WinFuture-Forum.de: Verarschung Hoch 10 ! - WinFuture-Forum.de

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Verarschung Hoch 10 ! Versicherung versucht mich hinters Ohr zu hauen


#1 Mitglied ist offline   Deeva 

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geschrieben 16. November 2006 - 15:36

Vorgeschichte:
ich bin seit kurzem arbeitslos weil mein arbeitgeber personal abbauen mußte. ich habe bei einer bank seit 2 jahren ein konto und ein Dispo von 1500€ den ich auch voll ausgeschöpft habe. dieser dispo ist mit 7-10€ monatlich gegen totesfall und arbeitslosigkeit versichert. das heißt das die versicherung meine restschuld begleicht für den fall das ich arbeitslos werde .... oder... meine monatlichen Raten zur abzahlung dieses dispos so lange ich arbeitslos bin vortführt (weiß ich nicht genau).
diese versicherung zahle ich schon seit bestimmt 3 jahren seit ich diesen dispo habe. das sind gut. das waren dann gut 300€ bisher

Vor einer Woche:
jetzt wollte ich von meiner versicheurng gebrauch machen. ich hab einen antrag gestellt. erst hieß es, ein nachweis für arbeitslosigkeit reicht aus. das hab ich denen gefaxt. dann hab ich post bekommen ich soll 1000 unterlagen besorgen. schwer verständliches zeug haben verlangt und die formulierung war kraussig. ich hab dann alle geforderten unterlagen kopiert und der versicheurng zukommen lassen

Antwort schreiben:
Sehr geehrte frau bla bla bla,

die prüfung der uns vorliegenden Unterlagen hat ergeben, dass kein anspruch auf versicherungsleistung besteht.

Bitte beachten Sie folgende Vereinbarung in den Allgemeinen Versicherungsbedinungen:

Arbeitsnehmer: Arbeitsnehmer ist ein Versicherter, der bei Beginn der Versicheurngsschutzes mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gelichen Arbeitgeber mindestens 15 Stunden por Woche sozialversicerhungspflichtig beschäftigt war. (...)

Wir bedauern... bla bla bla

Der Knaller:
das heißt ich habe 3 jahre lang eine Versicherung bezahlt (die mir verkauft wurde), für die von anfang an klar war, das ich niemals anspruch darauf haben werde. weil ich die vergangenheit ja nicht ändern kann, das ich bei Beginn des versicherungsschutzes eben erst 8 monate eine beschäftigung hatte

Frage 1:

Beginn des Versicherungsschutzes:

ist damit gemeint der tag an dem ich arbeitslos geworden bin anspruch auf die versicherung habe? ... oder... ist damit der tag gemeint, wo ich die versicherung vor 3 jahren unterzeichnet habe?

Frage 2:

ich war zwar ununterbrochen 4 jahre lang (3 jahre ausbildung + 1 jahr arbeit" aber eben nicht ununterbrochen beim selben arbeitgeber

Frage 3:

kann ich was tun oder wurde ich gelinkt und muß mich damit abfinden?





[EDIT]

ich habe eben die Hotline der versicherung angerufen. sie sagten mir das der zeitpunkt an dem der versicherungschutzt startet, der ist wo ich es unterschrieben habe. ich soll doch ZITIT: "in zukunft erstmal das kleingedruckte lesen" sagte mir die nette mitarbeiterin und... ZITAT: "da können wir nichts dafür wenn ihre Bank sie da nicht aufgeklärt hat"


Info:

die können übrigens an hand der unterlagen die ich zugesendet habe, gar nicht erkennen, das ich nicht schon 12 monate beschäftigt war. ich weiß es ehrlichgesagt selber nicht. darum werde ich jetzt meine unterlagen rauskramen... ob es schon 12 monate waren


findet ihr das nicht hart?




