WinFuture-Forum.de: Darf Ein Lehrer Meinen Rucksack Durchsuchen? - WinFuture-Forum.de

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Darf Ein Lehrer Meinen Rucksack Durchsuchen? Direktor hat meinen Rucksack durchsucht


#1 Mitglied ist offline   SpongeBobSquarepants 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 13:47

Heute hatte ein Junge aus meiner Klasse eine softair (frei verkäuflich ab 14) mit zur Schule genommen und weil der Idiot damtri auf ein Mädchen geschossen hat ging das ganze zur Schulleitung. Ich hatte die Waffe am Morgen ca.3 sek am Griff gehalten, aber nicht abgefeuert oder auf Leute gerichtet. Da ich aber mit der Waffe gesehen wurde durchsuchte mein Direktor zusammen mit dem Unterstufenkoordinatoren meinen Rucksack (meine Hosen- und Jackentaschen musste ich vorher schon entleeren und den Inhalt zeigen). Auf Nachfrage entgegnete mir mein Direktor dann, dass er die ERlaubnis hätte meinen Rucksack zu durchsuchen wenn "Gefahr im Verzug" wäre. Leider habe ich im Internet keine hilfreichen Seiten auffinden können.

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#2 Mitglied ist offline   d2kx 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 13:53

Meines Wissens nach darf er das nicht. Hat er denn was verbotenes gefunden ? Bei uns an der Schule würde keienr auch nur auf die Idee kommen, einen Rucksack zu durchsuchen :-)

#3 Mitglied ist offline   klausing 

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  geschrieben 23. Februar 2004 - 14:01

Er hat nicht das Recht Deine Sachen zu untersuchen.
Es gibt aber die Ausnahme, dass wenn Gefahr in Verzug ist (und bei dem Verdacht ein Schüler hätte eine Waffe dabei würde ich das einstufen) dann darf er wie jeder normale Bürger im Rahmen der Gefahrenabwehr geeignete Maßnahmen ergreifen. Wie genau die aussehen, da streiten sich dann die Gerichte von Fall zu Fall.
Aber wie bekloppt muss man eigentlich sein eine Waffe (egal in welcher Form) in die Schule zu schleppen? ;) ;)
Wer nichts im Kopf hat oder wem Argumente fehlen der greift eben zu Waffen und Gewalt....... <Kopfschüttel>

Steffen

#4 Mitglied ist offline   B!G 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:02

Ein Rektor ist vielleicht Beamter, aber noch lange kein Polizist. Normalerweise muss bei einer Durchsuchung, sei es die eines Hauses, einer Tasche, oder der Kleidung ein Polizeibeamter anwesend sein. So gesehen, denke ich mal, dass dies nicht rechtens war.

greetz

#5 _shiversc_

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:06

nein, darf er nicht.
er kann aber verlangen das du deine taschen leeren tust.
ich kenne das zur genüge....

#6 _TaOps_Heinz_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Februar 2004 - 14:07

Ich würd sagen, das das hier der komplett falsche Platz dazu ist! Schreib das doch in Allgemeines oder so, aber doch nicht in Audio und Video! Darauf muss man erstmal kommen, das man das in Audio und Video schreibt!

Nochwas: Wie kommt man auf die Idee ne Softair mit in die Schule zu nehmen und auf Schüler zu schießen? Und das in der heutigen Zeit!

Auf deine Frage kann ich dir leider nicht antworten! Musst mal gucken ob du irgendwo Auszüge aus dem Gesetzbuch findest, wo das erklärt ist! Die Pflichten (Rucksackinhalt möglicherweise zu zeigen) eines Schülers findest du bestimmt über Google! Ich denke, aber das der Direktor bestimmt das Recht in solchen Fällen (Waffen mit in die Schule nehmen und auf Mitschüler schießen) hat, in deinen Rucksack zu gucken! Zu mal man in der heutigen Zeit nicht mehr weiß was da so abgeht! Reine Vorsichtsmasnahme! Ich denke mal das du dich noch an das Attentat in Erfurt (ist nicht weit weg von mir) errinern kannst! Und wenn man sowas sieht, dann könnt ihr/ oder nur der andere froh sein, wenn ihr nicht weiter bestraft werdet! Denn ich finde das extrem DUMM!

Edit: Naja jetzt weißt du es ja! Ich hab ein bissel zuviel geschrieben, da waren dann andere vor mir da!

Dieser Beitrag wurde von TaOps_Heinz bearbeitet: 23. Februar 2004 - 14:10


#7 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:09

Hallo SpongeBobSquarepants,

nun ja, nach dem Du Dich durchsuchen lassen mußtest,
fühlst Du Dich vieleicht in deiner Ehre verletzt.

Aber sieh´s doch auch einfach mal so:
da könnte auch ein Mensch mit einer echten Waffe "rumgeistern"...

