mein Kumpel will und wird sich einen neuen Laptop/Rechner kaufen...
und da hat sich bei uns eine Frage bei der Garantie aufgetan...
Wir haben gelesen, dass bei allen neuen Rechnern/Laptops solch ein zusatz dabei steht:
(in etwa, genauer Wortlaut entfallen)
Zitat
Ihr neues System darf nur mit dem mitgelieferten Betriebsystem betrieben werden. Das Betriebssystem darf auch nur von dem mitgelieferten Datenträger aus installiert werden.
und sowas stand in den Garantiebestimmungen...
ÖHM... da hab ich erst mal gesagt:
DAs is überhaupt nicht rechtens, die Garantie bezieht sich nur auf die Hardware und nicht auf die verwendete Software/Betriebssystem
und mein Kumpel,. na wenn das da steht. dann darf man das auch nur, ansonsten is die Garantie weg.
So... meine Frage an euch...
Wie is die Gesetzeslage da`?
bzw. darf er einfach Vista runterhauen und dafür ubuntu oder Xp oder so installieren? ohne, dass die Garantie iwas betrifft?
ich hab mich damit nie so wirklich beschäftigt... aber wär doch sinnlos, wenns so wäre oder?
(immer in Betracht, es is ein Komplettsystem/Laptop)
Evtl. gibt es dazu quellenangaben, damit er sich da mal belesen kann?
ach so... ich wusste nuicht wohin damit, deswegen habe ich das mal hier erstellt, wenn es woanders besser passt, dann bitte verschieben...
lg
Tommy