[EDIT 2]


ich habe eben bei der bank angerufen. die sagen ich hab das konto seit dem 11.06.2003
meine ausbildung habe ich bekommen am 01.09.2002

das heißt, ich war im vor beginn des versicherungsshcutzes keine 12 monate beschäftigt sondern nur 9 monate. voraufhin ich NIE einen versicherungsanspruch hatte, aber brav bezahlt habe

und das obwohl bei abschuß dieses vertrages mein "Arbeitsvertrag inkl. Arbeitseintrittsdateum" der bank vorlag. ist das nicht beschiss? ^^

Dieser Beitrag wurde von Deeva bearbeitet: 16. November 2006 - 15:55


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#2 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 16. November 2006 - 15:59

Frage 1: Versicherungsschutz Beginnt am Tag des Vertragsabschlusses oder an dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt bzw. nach Zugang des Versicherungsscheines oder einer Annahmeerklärung seitens der Versicherung bzw. nach Ablauf der Wartezeiten, welche sich aus dem Vertrag ergeben. Da gibts viele Möglichkeiten.

Wenn Bei Dir da so eine Klausel drin steht, würde der Versicherungsschutz erst beginnen, wenn Du 12 Monate ununterbrochen beim gelichen Arbeitgeber mindestens 15 Stunden por Woche sozialversicerhungspflichtig beschäftigt warst. Ob so eine Klausel anfechtbar ist bzw. ob der Vertrag allgemein in der Form, so wie Du das schilderst, rechtens ist, kann ich jetzt nicht sagen. Finde ich persönlich aber etwas unseriös, wenn man darauf nicht deutlich hingewiesen wurde bzw. bei Vertragsabschluss feststand, dass die Vorraussetzungen für einen Versicherungsschutz garnicht erfüllt werden können bzw. es nicht absehbar ist, wann sie erfüllt werden können.

Frage 2: Ergibt sich aus Antwort 1.

Frage 3: Gute Frage. Ich würde mal zur Verbraucherzentrale gehen oder einen in der Richtung spezialisierten Anwalt um Rechtsberatung ersuchen. Das kann ich Dir jetzt auch nicht sagen, wie man da am Besten vorgeht. Aber so wie Du das schilderst, klingt das alles sehr unseriös.

Aber das ist alles nichts ungewöhnliches. Versicherungen sind immer schnell dabei, wenn es um Vertragsabschlüsse geht und bocken gerne, wenn man sie dann in Anspruch nehmen will. Deswegen unterzeichne ich nie Versicherungen am selben Tag, schon gar nicht solch seltsame (da verzichte ich lieber auf das Dispo). Entweder geben die Versicherungen mir die Unterlagen zur genauen Durchsicht mit oder lassen es bleiben. Bei den vielen Klauseln, die da so drinstehen, die kann man nicht an einem Tag sofort verstehen und schon gar nicht, wenn so ein Versicherungsvertreter einem eine Kante ans Knie labert.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 16. November 2006 - 16:05

Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
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#3 Mitglied ist offline   Deeva 

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geschrieben 16. November 2006 - 16:07

danke für deine ausfürliche antwort.

aber was kostet die verbraucherzentralle bzw. der anwalt?

ich glaube ich sollte zuerstmal zur verbraucherzentralle, oder?

Dieser Beitrag wurde von Deeva bearbeitet: 16. November 2006 - 16:07


#4 Mitglied ist offline   DK2000 

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geschrieben 16. November 2006 - 16:23

Zitat

aber was kostet die verbraucherzentralle
Das ist unterschiedlich. Bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen würden folgende Beratungsgebühren anfallen:

Zitat

Versicherungsberatung (z. B. Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz, Unfall, Berufsunfähigkeit, Risikoleben etc.) 25 Euro (je nach Zeitaufwand 1 Stunde 50 Euro)
Rechtsberatung durch Anwalt (ca. 20 Min.) 27 Euro (zusätzlicher Schriftwechsel 23 Euro)...
Das ist alle mal billiger, als wenn man gleich selbst einen Anwalt beauftragt und man hat meist dann einen guten Überblick, ob es sich lohnt, einen meist langwirrigen und kostenintensiven Rechtsstreit mit der Versicherung einzugehen. Auch vor Vertragsabschluss kann man den Service in Anspruch nehmen und so prüfen lassen, ob der Vertrag in Ordnung ist (vorausgesetzt die Versicherung händigt einem die Unterlagen aus).

