WinFuture-Forum.de: Anzeige: Missbrauch Von Ausweispapieren - WinFuture-Forum.de

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Anzeige: Missbrauch Von Ausweispapieren hatte das schonmal jemand?


#1 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 04. Februar 2007 - 20:00

Guten Abend alle zusammen!

Ich wollte mal fragen, ob jemand schonmal eine Anzeige wegen Missbrauch von Ausweispapieren hatte, bzw. weiß was für eine Strafe man da bekommen kann.

Beispielfall:
Ich leihe einem Freund mein Ausweis damit er Disko reinkommt.
Er baut damit Mist und gibt sich vor der Polizei als ich aus, diese merken es aber und ich bekomme eine Anzeige.



Wäre nett, wenn jemand mir das sagen kann.

Liebe Grüße
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#2 Mitglied ist offline   Kenny 

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geschrieben 04. Februar 2007 - 20:04

du hast aber auch immer probleme... sag der hätte dir die papiere geklaut!
aber warum kriegst du ne anzeige, wenn die das merken? er hat doch mist gebaut und nicht du! es sei denn du gibst zu, dass du die dem geliehen hast, dann wirds kompliziert.
"Irgendwat is ja immer."

#3 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 04. Februar 2007 - 20:06

Beitrag anzeigenZitat (Kenny: 04.02.2007, 20:04)

du hast aber auch immer probleme... sag der hätte dir die papiere geklaut!
aber warum kriegst du ne anzeige, wenn die das merken? er hat doch mist gebaut und nicht du! es sei denn du gibst zu, dass du die dem geliehen hast, dann wirds kompliziert.

weil er, wie der Polizist sagt, gesagt hat ich hab ihm den Ausweis geben, damit er damit Straftaten verübt....

War bestimmt nur wieder Angstmache....


Ja ich hab den Ausweis auch vergessen bei ihm, nichts gemacht und jetzt sowas :- )

Fühle mich echt verarscht
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#4 Mitglied ist offline   Kenny 

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geschrieben 04. Februar 2007 - 20:16

dann gibts doch sicher auch zeugen für die straftat, die ihn gesehen haben und nicht dich! bleib dabei, dass er ihn geklaut hat bzw dass du nix damit zu tun hast.

ihm deine papiere geben, damit der damit absichtlich straftaten verüben kann is doch total bescheuert!? frag den polizist mal was der von der idee hält
"Irgendwat is ja immer."

#5 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 04. Februar 2007 - 20:20

Beitrag anzeigenZitat (Kenny: 04.02.2007, 20:16)

dann gibts doch sicher auch zeugen für die straftat, die ihn gesehen haben und nicht dich! bleib dabei, dass er ihn geklaut hat bzw dass du nix damit zu tun hast.

ihm deine papiere geben, damit der damit absichtlich straftaten verüben kann is doch total bescheuert!? frag den polizist mal was der von der idee hält

Er wurde ja dabei erwischt von der Polizei, als er Mist gemacht hat und hat meinen Ausweis gegeben statt seinen - er sagt ausversehen weil er betrunken war.

Polizist sagt, er bestand darauf das er ich bin ...

Wem ich jetzt glauben soll, weiß ich nicht.

Der Polizist weiß aber das wir Freunde sind.. also geklaut wird nichts.

Ich sag wie es ist, ich hab ihm bei ihm vergessen.

Wollte nur ungefähr wissen, was ich bekomemn kann dafür.

Dieser Beitrag wurde von bartek2k bearbeitet: 05. Februar 2007 - 11:47

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#6 _asterx_

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geschrieben 04. Februar 2007 - 22:10

Dann sag doch wie es war, das Du den Ausweis bei ihm vergessen hast. Damit dein Kumpel Bescheid weiss gib ihm ein paar Streicheleinheiten, damit der Besuch von der Zahnfee sich auch lohnt.

#7 Mitglied ist offline   NightTiger 

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geschrieben 04. Februar 2007 - 22:39

sowas is einfach nur lächerlich.. sag, dass du den Ausweis bei ihm vergessen hast, schluss aus! :)

#8 Mitglied ist offline   Borsti 

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geschrieben 04. Februar 2007 - 23:24

Sacht mal Jungs, ihr wisst aber schon noch was ihr da gerade abfeiert?

Ne Straftat als lächerlich ab zu tun ist das eine, sich aber in einem öffentlichen (!) Internetforum beraten zu lassen, wie man aus der ganzen Nummer raus kommt das andere..

