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Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf (PDF-Datei) eines Gesetzes zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte beschlossen. Demnach sollen hierzulande auch indirekt an Rechtsverletzungen beteiligte Dritte verpflichtet werden, die Identität von Verdächtigen preiszugeben. Die Schaffung eines solchen Auskunftsanspruchs etwa gegen Internetprovider gehört seit langem zu einem der stark umkämpften Punkte bei der Anpassung des Urheberrechts an die digitale Gesellschaft. Der Regierungsentwurf will es Konzernen etwa aus der Musik- und Filmindustrie nun einfacher machen, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen und dabei im Vorfeld
auffällig gewordene Nutzer zu identifizieren.
auffällig gewordene Nutzer zu identifizieren.
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Passt ja gut zu @Großers Post gerade...