Musst mal eine Beratungsstelle in Deiner Nähe aufsuchen. Die helfen Dir gerne weiter.

Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 16. November 2006 - 16:27

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#5 Mitglied ist offline   wertzui 

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geschrieben 16. November 2006 - 16:43

ansonsten gibt es auch noch die öra, die öffentliche rechtsauskunft.
die ist kostenlos für alle.
nähere infos dazu bei deinem amt.

#6 Mitglied ist offline   Deeva 

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geschrieben 16. November 2006 - 16:48

was haltet ihr von diesem Fax an meine Bank?



Absender: ***** :: ****straße 37 :: ********


Empfänger:
*********bank GmbH
Postfach ****
****

Betreff: Versicherungsfall für die Vertragsnummer: ************

Sehr geehrtes ********* Team,

ich habe bei Ihnen am 11. Juni 2003 ein Konto bei Ihnen eröffnet. Zusätzlich wurde eine Arbeitslosigkeitsversicherung abgeschloßen die ich jetzt in Anspruch nehmen wollte. Allerdings erhielt ich negativen Bescheid das die Prüfung ergeben hat, dass ich kein Anspruch auf Versicherungsleistung habe, mit folgender Begründung:

Allgemeine Versicherungsbedingungen: Arbeitnehmer ist ein Versicherter, der bei Beginn des Versicherungsschutzes mindestens 12 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. (...)

Ihre Mitarbeiter lag aber die Information vor, daß ich erst seit dem 01.09.2002 sozialversicherungspflichtig bei der ********* beschäftigt war. Nach dieser Information wurde verlangt bevor die Bank sich bereit erklärt hat mir ein Konto einzurichten. Warum hielt es der damals zuständige Mitarbeiter nicht für nötig, mich über den Umstand zu informieren, daß ich bei Ihm eine Versicherung abschließe, für die ich von vornherein nie Anspruch nehmen kann?
Ich habe also seit über 3 Jahren für eine von Ihnen empfohlene Versicheurng bezahlt auf die ich keinen Anspruch habe.

Haben Sie einen Lösungsvorschlag oder eine Begründung dafür, mir diese Information bei Vertragsabschuß nicht mitgeteilt zu haben?

Ich mache Ihre Antwort auf meine Frage davon abhängig, ob ich meinen ich meinen Rechtsschutz in anspruch nehme und meinen Anwalt konsultiere werde oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen,
******




was haltet ihr davon? was würdet ihr ändern oder verbessern?

#7 Mitglied ist offline   xerex.exe 

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geschrieben 16. November 2006 - 16:56

jetzt ma ehrlich ... es is deien verantwortung das zeug durchzulesen ... nur unterschreiben und auf irgendwelches gebrabbel hören is nich als grund nehmbar das dieser vertrag anfechtbar ist .

wenn man ein vertrag abschliesst liest man normalerweise immer alles noch einmal in aller ruhe durch !

Dieser Beitrag wurde von xerex.exe bearbeitet: 16. November 2006 - 16:58

lalala:

lieber außenseiter sein als dummes spießer schwein
ich brauche niemand der mir sagt was ich zu tun und lassen hab *sing*

:lalala

#8 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 16. November 2006 - 17:02

Das hörrt sich ja übelst nach Comerzbank/Deutsche Bank an. Dort bekommst du grundsätzlich eine solche Versicherung mit aufgebrummt.

