Zitat (Taxidriver05: 21.07.2010, 00:47)
Und das weisst du woher? Im Titel ein Produkt zu benennen und im Kleingedruckten das Gegenteil darzustellen, ist auch juristisch nicht in Ordnung. Und die Abkürzung OVP steht im üblichen Sprachgebrauch erst mal für die absolute Neuwertigkeit eines Produkts. Das, was der verkauft hat, heisst nicht OVP, sondern Verpackung.
Anyway, vielleicht hats der Verkäufer auch an nen 2-Meter-Selbstabholer mit kritischem Selbst-Steuerungsvermögen versteigert. Würde ich ihm persönlich wünschen.

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