WinFuture-Forum.de: Darf Ein Lehrer Meinen Rucksack Durchsuchen? - WinFuture-Forum.de

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Darf Ein Lehrer Meinen Rucksack Durchsuchen? Direktor hat meinen Rucksack durchsucht

#31 Mitglied ist offline   Cosmo 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 16:39

toll vollprofi .. was hat das jetzt mit dem problem von SpongeBobSquarepants zu tun ? er hat schießlich die waffe nicht mitgebracht..
Besucht uns im IRC:
irc://irc.spotchat.org/winfuture

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#32 Mitglied ist offline   VollProfi 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 16:45

Zitat (SpongeBobSquarepants: 23.02.2004, 13:47)

Heute hatte ein Junge aus meiner Klasse eine softair (frei verkäuflich ab 14) mit zur Schule genommen und weil der Idiot damtri auf ein Mädchen geschossen hat ging das ganze zur Schulleitung. Ich hatte die Waffe am Morgen ca.3 sek am Griff gehalten

Was soll ich denn noch außer "Selber Schuld" sagen?

#33 Mitglied ist offline   Torben 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 16:48

Zitat (VollProfi: 24.02.2004, 16:45)

Zitat (SpongeBobSquarepants: 23.02.2004, 13:47)

Heute hatte ein Junge aus meiner Klasse eine softair (frei verkäuflich ab 14) mit zur Schule genommen und weil der Idiot damtri auf ein Mädchen geschossen hat ging das ganze zur Schulleitung. Ich hatte die Waffe am Morgen ca.3 sek am Griff gehalten

Was soll ich denn noch außer "Selber Schuld" sagen?

nix :/ nich ma das selber schuld!

Dieser Beitrag wurde von Flosse bearbeitet: 24. Februar 2004 - 16:49


#34 Mitglied ist offline   Stulle 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 16:50

Zitat (Flosse: 24.02.2004, 16:48)

Zitat (VollProfi: 24.02.2004, 16:45)

Zitat (SpongeBobSquarepants: 23.02.2004, 13:47)

Heute hatte ein Junge aus meiner Klasse eine softair (frei verkäuflich ab 14) mit zur Schule genommen und weil der Idiot damtri auf ein Mädchen geschossen hat ging das ganze zur Schulleitung. Ich hatte die Waffe am Morgen ca.3 sek am Griff gehalten

Was soll ich denn noch außer "Selber Schuld" sagen?

nix :/ nich ma das selber schuld!

Ich bin auch der Meinung, das Du am besten den Mund hältst

Dieser Beitrag wurde von Stulle bearbeitet: 24. Februar 2004 - 16:52

..................................

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#35 Mitglied ist offline   Dimension 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 16:52

Zwar OT, aber ich musses doch mal erwähnen ... in meiner Klasse hatten wir früher son Typ, der einfach nich anders konnte als immer auf allen so rumsticheln, wie es unser guter Profi hier macht. Er durfte dann auf Anweisung der Schulbehörde zu nem Psychiater :angry: (weiss aber nicht, ob das der einzige Grund war oder ob er noch mehr Mist gebaut hat)

#36 Mitglied ist offline   VollProfi 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 16:54

Zitat (Dimension: 24.02.2004, 16:52)

Zwar OT, aber ich musses doch mal erwähnen ... in meiner Klasse hatten wir früher son Typ, der einfach nich anders konnte als immer auf allen so rumsticheln, wie es unser guter Profi hier macht. Er durfte dann auf Anweisung der Schulbehörde zu nem Psychiater :D (weiss aber nicht, ob das der einzige Grund war oder ob er noch mehr Mist gebaut hat)

Vergleich mich nicht mit einer psychisch labilen Person! :angry:

edit:
Habe ich nicht Recht!? Er, nur ER SELBST trägt die ganze Veranwortung! Niemand hat ihn gezwungen die Softie-Waffe zu halten!

Dieser Beitrag wurde von VollProfi bearbeitet: 24. Februar 2004 - 17:01


#37 Mitglied ist offline   MrMurdog 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 20:59

ich mache mir hier mehr sorgen um die orthogafischen fehler, als das, was ein lehrer gemacht haben soll!

#38 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 22:57

Zitat

ich mache mir hier mehr sorgen um die orthogafischen  fehler, als das, was ein lehrer gemacht haben soll!


:(

ne, mal im Ernst, wir schreibn hier keinen Deutschaufsatz ;) sieh das doch nicht so eng im Inet...

