Darf Ein Lehrer Meinen Rucksack Durchsuchen? Direktor hat meinen Rucksack durchsucht
#1
geschrieben 23. Februar 2004 - 13:47
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#2
geschrieben 23. Februar 2004 - 13:53
#3
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:01
Es gibt aber die Ausnahme, dass wenn Gefahr in Verzug ist (und bei dem Verdacht ein Schüler hätte eine Waffe dabei würde ich das einstufen) dann darf er wie jeder normale Bürger im Rahmen der Gefahrenabwehr geeignete Maßnahmen ergreifen. Wie genau die aussehen, da streiten sich dann die Gerichte von Fall zu Fall.
Aber wie bekloppt muss man eigentlich sein eine Waffe (egal in welcher Form) in die Schule zu schleppen?
Wer nichts im Kopf hat oder wem Argumente fehlen der greift eben zu Waffen und Gewalt....... <Kopfschüttel>
Steffen
#4
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:02
greetz
#5 _shiversc_
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:06
er kann aber verlangen das du deine taschen leeren tust.
ich kenne das zur genüge....
#6 _TaOps_Heinz_
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:07
Nochwas: Wie kommt man auf die Idee ne Softair mit in die Schule zu nehmen und auf Schüler zu schießen? Und das in der heutigen Zeit!
Auf deine Frage kann ich dir leider nicht antworten! Musst mal gucken ob du irgendwo Auszüge aus dem Gesetzbuch findest, wo das erklärt ist! Die Pflichten (Rucksackinhalt möglicherweise zu zeigen) eines Schülers findest du bestimmt über Google! Ich denke, aber das der Direktor bestimmt das Recht in solchen Fällen (Waffen mit in die Schule nehmen und auf Mitschüler schießen) hat, in deinen Rucksack zu gucken! Zu mal man in der heutigen Zeit nicht mehr weiß was da so abgeht! Reine Vorsichtsmasnahme! Ich denke mal das du dich noch an das Attentat in Erfurt (ist nicht weit weg von mir) errinern kannst! Und wenn man sowas sieht, dann könnt ihr/ oder nur der andere froh sein, wenn ihr nicht weiter bestraft werdet! Denn ich finde das extrem DUMM!
Edit: Naja jetzt weißt du es ja! Ich hab ein bissel zuviel geschrieben, da waren dann andere vor mir da!
Dieser Beitrag wurde von TaOps_Heinz bearbeitet: 23. Februar 2004 - 14:10
#7
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:09
nun ja, nach dem Du Dich durchsuchen lassen mußtest,
fühlst Du Dich vieleicht in deiner Ehre verletzt.
Aber sieh´s doch auch einfach mal so:
da könnte auch ein Mensch mit einer echten Waffe "rumgeistern"...
Würdest Du Dich sicher fühlen,
wenn Du so etwas an Deiner Schule befürchten müßtest?
Und übrigens:
wer auch immer auf ein Mädchen schiesst,
sollte auch entsprechend bestraft werden,
auch,
wenn es "nur" mit einer "Soft-Air" war!
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#8
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:10
Was ist Liebe?
Wenn ihr mich ärgern wollt, dann benutzt nicht die Suchfunktion
#9 _shelby_
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:11
Das Zauberwort "Gefahr im Verzug" ist das Sesam-öffne-dich für fast jede Grundrechtverletzung.
Da darf dann die Polizei in die Wohnung eindringen und der Direktor deine Tasche durchsuchen.
#10
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:14
bitte auch um Verschiebung dieses Threads
in ein geeigneters Forum.
Danke schon mal im voraus.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#11 _TaOps_Heinz_
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:15
#12
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:23

Ja, mata ne!
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#15
geschrieben 23. Februar 2004 - 14:40
Zitat
Das ist jetzt nur ein Auszug der bayerischen Gymnasialen SchulOrdnung, aber so ähnlich wirst du es in allen Bundesländern in den Gesetzesbüchern finden. Ich denke auch, dass er das aufgrund von Verdachtsmomenten durchführen darf.
meiner Meinung darf er das, um eben §133 vollziehen zu können. Dabei ist aber die Privats- und Intimsphäre zu wahren, dh. er dürfte nicht den Rucksack vor der ganzen Klasse ausleeren.
Die Schule darf allgemein sehr viele Grundrechte verletzen. Du darfst den Unterricht nicht ohne weiteres verlassen, darfst nicht reden, wo und wann du willst, etc.
Ich denke nicht, dass du eine Chance hättest, das in irgendeiner Weise anzufechten oä.
Was noch dazu kommt, aber auch schon gesagt wurde, ist die absolute Hirnrissigkeit (wie kindisch muss man denn sein?) auf andere Leute (noch dazu Mädchen) zu schießen. Dümnmer gehts nimmer. Bei uns wäre derjenige dann nicht mehr an der Schule.
eine Durchsuchung weil "Gefahr im Verzug" darf aber nur die Polizei vornehmen...
Dieser Beitrag wurde von wiz bearbeitet: 23. Februar 2004 - 14:45

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