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Softwareprogrammierung Und Webdesign
#1
geschrieben 18. Mai 2006 - 07:38
Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage. Darf ich PRIVAT Software entwickeln und Webseiten für Privatleute erstellen und diese dann übers Internet auf meiner Webseite zum Kauf anbieten bzw. verkaufen?
Ich möchte keine Ich-AG o.ä. gründen, da ich schon einen Vollzeitjob habe.
Möchte nur nebenbei privat noch Geld verdienen.
Hoffe es kennen sich welche damit aus.
Danke Rob
ich habe mal eine rechtliche Frage. Darf ich PRIVAT Software entwickeln und Webseiten für Privatleute erstellen und diese dann übers Internet auf meiner Webseite zum Kauf anbieten bzw. verkaufen?
Ich möchte keine Ich-AG o.ä. gründen, da ich schon einen Vollzeitjob habe.
Möchte nur nebenbei privat noch Geld verdienen.
Hoffe es kennen sich welche damit aus.
Danke Rob
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#2
geschrieben 18. Mai 2006 - 08:00
Kurz und knapp: Nein
Wenn du die Software/Websiten wirklich über deinen Seite verkaufen willst, kommst du nicht drumherum nebenbei ein Gewerbe anzumelden.
Alles andere wäre sozusagen Schwarzarbeit und kann dir ne menge Ärger einbringen.
Wenn du privat entwickelst kannst du das auch nur privat weitergeben.
Also entweder selbst nutzen oder an Freunde/Bekannte "verschenken".
Wenn du die Software/Websiten wirklich über deinen Seite verkaufen willst, kommst du nicht drumherum nebenbei ein Gewerbe anzumelden.
Alles andere wäre sozusagen Schwarzarbeit und kann dir ne menge Ärger einbringen.
Wenn du privat entwickelst kannst du das auch nur privat weitergeben.
Also entweder selbst nutzen oder an Freunde/Bekannte "verschenken".
#3
geschrieben 18. Mai 2006 - 15:54
Hm ein Auszug ausm Gesetz wär vielleicht besser als nur so ne Behauptung dahinzustellen.
#4
geschrieben 18. Mai 2006 - 15:58
Nicht zu vergessen, dass du im Falle einer solchen Nebentätigkeit deinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen hast.
#5
geschrieben 18. Mai 2006 - 17:44
Zitat
Hm ein Auszug ausm Gesetz wär vielleicht besser als nur so ne Behauptung dahinzustellen.
Ich würds nicht als Behauptung bezeichnen
Ich stand vor dem selben Problem, dass war dann die einzige Lösung.
Das gleiche wäre ja wenn ein Maurer abends nach getaner Arbeit (gehen wir davon aus er ist irgendwo Angestellt) noch nebenbei Wände baut und dafür Geld verlangt. Da wären wir wieder bei der Schwarzarbeit
Nur will RobbieRob eben im Dienstleistungssegment nebenbei was verdienen. Was am Ende genau das selbe ist. Also muss er ein Gewerbe anmelden (als Nebentätigkeit). Und das ganze wie stefanra auch schon sagt natürlich seinem Chef melden.
Die Anmeldung kostet ~30,- EUR (von Stadt zu Stadt unterschiedlich).
Wenn er es als Einzelunternehmung Nebenberuflich anmeldet und das dann auch noch unter der Kleinstunternehmerregelung kann er max. 17.500,- EUR (USt-Befreit) jährlich nebenbei umsetzen. Am Ende nur ne einfache Gewinn und Verlust Rechnung fürs FA (mit allen Belegen, Rechnungen usw) und OK.
Einfacher gehts nun wirklich nicht mehr...
Dieser Beitrag wurde von devstyles bearbeitet: 18. Mai 2006 - 17:45
#6
geschrieben 18. Mai 2006 - 17:54
@ devstyles: danke für die ausführliche Info. Mein jetziger Arbeitsgeber hat nichts dagegen, hab ich auch schriftlich!.
Also müßte ich nur ein Gewerbe als Nebentätigkeit angeben (circa 30,-) und das wars dann? Gibts da versteckte Sachen die zu beachten sind?
muß der Gewinn vesrteuert werden und in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Danke
Also müßte ich nur ein Gewerbe als Nebentätigkeit angeben (circa 30,-) und das wars dann? Gibts da versteckte Sachen die zu beachten sind?
muß der Gewinn vesrteuert werden und in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Danke
#7
geschrieben 18. Mai 2006 - 18:09
Zitat (RobbieRob: 18.05.2006, 18:54)
@ devstyles: danke für die ausführliche Info. Mein jetziger Arbeitsgeber hat nichts dagegen, hab ich auch schriftlich!.
