hab mal paar fragen bezüglich ebay.
1) wieviel darf man da pro monat/jahr einnehmen, bevor man was der steuer melden muss? gelten für studenten mit 0 einkommen da irgendwelche sondergrenzen?
2) wieviel stück einer produktreihe darf man verkaufen, ohne als gewerblich gemeldet zu sein? (will meine nintendosammlung ausmisten, da haben sich zuviele doppelt-dreifach und mehr stücke gesammelt, hab aber nun angst, wenn ich hinternander 20-30 nintendosachen reinstell, cih da ärger bekommen)
und 3) was muss nochmal genau in das gewährleistungsausschlussgedöns rein?
google bringt da leider nix so wirklich klares rüber -.-
danke,
lod14
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achja, noch ganz wichtig: was passiert, wenn ich etwas bei ebay ersteigere, was dort nicht versteigert werden darf? ich hab einen indizierten ID shooter da gefunden, der total falsch eingestellt wurde und (noch) nicht von ebay gelöscht wurde. will den aber haben^^ krieg ich ärger, wenn ich den ersteiger und ebay dann säg "nix da, der war am index". was gibts da für konsequenzen? kann ihc mich dann dummstellen und sagen "ey, ihr hab nicht gelöscht, woher soll cih wissen, dass das dann nicht vertickert werden darf"...
Dieser Beitrag wurde von LoD14 bearbeitet: 18. August 2007 - 09:41