Aber ich muss (zu meinem bedauern) der Hotline recht geben: NIEMALS was blind unterschrieben sondern immer Hinterfragen und das kleingedruckte lesen. Auch wenns dir nicht direkt helfen sollte so weißt du nächstes mal besser Bescheid.

Versicherungen sind allgemein (egal welcher Art) immer mit irgentwelchen harken verbunden.

ich bin auch (noch) arbeitslos und hab nen Dispo aber ohne Versicherung, da ich weiß, dass ich wenn es mir nicht möglich ist den negativ Saldo auszugleichen, den Dispo in einen Raten-Kredit umwandeln kann.

Naja ich hoffe mal, dass du schnell und möglichst ohne weiteren Schaden daraus kommst und wieder arbeit findest.

MFG

Stefan

#9 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 16. November 2006 - 17:10

ich denke du hast dich selbstständig / Freiberuflich gemacht bzw hast dies vor :)

solche Versicherungen sind dummenfang und wer das abschließt ist selber schuld. Es gibt bei dem zuständigen Gerichten Anträge für kostenlose Rechtsberatung. Da du Arbeitssuchend bist sollte dies dir gewährt werden.

#10 Mitglied ist offline   Deeva 

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geschrieben 16. November 2006 - 17:14

ich bin am dezember selbstständig. die IHK hat meinen antrag bewilligt und ich bekomme einen gründerzuschuß für 9 monate

die sind alle sehr begeistert von meiner idee. ich hab nur positive resonanz und wo ich mein vorhaben vorstellen hört man ein positves "oha" :)

aber obs klappt oder nicht kann ich euch erst in 1 jahr sagen



tortzdem... zurück zum thema

ich finde das hart das man so offensichtlich die leute ohne ahnung abzoggt. das ist schon ne schweinerei

ich fühl mich oft abgezoggt

ja. mein MINUS auf dem konto ist unschön. ich komme aber klar. das ist jetzt nicht die welt und kein untergang. aber ich hab schon 400€ für diese versicheurng hingelegt. das ist 1/3 vom gesamt wert des dispos... dafür das ich nie versichert war

scheiße


ich bin langsam einer lebenserfahrung reicher. die wo bescheißen machen das dicke geld !!

ich verarsch doch leute auch nicht !!

jeder will kassieren ohne leistung zu bringen. irgendwie haben die mein geld aber verdient. jemand der weiß wie er leute verarschen kann, hat es einfach verdient

langsam hab ich die schnautze voll von verträgen usw. am besten man hat nur die NÖTIGENSTEN sachen

diese ganzen versicherungen und bürokratie nerven mich gewaltig :)

Dieser Beitrag wurde von Deeva bearbeitet: 16. November 2006 - 17:17


#11 Mitglied ist offline   Spoo 

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geschrieben 16. November 2006 - 17:26

Beitrag anzeigenZitat (Deeva: 16.11.2006, 17:14)

ich finde das hart das man so offensichtlich die leute ohne ahnung abzoggt. das ist schon ne schweinerei


tja das nennt man Marktwirtschaft, noch so eine verarschungsversicherung ist die Insassenunfallversicherung. Braucht kein Mensch da eh in der haftpflicht oder war das in der Kasks mit drin ist

Beitrag anzeigenZitat (Deeva: 16.11.2006, 17:14)

ich verarsch doch leute auch nicht !!


komisch gelegentlich kommt mir das aber so vor oder du bist einfach Pechvogel nummer 1

Beitrag anzeigenZitat (Deeva: 16.11.2006, 17:14)

diese ganzen versicherungen und bürokratie nerven mich gewaltig :)


Möglichkeit wäre da das ganze mal durchleuten zu lassen was wirklich sinnvoll bei dir wäre(AWD). Wenn dir das so was auf die Nerven geht auswandern aber dann ist die frage wohin ...