Also müßte ich nur ein Gewerbe als Nebentätigkeit angeben (circa 30,-) und das wars dann? Gibts da versteckte Sachen die zu beachten sind?
muß der Gewinn vesrteuert werden und in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Danke
Also müßte ich nur ein Gewerbe als Nebentätigkeit angeben (circa 30,-) und das wars dann? Gibts da versteckte Sachen die zu beachten sind?
muß der Gewinn vesrteuert werden und in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Danke
Jep, das wars. Mehr Kosten entstehen dafür nicht.
Versteckte Sachen gibts da nicht, nur halt darauf achten das du es als Einzelunternehmen anmeldest.
Notfalls kannste auch bei der Anmeldung noch mal Fragen, die sind da meist sehr hilfsbereit.
Wenn du dich auf Basis der Kleinstunternehmerregelung bei Finanzamt anmeldet (bekommst nach der Anmeldung beim Gewerbeamt von denen einen Brief mit nem Fragebogen) dann hast du nen Freibetrag von 17.500,- € (Umsatz) den du nicht versteuern musst. Überschreitest du den musst du darauf dann die 16% USt abführen. Aber für den Anfang reicht das schon aus. Da du beim Webdesign kaum Ausgaben hast die du gegensetzen kannst (außer vieleicht Internetkosten/Server...) kannst du bei dem Freiraum schon recht gut was dazuverdienen.
Bei der Steuererklärung musst du darauf achten das du auf Grund des angemeldeten Gewerbes auch "Verdienste aus selbständiger Arbeit" (dein Gewinn) angeben musst.
#8
geschrieben 12. September 2006 - 08:58
So fast ist es soweit. Ich möchte mich in den nä. Wochen nebenberuflich selbsständig machen. Die Erlaubnis vom Arbeitgeber hab ich.
Was muß ich jetzt alles beachten? Und in welcher Reihenfolge?
1) Anmelden als Nebenberuf (beim Gewerbeamt?)
2) Was muß ich dem Finazamt mitteilen?
3) Wenn ich einen freibetrag bis 17500 Umsatz habe, ohne 16% Mws abzugeben, wie gebe ich die Preise auf meiner Webseite an? Ohne Mehrwertsteuer?
Was muß ich jetzt alles beachten? Und in welcher Reihenfolge?
1) Anmelden als Nebenberuf (beim Gewerbeamt?)
2) Was muß ich dem Finazamt mitteilen?
3) Wenn ich einen freibetrag bis 17500 Umsatz habe, ohne 16% Mws abzugeben, wie gebe ich die Preise auf meiner Webseite an? Ohne Mehrwertsteuer?
#9
geschrieben 12. September 2006 - 09:13
1) Muss nen Hacken auf dem Anmeldeformular machen, "Hauptberuflich" oder "Nebenjob" oder so ähnlich
2) Das Gewerbeamt meldet dich beim FA an und du bekommst dann Formular zugeschickt die du ausfüllen musst
3) Wenn du als Kleinunternehmer beim FA gemeldet bist, dann darfst du bei deinen Rechnungen auch keine Mwst verlangen und du musst auf deinen Rechnungen dann sowas hinschreiben wie: "Betrag gemäß § 19 UStG mehrwertsteuerfrei"
2) Das Gewerbeamt meldet dich beim FA an und du bekommst dann Formular zugeschickt die du ausfüllen musst
3) Wenn du als Kleinunternehmer beim FA gemeldet bist, dann darfst du bei deinen Rechnungen auch keine Mwst verlangen und du musst auf deinen Rechnungen dann sowas hinschreiben wie: "Betrag gemäß § 19 UStG mehrwertsteuerfrei"
#10
geschrieben 12. September 2006 - 09:57
Danke dir. das hilft mir schon echt weiter...
Gibt es sonst noch Sachen, die ich beachten muß?
Sobald ich mit meiner Webseite fertig bin lass ich sie von einem Anwalt überprüfen (Zwecks AGBs, Impressum etc.)
Gibt es sonst noch Sachen, die ich beachten muß?
Sobald ich mit meiner Webseite fertig bin lass ich sie von einem Anwalt überprüfen (Zwecks AGBs, Impressum etc.)
#11
geschrieben 12. September 2006 - 11:45
Wie ist es in der Schweiz? Ich bin erst 14.. gäbe es für mich da auch eine Möglichkeit?
#12
geschrieben 12. September 2006 - 13:56
Mit 14 denke ich sieht es generell schlecht aus, da du auch in der Schweiz nur eingeschränkt geschäftsfähig bist?!
Dieser Beitrag wurde von [Elite-|-Killer] bearbeitet: 12. September 2006 - 13:56
#13
geschrieben 12. September 2006 - 14:21
mit 14?
da darfst du glaub ich noch gar nichts machen.
ferienjobs mit nur paar wochen die stunden sind heir sogar erst ab 15.
da darfst du glaub ich noch gar nichts machen.
ferienjobs mit nur paar wochen die stunden sind heir sogar erst ab 15.
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