Zitat (sonni: 16.01.2007, 11:52)
Schreibt bitte mal zurück
Hallo sonni,
ich habe auch Probleme, allerdings mit 123s..., ist aber der gleiche Mist mit dem gleichen Inkassobüro.
Hast du denn eine Antwort auf dein Einschreiben an Herrn Sch... bekommen, wenn ja dann ist wahrscheinlich sowieso eine Standarantwort wie z.B. man hat schon SMS versendet, Widerruf somit nicht mehr möglich.....?
Ich habe es mit dem Inkassobüro so gehalten:Nach der 2 Mahung (letzter vorgerichtlicher Schritt) Einschreiben mit Rückschein, darin habe ich die Forderung bestritten (in meinem Fall wegen Minderjährigkeit meiner Tochter). Meine Einwilligung vorsorglich ausdrücklich verweigert und mir künftige Belästigungen durch D&A verboten. Im Falle einer Nichtbeachtung habe ich mit Anzeige gedroht.
Der Rückschein kam unterschrieben zurück und ich habe jetzt seit 6 Wochen nichts mehr von denen gehört.
Und ich hoffe sehr, dass es auch so bleibt
Gruß und Kopf hoch, bloß NICHT zahlen ist und bleibt meine Devise

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