#12 Mitglied ist offline   WinGamer 

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geschrieben 16. November 2006 - 17:42

(gelöscht)

Dieser Beitrag wurde von WinGamer bearbeitet: 29. Juli 2008 - 12:42


#13 Mitglied ist offline   Brummelhexe 

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geschrieben 16. November 2006 - 18:10

Beitrag anzeigenZitat (Deeva: 16.11.2006, 17:14)

diese ganzen versicherungen und bürokratie nerven mich gewaltig :)


Dann ist Selbstständigkeit für dich mit Sicherheit eine großartige Idee ! :)

Soweit es das Fax an deine Bank betrifft:

Weder sind die Formulierungen grammatikalisch korrekt, noch denke ich, dass man dem Schreiben in vorliegender Form besondere Beachtung schenken wird. Zudem solltest du dir reiflich überlegen, ob die Androhung von deinem Rechtsschutz Gebrauch zu machen sonderlich sinnvoll ist, wenn du ganz offensichtlich keinen hast. Solltest du dich dennoch entscheiden einen Anwalt einzuschalten, spar dir vorher jedwedes Schreiben an deine Bank und lass das den Anwalt erledigen - dafür bezahlst du ihn dann immerhin. Da ich davon ausgehe, dass du dir aktuell einen eigenen Anwalt nicht leisten kannst, käme möglicherweise eine Beratung über Beratungshilfeschein für dich in Frage. Details dazu gibt es beim Amtsgesricht deines Wohnortes.

Abschließend auch von mir der wohlgemeinte Tip, dass man bei Abschluß eines Vertrages selbstverständlich auch einer Eigenverantwortung unterliegt - und diese beinhaltet mindestens, dass man den zu unterzeichnenden Vertrag sorgfältig liest. Dies solltest du dir insbesondere in Hinsicht auf deine bevorstehende Selbsständigkeit noch einmal ganz deutlich ins Gedächtnis rufen.

PS.: es heißt "übers Ohr hauen"

LG, Nic

Dieser Beitrag wurde von Brummelhexe bearbeitet: 16. November 2006 - 18:50

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#14 Mitglied ist offline   Elren Luthien 

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geschrieben 16. November 2006 - 18:54

@deeva: nen dicken dispo hast du, ne "arbeitslosenversicherung" noch dazu.

und das in deinem alter.

aber eine rechtschutzversicherung hast du nicht, dafür hat es dann nicht mehr gelangt? :)

also sorry, aber gibt nicht immer anderen die schuld für deine unfähigkeit.

spoo sagte:

tja das nennt man Marktwirtschaft, noch so eine verarschungsversicherung ist die Insassenunfallversicherung. Braucht kein Mensch da eh in der haftpflicht oder war das in der Kasks mit drin ist
kommt immer drauf an ob man sich verarschen lässt...

über den AWD will ich jetzt mal nichts sagen, ist sicherlich ansichtsache.

So much for dreams we see but never care to know
Your heart makes me feel
Your heart makes me moan
For always and ever, I'll never let go..."

Elrens Blog Elren auf Last.fm Elren bei SysProfile

#15 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 16. November 2006 - 20:19

Würde mich (falls es sich wirklich um Anzocke handeln sollte) an ein Verbrauchermagazin (welches im TV sendet!) wenden und den Fall schildern. Dies hat mehrere Vorteile:

1) Es wird einem Millionen-Publikum bekannt
2) Das Ansehen der Versicherung leidet (und das dann auch zu Recht) und somit werden die Kunden weniger werden bzw. die Neukundenrate nimmt ab
3) Mit etwas Glück bekommst du die Versicherungsleistung oder kannst vom Vetrag zurücktreten oder oder oder ...

Auf jeden Fall wehren ! , denn wenn es so ist wie du geschildert hast, dass dir eine Versicherung aufgebrummt wurde bei der nie der Versicherungsschutz greifen kann, dann ist das nicht nur unseriös, sondern meiner Meinung nach Betrug !

Dieser Beitrag wurde von TheBrain bearbeitet: 16. November 2006 - 20:20


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