Würdest Du Dich sicher fühlen,
wenn Du so etwas an Deiner Schule befürchten müßtest?

Und übrigens:
wer auch immer auf ein Mädchen schiesst,
sollte auch entsprechend bestraft werden,
auch,
wenn es "nur" mit einer "Soft-Air" war!

Gruß, Internetkopfgeldjäger

#8 Mitglied ist offline   WaldEck 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:10

Meine Tasche wurde auch schon mal von einem Lehrer dank solchen 'Verdachtes' durchsucht, genauer geschrieben: Die Tasche eines Sitznachbarns, weil ich sie schnell und unentdeckt ausgetauscht habe ;)
Echte Berichte von einem echten Gott

Was ist Liebe?

Wenn ihr mich ärgern wollt, dann benutzt nicht die Suchfunktion

#9 _shelby_

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:11

Klausing hat aber Recht meiner Meinung nach.

Das Zauberwort "Gefahr im Verzug" ist das Sesam-öffne-dich für fast jede Grundrechtverletzung.

Da darf dann die Polizei in die Wohnung eindringen und der Direktor deine Tasche durchsuchen.

#10 Mitglied ist offline   Internetkopfgeldjäger 

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geschrieben 23. Februar 2004 - 14:14

Hallo Admin,

bitte auch um Verschiebung dieses Threads
in ein geeigneters Forum.

Danke schon mal im voraus. ;)

Gruß, Internetkopfgeldjäger

#11 _TaOps_Heinz_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Februar 2004 - 14:15

@ WaldEck Warum die Tasche eines Sitznachbarn? Warst du etwa auch so bekloppt Waffen mit in die Schule zu nehmen?

#12 Mitglied ist offline   Rika 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 23. Februar 2004 - 14:23

Hast du ihm ausdrücklich widersprochen? Nein? Dann hast du stillschweigend zugestimmt. ;)
Konnichiwa. Manga wo shitte masu ka? Iie? Gomenne, sonoyouna koto ga tabitabi arimasu. Mangaka ojousan nihongo doujinshi desu wa 'Clamp X', 'Ayashi no Ceres', 'Card Captor Sakura', 'Tsubasa', 'Chobits', 'Sakura Taisen', 'Inuyasha' wo 'Ah! Megamisama'. Hai, mangaka gozaimashita desu ni yuujin yori.
Eingefügtes Bild
Ja, mata ne!

(For sending email please use OpenPGP encryption and signing. KeyID: 0xA0E28D18)

#13 _TaOps_Heinz_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 23. Februar 2004 - 14:32

@Rika So kann man das auch sehen!

#14 Mitglied ist offline   nim 

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  • Beigetreten: 20. Januar 02
  • Reputation: 2

geschrieben 23. Februar 2004 - 14:38

Gelöscht auf Wunsch des Verfassers.

#15 Mitglied ist offline   wiz 

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  • Beigetreten: 21. Juni 03
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  • Wohnort:Landshut (Bayern)
  • Interessen:Schwimmen, Laufen, Radlfahren (Triathlon); PCs und Technik *g*; Autos

geschrieben 23. Februar 2004 - 14:40

§133 GSO: Verbot von Rauschmitteln und Rauchen; Wegnahme von Gegenständen Absatz 2

Zitat

(1) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülern untersagt. (2) Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. (3) In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören. (4) Über die Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter; in den Fällen des Satzes 2 darf die Rückgabe, soweit dieser nicht anderweitige Rechtsvorschriften entgegenstehen, nur an die Erziehungsberechtigten des Schülers oder den volljährigen Schüler erfolgen.


Das ist jetzt nur ein Auszug der bayerischen Gymnasialen SchulOrdnung, aber so ähnlich wirst du es in allen Bundesländern in den Gesetzesbüchern finden. Ich denke auch, dass er das aufgrund von Verdachtsmomenten durchführen darf.

meiner Meinung darf er das, um eben §133 vollziehen zu können. Dabei ist aber die Privats- und Intimsphäre zu wahren, dh. er dürfte nicht den Rucksack vor der ganzen Klasse ausleeren.

Die Schule darf allgemein sehr viele Grundrechte verletzen. Du darfst den Unterricht nicht ohne weiteres verlassen, darfst nicht reden, wo und wann du willst, etc.

Ich denke nicht, dass du eine Chance hättest, das in irgendeiner Weise anzufechten oä.

Was noch dazu kommt, aber auch schon gesagt wurde, ist die absolute Hirnrissigkeit (wie kindisch muss man denn sein?) auf andere Leute (noch dazu Mädchen) zu schießen. Dümnmer gehts nimmer. Bei uns wäre derjenige dann nicht mehr an der Schule.

eine Durchsuchung weil "Gefahr im Verzug" darf aber nur die Polizei vornehmen...

Dieser Beitrag wurde von wiz bearbeitet: 23. Februar 2004 - 14:45


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