ich bin seit kurzem arbeitslos weil mein arbeitgeber personal abbauen mußte. ich habe bei einer bank seit 2 jahren ein konto und ein Dispo von 1500€ den ich auch voll ausgeschöpft habe. dieser dispo ist mit 7-10€ monatlich gegen totesfall und arbeitslosigkeit versichert. das heißt das die versicherung meine restschuld begleicht für den fall das ich arbeitslos werde .... oder... meine monatlichen Raten zur abzahlung dieses dispos so lange ich arbeitslos bin vortführt (weiß ich nicht genau).
diese versicherung zahle ich schon seit bestimmt 3 jahren seit ich diesen dispo habe. das sind gut. das waren dann gut 300€ bisher
Vor einer Woche:
jetzt wollte ich von meiner versicheurng gebrauch machen. ich hab einen antrag gestellt. erst hieß es, ein nachweis für arbeitslosigkeit reicht aus. das hab ich denen gefaxt. dann hab ich post bekommen ich soll 1000 unterlagen besorgen. schwer verständliches zeug haben verlangt und die formulierung war kraussig. ich hab dann alle geforderten unterlagen kopiert und der versicheurng zukommen lassen
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Sehr geehrte frau bla bla bla,
die prüfung der uns vorliegenden Unterlagen hat ergeben, dass kein anspruch auf versicherungsleistung besteht.
Bitte beachten Sie folgende Vereinbarung in den Allgemeinen Versicherungsbedinungen:
Arbeitsnehmer: Arbeitsnehmer ist ein Versicherter, der bei Beginn der Versicheurngsschutzes mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gelichen Arbeitgeber mindestens 15 Stunden por Woche sozialversicerhungspflichtig beschäftigt war. (...)
Wir bedauern... bla bla bla
Der Knaller:
das heißt ich habe 3 jahre lang eine Versicherung bezahlt (die mir verkauft wurde), für die von anfang an klar war, das ich niemals anspruch darauf haben werde. weil ich die vergangenheit ja nicht ändern kann, das ich bei Beginn des versicherungsschutzes eben erst 8 monate eine beschäftigung hatte
Frage 1:
Beginn des Versicherungsschutzes:
ist damit gemeint der tag an dem ich arbeitslos geworden bin anspruch auf die versicherung habe? ... oder... ist damit der tag gemeint, wo ich die versicherung vor 3 jahren unterzeichnet habe?
Frage 2:
ich war zwar ununterbrochen 4 jahre lang (3 jahre ausbildung + 1 jahr arbeit" aber eben nicht ununterbrochen beim selben arbeitgeber
Frage 3:
kann ich was tun oder wurde ich gelinkt und muß mich damit abfinden?
[EDIT]
ich habe eben die Hotline der versicherung angerufen. sie sagten mir das der zeitpunkt an dem der versicherungschutzt startet, der ist wo ich es unterschrieben habe. ich soll doch ZITIT: "in zukunft erstmal das kleingedruckte lesen" sagte mir die nette mitarbeiterin und... ZITAT: "da können wir nichts dafür wenn ihre Bank sie da nicht aufgeklärt hat"
Info:
die können übrigens an hand der unterlagen die ich zugesendet habe, gar nicht erkennen, das ich nicht schon 12 monate beschäftigt war. ich weiß es ehrlichgesagt selber nicht. darum werde ich jetzt meine unterlagen rauskramen... ob es schon 12 monate waren
findet ihr das nicht hart?
[EDIT 2]
ich habe eben bei der bank angerufen. die sagen ich hab das konto seit dem 11.06.2003
meine ausbildung habe ich bekommen am 01.09.2002
das heißt, ich war im vor beginn des versicherungsshcutzes keine 12 monate beschäftigt sondern nur 9 monate. voraufhin ich NIE einen versicherungsanspruch hatte, aber brav bezahlt habe
und das obwohl bei abschuß dieses vertrages mein "Arbeitsvertrag inkl. Arbeitseintrittsdateum" der bank vorlag. ist das nicht beschiss? ^^
Dieser Beitrag wurde von Deeva bearbeitet: 16. November 2006 - 15:55

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