Gibt genügend Polizisten und Staatsanwälte, die hier mitlesen - da schon mal drüber nachgedacht?

Ansonsten ist die Strafandrohung in § 281 StGB nachzulesen, die da wäre: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Um deine persönliche Situation beurteilen zu können bräuchte man noch ein wenig mehr background - wie alt, bereits Einträge etc.... Das würde dieses Forum allerdings sprengen und wäre auch mit dem Rechtsberatungsgesetz nicht vereinbar.

So long... :)

#9 Mitglied ist offline   Rena 

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geschrieben 05. Februar 2007 - 09:10

Also, wenn ich mich mal dazu äußern darf (ohne irgendwelche Ratschläge etc. zu geben), dann würde ich sagen, wenn du den Ausweis WIRKLICH bei ihm vergessen hast -was ja echt jedem mal passieren kann-, dann ist er am Arsch. Liegt ja dann nicht mehr in deiner Verantwortung, was er damit macht oder nicht. Du musst dich darauf verlassen, dass dein "Freund" den Ausweis schön brav da liegen lässt, bis du das nächste Mal da bist. Wenn er damit Mist baut, ist das ganz allein sein Kram. Die können dir doch nichts, nur weil du mal deine 5 Sinne nicht ganz bei dir hattest.

#10 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 05. Februar 2007 - 11:46

Problem ist, dass der Ausweis zwei Wochen bei ihm lag.

Wollte deshalb wissen, ob jemand schon sowas ähnliches hatte und was für eine Strafe man dafür bekommen kann

Vergessen ist doch menschlich, deswegen meinte ich lächerlich.

:-/ hm mal schauen

Dieser Beitrag wurde von bartek2k bearbeitet: 05. Februar 2007 - 11:48

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#11 Mitglied ist offline   Rika 

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geschrieben 05. Februar 2007 - 23:15

Also wenn du nach zwei Wochen nicht merkst, daß dein Ausweis "fehlt" und du keinen neuen beantragst, dann ist das mindestens ein fahrlässige Verletzung deiner Ausweispflicht. Wenn du sogar weißt, wo der Ausweis sich befindest, dann sogar eine absichtliche und der Missbrauch von Ausweisdokumenten eine fahrlässige.
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Eingefügtes Bild
Ja, mata ne!

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#12 Mitglied ist offline   Stad 

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geschrieben 06. Februar 2007 - 12:46

wozu hat man ein führerschein? :)

mit dem kann man sich auch noch ausweisen !


hatte das auch mal das ich bei jmd mein ausweis vergessen hatte....nur war jedesmal zu faul 20 km zu fahren um mir den abzuholen....hab dann zum ausweisen immer den lappen benutzt (für discos etc) war auch nie ein problem...steht ja auch alles drinn was man braucht!


mfg stady

#13 Mitglied ist offline   SunsEt 

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geschrieben 06. Februar 2007 - 13:05

@stad: führerschein != Personalausweis. In Discos usw mag das möglich sein, eine behörde bzw ein anderes staatsinstrument wird sich damit aber nicht zufrieden geben.

http://de.wikipedia..../Ausweispflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis

#14 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 06. Februar 2007 - 14:24

Beitrag anzeigenZitat (SunsEt: 06.02.2007, 13:05)

@stad: führerschein != Personalausweis. In Discos usw mag das möglich sein, eine behörde bzw ein anderes staatsinstrument wird sich damit aber nicht zufrieden geben.

http://de.wikipedia..../Ausweispflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis

"Ausweispflicht ist die Verpflichtung jedes Staatsbürgers eines Landes einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde vorzulegen. Sie bedeutet nicht unbedingt eine ständige Mitführpflicht. In den meisten Ländern existiert eine Ausweispflicht.

In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht, eine Mitführpflicht ist per Gesetz in Deutschland nicht vorgesehen. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen."




Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, habe ich keine Mitführpflicht - hätte ich den irgendwo vorzeigen müssen, hätte ich ihn dann auch holen können, ob von Zuhause oder vom Freund.

Oder hab ich da was falsch verstanden jetzt?

Dieser Beitrag wurde von bartek2k bearbeitet: 06. Februar 2007 - 14:27

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#15 _asterx_

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geschrieben 06. Februar 2007 - 14:53

Im Zweifelsfalle wäre eine Freifahrt zum nächsten Revier geboten worden, zwecks Feststellung der Personalien.

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