Anzeige: Missbrauch Von Ausweispapieren hatte das schonmal jemand?
#1
geschrieben 04. Februar 2007 - 20:00
Ich wollte mal fragen, ob jemand schonmal eine Anzeige wegen Missbrauch von Ausweispapieren hatte, bzw. weiß was für eine Strafe man da bekommen kann.
Beispielfall:
Ich leihe einem Freund mein Ausweis damit er Disko reinkommt.
Er baut damit Mist und gibt sich vor der Polizei als ich aus, diese merken es aber und ich bekomme eine Anzeige.
Wäre nett, wenn jemand mir das sagen kann.
Liebe Grüße
Anzeige
#2
geschrieben 04. Februar 2007 - 20:04
aber warum kriegst du ne anzeige, wenn die das merken? er hat doch mist gebaut und nicht du! es sei denn du gibst zu, dass du die dem geliehen hast, dann wirds kompliziert.
#3
geschrieben 04. Februar 2007 - 20:06
Zitat (Kenny: 04.02.2007, 20:04)
aber warum kriegst du ne anzeige, wenn die das merken? er hat doch mist gebaut und nicht du! es sei denn du gibst zu, dass du die dem geliehen hast, dann wirds kompliziert.
weil er, wie der Polizist sagt, gesagt hat ich hab ihm den Ausweis geben, damit er damit Straftaten verübt....
War bestimmt nur wieder Angstmache....
Ja ich hab den Ausweis auch vergessen bei ihm, nichts gemacht und jetzt sowas :- )
Fühle mich echt verarscht
#4
geschrieben 04. Februar 2007 - 20:16
ihm deine papiere geben, damit der damit absichtlich straftaten verüben kann is doch total bescheuert!? frag den polizist mal was der von der idee hält
#5
geschrieben 04. Februar 2007 - 20:20
Zitat (Kenny: 04.02.2007, 20:16)
ihm deine papiere geben, damit der damit absichtlich straftaten verüben kann is doch total bescheuert!? frag den polizist mal was der von der idee hält
Er wurde ja dabei erwischt von der Polizei, als er Mist gemacht hat und hat meinen Ausweis gegeben statt seinen - er sagt ausversehen weil er betrunken war.
Polizist sagt, er bestand darauf das er ich bin ...
Wem ich jetzt glauben soll, weiß ich nicht.
Der Polizist weiß aber das wir Freunde sind.. also geklaut wird nichts.
Ich sag wie es ist, ich hab ihm bei ihm vergessen.
Wollte nur ungefähr wissen, was ich bekomemn kann dafür.
Dieser Beitrag wurde von bartek2k bearbeitet: 05. Februar 2007 - 11:47
#6 _asterx_
geschrieben 04. Februar 2007 - 22:10
#7
geschrieben 04. Februar 2007 - 22:39
#8
geschrieben 04. Februar 2007 - 23:24
Ne Straftat als lächerlich ab zu tun ist das eine, sich aber in einem öffentlichen (!) Internetforum beraten zu lassen, wie man aus der ganzen Nummer raus kommt das andere..
Gibt genügend Polizisten und Staatsanwälte, die hier mitlesen - da schon mal drüber nachgedacht?
Ansonsten ist die Strafandrohung in § 281 StGB nachzulesen, die da wäre: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Um deine persönliche Situation beurteilen zu können bräuchte man noch ein wenig mehr background - wie alt, bereits Einträge etc.... Das würde dieses Forum allerdings sprengen und wäre auch mit dem Rechtsberatungsgesetz nicht vereinbar.
So long...
#9
geschrieben 05. Februar 2007 - 09:10
#10
geschrieben 05. Februar 2007 - 11:46
Wollte deshalb wissen, ob jemand schon sowas ähnliches hatte und was für eine Strafe man dafür bekommen kann
Vergessen ist doch menschlich, deswegen meinte ich lächerlich.
:-/ hm mal schauen
Dieser Beitrag wurde von bartek2k bearbeitet: 05. Februar 2007 - 11:48
#11
geschrieben 05. Februar 2007 - 23:15
Ja, mata ne!
(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)
#12
geschrieben 06. Februar 2007 - 12:46
mit dem kann man sich auch noch ausweisen !
hatte das auch mal das ich bei jmd mein ausweis vergessen hatte....nur war jedesmal zu faul 20 km zu fahren um mir den abzuholen....hab dann zum ausweisen immer den lappen benutzt (für discos etc) war auch nie ein problem...steht ja auch alles drinn was man braucht!
mfg stady
#13
geschrieben 06. Februar 2007 - 13:05
http://de.wikipedia..../Ausweispflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis
#14
geschrieben 06. Februar 2007 - 14:24
Zitat (SunsEt: 06.02.2007, 13:05)
http://de.wikipedia..../Ausweispflicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis
"Ausweispflicht ist die Verpflichtung jedes Staatsbürgers eines Landes einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer Behörde vorzulegen. Sie bedeutet nicht unbedingt eine ständige Mitführpflicht. In den meisten Ländern existiert eine Ausweispflicht.
In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht, eine Mitführpflicht ist per Gesetz in Deutschland nicht vorgesehen. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen."
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, habe ich keine Mitführpflicht - hätte ich den irgendwo vorzeigen müssen, hätte ich ihn dann auch holen können, ob von Zuhause oder vom Freund.
Oder hab ich da was falsch verstanden jetzt?
Dieser Beitrag wurde von bartek2k bearbeitet: 06. Februar 2007 - 14:27
#15 _asterx_
geschrieben 06. Februar 2007 - 14:53
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