ich finde es schade, dass ich hier mein kurz gespieltes Spiel "Guild Wars 2" nicht verkaufen darf.
Das Gesetz (ABl. L 111, S. 16) wurde mit folgendem Urteil im EuGH ausdrücklich benannt:
Zitat
Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass der Grundsatz der Erschöpfung des
Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner
Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn
er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet.
Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner
Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn
er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet.
Weiterhin etwas ausführlicher:
Zitat
Stellt der Urheberrechtsinhaber seinem Kunden nämlich eine – körperliche oder
nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines
Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an
dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein
ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an
dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag
eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr
widersetzen.
nichtkörperliche – Kopie zur Verfügung, und schließt er gleichzeitig gegen Zahlung eines
Entgelts einen Lizenzvertrag, durch den der Kunde das unbefristete Nutzungsrecht an
dieser Kopie erhält, so verkauft er diese Kopie an den Kunden und erschöpft damit sein
ausschließliches Verbreitungsrecht. Durch ein solches Geschäft wird nämlich das Eigentum an
dieser Kopie übertragen. Somit kann sich der Rechtsinhaber, selbst wenn der Lizenzvertrag
eine spätere Veräußerung untersagt, dem Weiterverkauf dieser Kopie nicht mehr
widersetzen.
Mir ist sehr wohl klar, dass ihr das nicht dulden müsst, darum geht es mir auch überhaupt nicht. Aber ich finde, dass es ein guter Ansatz wäre, in bestimmten Fällen den Verkauf zu tolerieren. Vielleicht mit einem ausdrücklichen Hinweis auf geltendes Gesetz im Angebot des Verkäufers?
Hier natürlich die Quelle: http://curia.europa..../cp120094de.pdf
Grüße
André