#39 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 24. Februar 2004 - 23:17

Mal zum Thema Soft-Air:

Zitat

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts in einem kurzen Überblick:

- Jeder, der eine sogenannte Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen vier Wände bei sich trägt („führt“), braucht ab 1.4.2003 einen „Kleinen Waffenschein“; andernfalls macht er sich strafbar, wenn er eine solche Waffe bei sich führt. Der Kleine Waffenschein kann bei der Kreispolizeibehörde beantragt werden. Für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- € erhoben. Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist wie auch bei allen anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers. Hierzu prüft die Behörde, ob der Antragsteller in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten ist oder andere Erkenntnisse vorliegen, die gegen die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sprechen. Es geht bei diesem Erfordernis darum, Personen den Umgang mit Waffen und Munition zu verwehren, die durch ihr Verhalten Anlass gegeben haben an ihrer Rechts- und Gesetzestreue zu zweifeln oder die nötige Sorgfalt im Umgang mit diesen gefahrenträchtigen Gegenständen vermissen lassen.

- Zahlreiche bisher nicht erlaubnispflichtige Gegenstände wie Elektroschockgeräte, verschiedene Spring- und Fallmesser, Butterflymesser, Wurfsterne, etc. unterliegen ab dem 1.4.2003 einem Besitz- und Umgangsverbot; es handelt sich somit um verbotene Gegenstände. Jeder der einen solchen verbotenen Gegenstand besitzt, macht sich zukünftig strafbar. Es besteht die Möglichkeit, diese Waffen und Gegenstände bis zum 31.08.2003 bei der Polizei form- und entschädigungslos zur Vernichtung abzugeben oder selbst unbrauchbar zu machen. Diese Amnestieregelung des neuen Waffengesetzes bietet den Besitzern die Möglichkeit, ein Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes zu vermeiden.

- Das neue Waffenrecht beinhaltet eine Amnestieregelung für bisher „illegal“ im Besitz befindlicher Waffen. Personen, die im Besitz von erlaubnispflichtigen oder verbotenen Waffen sind, die auch nach altem Recht schon als solche galten, und nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis hierfür sind, können die Waffen bis zum 31.08.2003 bei der Polizei form- und entschädigungslos zur Vernichtung abgeben. Nur wer diese Amnestieregelung nutzt, macht sich nicht strafbar. Wer im Besitz solcher Waffen ohne die entsprechende Erlaubnis ist und von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

- Spielzeugwaffen, hierunter fallen insbesondere Soft-Air-Waffen, sind nur dann von den strengen Regelungen des Waffengesetzes ausgenommen, wenn deren Geschossbewegungsenergie nicht höher als 0,08 Joule ist. Sie dürfen jedoch keine getreuen Nachahmungen von „scharfen Schusswaffen“ sein. Sind Soft-Air-Waffen mit einem „F“ im Fünfeck (Kennzeichen für Schusswaffen mit einer Bewegungsenergie mit bis zu 7,5 Joule) gestempelt, sind Erwerb und Besitz ab 18 Jahren frei, ohne diesen Stempel bedürfen sie der waffenrechtlichen Erlaubnis.

- Das Mindestalter für Sportschützen, die Schusswaffen erwerben und besitzen wollen, wird von 18 auf 21 Jahren angehoben. Ausnahmen bestehen für Schusswaffen in bestimmten Kalibern und sind darüber hinaus zur Förderung schießsportlich besonders talentierter Personen möglich. Im Wesentlichen werden Sportschützen jedoch auch in Zukunft die Waffen erhalten, die sie für die Ausübung ihres Sportes benötigen.

- Für Jäger wird die Altersgrenze, ab der der Erwerb und Besitz von Schusswaffen zulässig ist, von 16 auf 18 Jahre angehoben.

- Wer Waffen erbt, kann diese noch für eine Übergangszeit unter erleichterten Voraussetzungen besitzen (Erbenprivileg). In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Personen, die erlaubnispflichtige Waffen im Wege der Erbfolge übernehmen, innerhalb eines Monats nach dem Erbfall eine Waffenbesitzkarte bei der für sie zuständigen Kreispolizeibehörde zu beantragen haben, sofern die Waffen nicht einem Berechtigten überlassen werden. Wird die Übernahme innerhalb dieser Frist nicht angezeigt, so besteht nach dem Gesetz der Straftatbestand des illegalen Waffenbesitzes.

- Die Regelung für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition wurden deutlich verbessert und konkretisiert.

