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Auskunftsanspruch Gegen Provider


#1 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 17:38

Zitat

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf (PDF-Datei) eines Gesetzes zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Demnach sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der stark umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Der Regierungsentwurf will es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie nun einfacher machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen und dabei im Vorfeld

auffällig gewordene Nutzer zu identifizieren.


Rest und Quell bei heise.de

Passt ja gut zu @Großers Post gerade...
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#2 _Niedlicher Zwerg_

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geschrieben 24. Januar 2007 - 18:04

So geht unsere Privatspäre langsam den Bach runter, aber ganz so schlimm wird es ja für reine Privatanwender nicht, wenn folgendes Zitat stimmt.

"Den umstrittenen Auskunftsanspruch sollen unter anderem Vertreter der Musik- und Filmindustrie bei einem "gewichtigen Eingriff" in Urheberrechte gegenüber einem "in gewerblichem Ausmaß" tätigen Zugangsanbieter geltend machen können. Der Rechtehalter muss dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen, dass seine Rechte "in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmen IP-Adresse" verletzt worden sind. Rein privates Handeln soll dagegen vom Auskunftsanspruch ausgenommen werden. Zum Leidwesen der Musikindustrie und Teilen der CDU muss ferner zunächst dem Entwurf zufolge eine richterliche Genehmigung eingeholt werden. Die Kosten für eine entsprechende Anordnung soll zunächst der Verletzte tragen, die er später als Schaden gegenüber dem Rechtsverletzer geltend machen kann."
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#3 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 18:13

Zitat

Der Rechtehalter muss dabei im Fall eines Tauschbörsendelikts klar machen...

Zitat

...erner zunächst dem Entwurf zufolge eine richterliche Genehmigung eingeholt werden.


a) klar machen != beweisen
b) man bräuchte erstmal auf diesem Gebiet kompetente Richter/Staatsanwälte - den jetzigen kann man ja alles erzählen

Einzig die Sache mit den max. 50€ ist ein Fortschritt, obwohl ich der Meinung bin, dass es da mit Sicherheit noch ein nicht ganz offentsichtliches Schlupfloch gibt.
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#4 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 24. Januar 2007 - 19:36

Beitrag anzeigenZitat (ph030: 24.01.2007, 18:13)

a) klar machen != beweisen

Wenn man berichten im TV glauben darf - IP speichern und die da zu gezogenen Daten.

Zitat

dass es da mit Sicherheit noch ein nicht ganz offentsichtliches Schlupfloch gibt.

Das da wäre?

@Topic
Tor erscheint mir da immer wichtiger.
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