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Nachrichten zum Thema: Software
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Software Aus Der Bibliothek


#1 Mitglied ist offline   Katze001 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 23
  • Beigetreten: 02. September 06
  • Reputation: 0

geschrieben 16. September 2006 - 16:45

Guten Tag,
ich habe mal eine rechtliche Frage:
Darf ich mir in einer Bibliothek Software und Video DVDs ausleien und für den privaten Gebrauch Kopien und wieder in die Bibliothek bringen?
Ich gehe davon aus das die CD nicht kopiergeschützt ist.

Vielen Dank
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#2 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. September 2006 - 17:20

looooool! wieder mal ein Beispiel aus den 100 dümmsten Fragen, die man in nem öffentlichen Forum stellen kann.

Der rechtmässige Besitzer des Mediums ist die Bibliothek und nur sie darf 'Sicherheitskopien' machen.


Aber wieso fragst du überhaupt? Ein klipp und klares Nein, wird dich ja auch nicht davon abhalten eine Kopie zu machen.
Mach es doch einfach... hat bestimmt eh schon jeder mal ;)
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#3 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. September 2006 - 20:21

So kurios es ist: Wenn sie wirklich nicht Kopiergeschützt ist, ist die Kopie für den privaten Gebrauch erlaubt, da du durch die Leihe zum vorübergehenden Besitzer des Werkes wirst. Das selbe zählt übrigens auch in der Videothek.
Zu beachten: Nur bei nicht! kopiergeschützten Werken!
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#4 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. September 2006 - 21:07

Besitzer aber nicht Eigentümer...?!


(Sorry, meinen Satz im oberen Post müsste ich auch anpassen.)
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#5 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. September 2006 - 21:12

Wer der Eigentümer ist ist in dem Fall egal, da sich das URHG nur auf den Besitz bezieht.
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#6 Mitglied ist offline   floerido 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 691
  • Beigetreten: 19. September 05
  • Reputation: 0

geschrieben 16. September 2006 - 21:20

Aber darf man dann nicht eigentlich die Kopie nur benutzen während das Medium ausgeliehen ist?
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#7 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. September 2006 - 21:33

Hm, interessante Frage.
Darf man eine Privatkopie nur benutzen solange die Original-CD vorhanden ist oder darf man sie auch weiterbenutzen, wenn sie nicht mehr im Besitz ist?
Müsst ich mich jetzt glatt nochmal durch die Paragraphen lesen, ich weiss es nämlich nicht.
Einerseits wohl ja, nämlich in dem Falle wenn die Original-CD einen Defekt aufweist. Aber dann wäre sie ja noch vorhanden.
Stimmt eigentlich. Da der Besitz ja weitergereicht wird (zurück an die Bibliothek) ist man ja nicht mehr Besitzer.
Sollte also heissen: Man darf sich eine Privatkopie machen, muss sie aber zerstören bzw. zurückgeben sobald man die Besitzrechte verliert, sie also wieder abgibt.
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