.
Dann scheidet sich die Spreu vom Weizen, sozusagen.
Soweit ich weiß, geben die alle ja nur noch Gewährleistung. Was beinhaltet die Gewährleistung eigentlich?
Auf Notebooks gibts ja noch Garantie (zumindest teilweise) aber in vielen Fällen auch nur noch ein Jahr.
Wenn ich mir ein Gerät kaufe für 700 - 800 € sollte das doch auch bei Benutzung länger halten.
#11
geschrieben 24. Februar 2011 - 14:29
Zitat (Holger_N: 24.02.2011, 10:20)
Achso ja was ich noch vergaß. Man kann die Gebühr natürlich trotzdem beim Verkauf angeben. Das ist dann aber nur, um den Preis zu schönen. Also als würde an der Tanke der Preis ohne Mineralölsteuer dranstehen mit nem kleinen Zusatz "+ Mineralölsteuer". Das sieht dann viel billiger aus.
... und hast dich damit direkt einem Vergehen im Bereich des Wettbewerbrechts schuldig gemacht. Die Nennung von nicht-verkaufsfähigen Dingen/(Eigen-)Leistungen/Rechten als Rechungsposten bzw. in der Werbung, ist ebenso untersagt, wie beispielsweise die Angabe "Inkl. legalem Windows" (es geht um das Wort "legal"). Da dauert es dann nicht lange bis zur ersten Abmahnung. Aber immer zu.
#12
geschrieben 24. Februar 2011 - 14:42
Ich habe aus oben geschriebenen Gründen dort noch nicht gekauft, also weiß ich nicht, ob die den Rechner auch ohne Gebühr rausschicken. Vielleicht in Teilen? Deshalb bin ich da auch drauf gekommen.
Keiner weiß Bescheid, alle machen es irgendwie und wenn jemand dahinter kommt, gibts ne Menge Ärger. Klar die ganzen Anwälte wollen ja auch leben. Also machen wir den Paragrafenurwald noch dichter, das keiner mehr durchsieht. So kommt es mir vor. Sorry.
#13
geschrieben 24. Februar 2011 - 14:48
Zitat (LostSoul: 24.02.2011, 14:29)
Hat ja keiner gesagt, dass es als Rechnungsposten auftaucht aber es ist doch nicht verboten, dem Kunden im Detail zu erklären, wie sich ein Preis zusammensetzt. Letztendlich war es ja auch nur meine Erklärung dafür, warum ein Händler das als separate Gebühr angegeben hat. Da hab ich mich ja keinem Vergehen schuldig gemacht, sondern höchstens besagter Händler.
#14
geschrieben 24. Februar 2011 - 14:57
Jetzt mal ehrlich, was soll ich denn außer einem legalen Windows verkaufen?
Kaufen Sie super gecracktes Windows. Läuft garantiert bis zum nächsten Update? :-)
Klar, wenn bei Aral an der Zapfe steht, soundso viel Steuern auf den Liter, ist das bestimmt nicht illegal.
Nur kann ich die Steuern nicht abwählen...
Dieser Beitrag wurde von Johann1976 bearbeitet: 24. Februar 2011 - 14:57
#15
geschrieben 24. Februar 2011 - 15:04
Zitat (Johann1976: 24.02.2011, 14:42)
Ich habe aus oben geschriebenen Gründen dort noch nicht gekauft, also weiß ich nicht, ob die den Rechner auch ohne Gebühr rausschicken. Vielleicht in Teilen? Deshalb bin ich da auch drauf gekommen.
Keiner weiß Bescheid, alle machen es irgendwie und wenn jemand dahinter kommt, gibts ne Menge Ärger. Klar die ganzen Anwälte wollen ja auch leben. Also machen wir den Paragrafenurwald noch dichter, das keiner mehr durchsieht. So kommt es mir vor. Sorry.
[spekulativ]
(bevor ich mich wieder schuldig mache)
Dann ist es vielleicht nur eine Splittung der Kosten. Also wie beim Zoll. Der Importeur importiert eine Ware, zahlt den Zoll und verkauft es hier weiter. Dann ist der Zoll bezahlt, hat man als Kunde beim inländischen Händler nix mit zu tun. Oder der Importeur tritt nur als eine Art Vermittler auf. So als kauft man bei Ebay im Ausland. Faktisch kauft man selbst im Ausland ein und muß natürlich dann als Käufer Zoll bezahlen. Ebay bietet als Vermittler nur die Plattform für den Kontakt.
Vielleicht macht das dieser "Importeur" dann so, dass man dann ohne Pauschalabgabe einkauft und die dann aber doch selbst an die ZPÜ zahlen muss. Wenn da das Geld für ein verkauftes Gerät ankommt ist es denen ja egal, wer das letztendlich bezahlt hat. Im Prinzip ist es ja immer der Endkunde, weil das ja so oder so durchgereicht wird.
[/spekulativ]