Winfuture Forum Treffen In Berlin (und Anderswo?)
#16
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:15
solange ich dann net um 12 raus muss
wer is dann men papa?
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#17 _shelby_
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:21
#18
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:22
man darf die nacht durchmachen solange man in begleitung erwachsender ist. das bin cih doch oder?
#19 _shelby_
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:24
#20 _Breaker_
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:24
Edit: Ah, da ist es ja:
Zitat
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kin-
dern und Jugendlichen unter 16 Jahren
nur gestattet werden, wenn eine perso-
nensorgeberechtigte oder erziehungsbe-
auftragte Person sie begleitet oder wenn
sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr
eine Mahlzeit oder ein Getränk einneh-
men. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der
Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitun
einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person in der Zei
von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht ge-
stattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder
Jugendliche an einer Veranstaltung eines
anerkannten Trägers der Jugendhilfe teil-
nehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als
Nachtbar oder Nachtclub geführt werden,
und in vergleichbaren Vergnügungsbe-
trieben darf Kindern und Jugendlichen
nicht gestattet werden.
Inhalt der Vorschrift:
1. Noch nicht 16-Jährigen,die nicht
von Personensorgeberechtigten oder
Erziehungsbeauftragten begleitet sind,
darf der Aufenthalt in Gaststätten nur für
die Einnahme einer Mahlzeit oder
eines Getränks(nur nichtalkoholische
Getränke, § 9 JuSchG) und nicht in einer
Sperrzeit von 23 Uhr bis 5 Uhr
gestattet werden (Abs. 1 Satz 1). Sie dürfen
also auch nicht Getränk nach Getränk
bestellen, um die Zeit dort auszudehnen.
2. Für 16- und 17-Jährige,die nicht von
Personensorgeberechtigten oder Erzie-
hungsbeauftragten begleitet sind, ist
nur eine Sperrzeit von 24 Uhr bis 5
Uhr zu beachten (Abs. 1 Satz 2).
3. Gänzlich verbotenist es, den Aufent-
halt von noch nicht 18-Jährigen in
Nachtbars, Nachtclubsoder ver-
gleichbaren Vergnügungsbetrieben zu
gestatten (Abs. 3). Dieses Verbot gilt
ohne Ausnahme, selbst wenn sie von
den Personensorgeberechtigten beglei-
tet sind.
Dieser Beitrag wurde von Breaker bearbeitet: 11. Dezember 2006 - 18:40
#21
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:27
dann hätten wir die sache geklärt.
ich würde den freitag vorschlagen, ist ein schöber tag. wenn die kneipe feststeht könnte man da reservieren, weil ja nicht nur 5 leute kommen werden, dann könnte man die ganze nacht durchmachen. wie siehts eigentlich dann am nächsten tag aus? fahren da alle oder wird noch über samstag also bis sonntag was unternommen?
das waren discos ohne erwachsenden!
#22
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:30
ich denk ma n lockeret beisammensein inner kneipe is ok, wer danach noch zusammen aufs zimmer...äh wat unternehmen will, soll dies tun
#23
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:31
-NRW
-Eltern *G*
-13 3/4
mfg
#24 _Breaker_
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:33
#25 _shelby_
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:33
#26
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:35
naja wird schon lustig
@maxel
NRW; kein problem mit dem wochened ticket
Eltern: kein problem wenn sie vorher mit einem älteren user telefonieren würde ich sagen
13 3/4: und?
löl
durchgeknallt
naja ich komme dann aus dem schönen hellersdorf im osten
einfach mit der U5 XD
#27
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:37
Zitat (Cryson: 11.12.2006, 18:35)
naja wird schon lustig
@maxel
NRW; kein problem mit dem wochened ticket
Eltern: kein problem wenn sie vorher mit einem älteren user telefonieren würde ich sagen
13 3/4: und?
löl
durchgeknallt
naja ich komme dann aus dem schönen hellersdorf im osten
einfach mit der U5 XD
Versetz dich mal in die Lage der anderen....die wollen vllt nich mit kleinen Kindern rumhängen?
#28
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:39
kommt aber auchdrauf an wie ,,erwachsen,, man sich schon benimmt oder?
#29
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:39
#30
geschrieben 11. Dezember 2006 - 18:42