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Montagegesetz?


#1 Mitglied ist offline   alucard856 

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geschrieben 29. Januar 2007 - 02:00

Hi,

ich habe da ein kleines Problem.

Mein Vater war in Holland auf Montage, sein jetziger Arbeitgeber will ihm nur 24€/pro Tag Auslösung zahlen.
Mein Vater ist aber davon überzeugt das ihm 39€/pro Tag Auslösung zustehen, da er im Ausland tätig war.

Jetzt suche ich ein Gesetz wo der Staat Richtlinien geschaffen hat, wieviel einem zusteht wenn man im Ausland auf Montage war. Falls nötig mein Vater war ca. 3 Wochen in Holland.
Bei Google habe ich einige Begriffe eingegeben leider ohne Erfolg.

Gruß und Danke alucard
Er befahl, dem Affen Bananen zu holen.
Er befahl dem Affen, Bananen zu holen.

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#2 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 29. Januar 2007 - 03:23

Na ob das gesetzlich vom Staat geregelt ist, glaube ich nicht. Dein Vater könnte sich ja an seine Gewerkschaft wenden, die werden ihn da schon eine Antwort geben können. Denn Auslöse ist doch wohl Tariflich festgelegt.

#3 Mitglied ist offline   alucard856 

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geschrieben 29. Januar 2007 - 09:07

Er ist leider in keiner Gewerkschaft, da er z.Z. in einer Zeitarbeitsfirma tätig ist und von einer Montagefirma ausgeliehen wurde.
Er befahl, dem Affen Bananen zu holen.
Er befahl dem Affen, Bananen zu holen.

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#4 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 29. Januar 2007 - 17:35

Es gibt in D kein Gesetz welches die Höhe oder eine Auslöse überhaupt vorschreibt. Für sowas kann man am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben und die Tage als "Verpflegungsmehraufwand im Ausland" bzw über die km-Pauschale absetzen. Die 24€ sind übrigens genau die 24€ die man in der Steuererklärung angeben kann. Bei der Steuererklärung sollte man das aber trotzdem angeben da ja die tatsächlichen Kosten (Unterkunft z.B.) höher sein kann als die 24€ "Auslöse" so dass man trotzdem über die Steuer noch etwas zurück bekommt.

edit: kleines Rechenbeispiel, die Zahlen sind rein fiktiv und dienen lediglich als Beispiel

1. Mein Chef zahlt mir jeden Monat 100€ "Verpflegungsmehraufwand", ganz legal erscheint auf meinem Lohnstreifen sowie am Jahresende auf der Lohnsteuerkarte.

jetzt die Steuererklärung: Ich gebe meinen Bruttolohn sowie die auf der Lohnsteuerkarte stehenden 1200€ bereits ausgezahlten Verpflegungsmehraufwendungen an. Steuererstattung: 0€

unterm Strich: +1200€

2. Mein Chef zahlt mir keine 100€

jetzt die Steuererklärung: ich gebe meinen Bruttolohn an und habe einen Verpflegungsmehraufwand von 1200€ gehabt. Steuererstattung: 1200€

unterm Strich: +1200€

für Mich als Arbeitnehmer also +-=. Es spielt übrigens keine Rolle ob du auf Montage warst oder nicht, es gibt lediglich eine Staffelung: 8-14 h außer Haus: 6€, 14-24h außer Haus 12€, länger als 24h außer Haus: 24€ (klingt bekannt die Zahl ?!) Steuererstattung. Die Unternehmen können diese Ausgaben anders abrechnen als normalen Lohn machen das ihreseits auch aus steuerlichen Gründen. Es gibt Firmen die ihren Mitarbeitern auch die 6€ zahlen. Such mal in einschlägiger Steuerliteratur nach dem Begriff Auslöse...

nocheinmal Edit: man kann über die Steuererklärung nur maximal soviel zurückbekommen wei man selbst Steuern gezahlt hat.

noch ein Edit: Das kann im umkehrschluss heissen dass wenn ich 39€ "Auslöse" bekomme, dass ich damit rechnen kann evtl Steuern nachzahlen zu müssen!

greets

Dieser Beitrag wurde von wieselding bearbeitet: 29. Januar 2007 - 18:50

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#5 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 29. Januar 2007 - 21:52

Sooo habe mich jetzt noch einmal durchgesucht. Soweit stimmt das was ich oben geschrieben habe. Für die Niederlande stehen einem 39€ am Tag zu. Stimmt also was du geschrieben hast. Allerdings gibt es keine Verpflichtung für den Arbeitgeber die 39€ zu zahlen. Den Rest muss sich Dein Vater über die Steuererklärung holen.

greets
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#6 Mitglied ist offline   alucard856 

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geschrieben 31. Januar 2007 - 09:30

Danke für die Erklärung @wieselding

Habs meinen Vater so mitgeteilt.
Er befahl, dem Affen Bananen zu holen.
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#7 Mitglied ist offline   xsporix 

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geschrieben 07. März 2008 - 14:49

ich kann dir darauf gern antworten...
da ich weltweit unterwegs bin und auch ich auslöse bekomme, kann ich dir sagen,dass dies rechtens ist.das finanzamt hat eine liste festgelegt, die dein vater sich holen kann. darin stehen die sätze für das jeweilige land. firmen kürzen diese auslösesätze meistens. man kann sie sich aber am jahresende von der lohnsteuer wiederholen, aber nur zum teil. die firma muss ein formular ausstellen, was gezahlt wurde und dies wird dann mit dem steuerlichen höchstsatz gegengerechnet, kann also gegengerechnet werden!

ein beispiel..für moskau...

der tagesatz liegt für die übernachtung bei 135 Euro die nacht. firma zahlt aber nur 100 Euro. die 35 euro können nun am jahresende gegengerechnet werden. genauso bei der verpflegungspauschale.
das negative dabei ist, dass man nicht die vollen 35 euro zurückbekommt, sondern nur zum teil.
es ist in gewisserweise betrug an uns..aber die firma kann dies frei entscheiden.

ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen. wenn du fragen hast, beantworte ich sie dir gern!

vg thomas

#8 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 07. März 2008 - 15:05

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