- Erhebliche Neuerungen bringt das Gesetz auch für Personen, die gewerbsmäßig mit Waffen umgehen. So brauchen z. B. zukünftig Schießbudenbetreiber auf Kirmessen, Volks- und Schützenfesten eine waffenrechtliche Erlaubnis. Waffenhändler sind zukünftig verpflichtet, das Überlassen einer Waffe an einen anderen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.


Ist klar das der Direx dann durchdreht. Is nur blöd, dass er gerade dich aufm Kicker hat!

:(

#40 Mitglied ist offline   DarkSarge 

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geschrieben 25. Februar 2004 - 07:43

:( Selber Schuld... Wie kann man nur so bloed sein? Softair hin oder her - das Ding ist rein rechtlich gesehen eine Waffe. Und wenn Du so bloed warst mit dem Ding gesehen zu werden - tja dann hat dein Direktor auch das Recht in deine Tasche zu gucken.
Ich hoffe nur das der Typ der das Teil mitgebracht hat gut eins auf die Muetze bekommen hat - und zwar moeglich unpaedagogisch.

#41 Mitglied ist offline   Philipp 

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geschrieben 25. Februar 2004 - 11:39

Hey ich glaubs einfach nicht da nehmen doch Schüler eine Waffe mit in die Schule!!!!

Da muss man schon fragen ob die ganz helle im Kopf sind. Mich hat mal jemand mit dem Messer bedroht

>>> Direktoriatsverweis

Aber wie kann man auf Menschen schießen.

#42 _shelby_

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geschrieben 25. Februar 2004 - 12:44

Zitat (zero-one: 25.02.2004, 11:39)

Hey ich glaubs einfach nicht da nehmen doch Schüler eine Waffe mit in die Schule!!!!

Da muss man schon fragen ob die ganz helle im Kopf sind. Mich hat mal jemand mit dem Messer bedroht

>>> Direktoriatsverweis

Aber wie kann man auf Menschen schießen.

Viele Schüler schiessen doch bereits in PC-Games auf Menschen!

Das ist alles grafisch absolut perfekt, aber doch nicht ganz perfekt. Manche wollen halt nicht mit der Enter-Taste ballern, sondern mit ner Soft-Air.

Und andere wiederrum sind im Schützenverein und holen sich ne Pumpgun. (Das war der Fall Erfurt).

#43 Mitglied ist offline   LocutusOfBorg 

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geschrieben 25. Februar 2004 - 12:55

Zitat (shelby: 25.02.2004, 12:44)

Viele Schüler schiessen doch bereits in PC-Games auf Menschen!

Genau da liegt das Problem. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass JEDER(!!!) helle genug ist, dass zu unterscheiden...

#44 Mitglied ist offline   BlackTiger 

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geschrieben 25. Februar 2004 - 13:41

Ach ...

viele Leute auf den etwas niedrigeren Schulen ... ohne jegliche Erziehung und Sozialverhalten ... DIE sind sicherlich nicht helle genug ;)

Finde das mit den SoftAir's eh totall kindisch :D Super dann renne ich mit ner Plastik Waffe rum und verschmutz ich mit gelben Kügelchen den Wald (oder wo auch immer man spielt) .... Echt genial Idee .... Da zock ich lieber noch im Inet mit meinen Freunden als son schmarn zu machen ;)

Und ja Schützenverein und Pumpgun ... finde auch das man als Jugendlicher da nicht so leicht reinkommen sollte!

Gibt genügend verrückte in "Deutschland" :(

Mfg
BlackTiger ;)

#45 Mitglied ist offline   Angelina 

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geschrieben 25. Februar 2004 - 14:44

B) Solange das zur Gefährdung anderer machst darf er das der Lehrer ob du damit gesehn wurdest oh je dann erst recht da könnte der Lehrer z.b.gedacht haben das du der jenige welchw bist der ihm das besorgt hat und dann wirste zur mitwissenschaft gezogen.......Nur das denn aml zu beweisen das du nix mit zu tun hast is schwer.Soetwas ähnliches hatte meine Tochter auch bei sich in der Schule.....Der jenige welche wurd von der schule verwiesen so drastisch war das da.....Ich find bevor man zu irgendeiner Waffe greifen sollte da gibt es genügend möglichkeiten um dieses zu verhindern oder willste wegen so einer Aktion deine ganze Zukunft verbauen es könnte nen Eintrag in dein Führungszeugnis stehn krieg dann damit mal ne Ausbildungsstelle is nit nett...... :(
Wer andern eine Grube gräbt fällt selbst hinein!!!!

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