Ich hab in der Arbeit als Fachinformatiker Azubi ne 35 Stunden woche.
Auf unsrem Zeitnachweiß, den wir jeden Monat bekommen werden die Berufschultage als 7 Stunden angerechnet, was einem normalen Arbeitstag entspricht.
Letztens in Sozialkunde, haben wir das Jugendarbeitsschutzgesetz durchgenommen, in dem es heißt:
Zitat
1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, ...
Jetzt die Frage: Mache ich jetzt an jedem Tag den ich in der Schule bin eine Überstunde?
Wenn ja meint ihr ich soll das mal gegenüber unsrem Ausbilder erwähnen?
Könnte wir sogar die Überstunden rückwirken bis letzten September verlagen?
Nachtrag: Wie sieht das überhaupt rein rechtlich aus, macht sich der Betrieb da starfbar?
kennt sich da jemand aus?
Danke schon mal im Voraus.
gruß,
m4rkus
Dieser Beitrag wurde von m4rkus bearbeitet: 27. Juni 2007 - 19:07