Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#894
geschrieben 09. Januar 2007 - 20:24
Anzeige
#895
geschrieben 09. Januar 2007 - 20:37
#896
geschrieben 09. Januar 2007 - 20:51
unter Service müsste eine Rubrik sein "Mitteilung an uns"
Dort kannste denen den Auftrag "zur Rücknahme der Überweisung "geben.
#897
geschrieben 09. Januar 2007 - 20:54
#898
geschrieben 09. Januar 2007 - 21:17
bestimmt kriegste dein Geld wieder.
morgen früh rennen und nicht abwimmeln lassen.
Wenn die wollen können sie das noch stoppen.
Mir ist sowas auch schon passiert. Das Geld war sogar schon bei der anderen Bank. Allerdings noch nicht auf dem Empfänger konto gutgeschrieben. Also bei Öffnung vor der Tür stehen.
Ich drück dir die Daumen....
lG Emma
#899
geschrieben 09. Januar 2007 - 21:20
melde mcih sofort ich mehr weiß...
mfg kathrin
#900
geschrieben 09. Januar 2007 - 21:42
#901
geschrieben 09. Januar 2007 - 21:53
Du kannst bei der Bank darauf hinweisen, dass du einem Internetbetrug zum Opfer gefallen bist und aus Unwissenheit und etwas Naivität
Wie Emma erzählt hat, können Banken Überweiseungen stoppen oder "zurückholen" nicht nur bei Abbuchung per Lastschrift. Oft streuben sich die Banken
Mit Hinweis, dass es sich um eine Betrügerfirma
Die Banken der Betrüger wurden bislang ja auch benachrichtigt.
Zitat
Normales - Antworten - klick, links im Smily-fenster - Alle Smilies - klick + freu
Zitat
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 09. Januar 2007 - 23:16
#902
geschrieben 09. Januar 2007 - 22:12
danke für eure hilfe...
#903
geschrieben 10. Januar 2007 - 09:38
man, mir ist total schlecht wenn ich nur daran denken muss... hab auch voll sch... geschlafen...
in den nächsten Tagen bekomme ich bescheid ob es geklappt hat. Denn die müssen schauen ob es schon gutgeschrieben ist bei dem anbieter und wenn nciht dann bakomme ich mein geld iweder.... wenn doch muss ich es einklagen.... als anwalt usw. aber da ist es auch nicht 100% sicher das ich es überhauot wieder bekomme...
also heißt es beten und hoffen...
Dieser Beitrag wurde von kathir_de bearbeitet: 10. Januar 2007 - 13:11
#904
geschrieben 10. Januar 2007 - 10:15
Dieser Beitrag wurde von kathir_de bearbeitet: 10. Januar 2007 - 13:11
#905
geschrieben 10. Januar 2007 - 13:09
ich habe jetzt den Brief von der 2Seite etwas verändert und den Betreiber geschickt.
Hier die Kopie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe gestern eine E-Mail von Ihnen erhalten, in der stand, Ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil Ich eine FREE sms von Ihrer Seite aus verschickt habe und solle nun, bis zum 15.01.2007, 99,00 � zahlen für eine Leistung die Ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.
Da Ich zu diesem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber war, dass Ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe, es mir schlichtweg nicht ersichtlich war, sehe ich mich gezwungen, sofort von diesem Vertrag zurückzuziehen.
Ich gebe Ihnen eine kleine Information:
Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).
Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre Seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.
Weiterhin möchte Ich daraufhin weisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.
Eine von mir bezahlte Überweißung von � 99,00 bitte ich auf folgende Bankverbindung:
Kto.- Inh: Kathrin Rodenwoldt
Kto.- Nr. **********
BLZ. **********
Zurück zu Überweißen.
Bei nicht Genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung und Rücküberweißung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Ich verbleibe mit freundlichen grüßen
K. Rodenwoldt
bitte um feedback^^
ich hoffe es klappt....
Dieser Beitrag wurde von kathir_de bearbeitet: 10. Januar 2007 - 13:12
#906
geschrieben 10. Januar 2007 - 19:09
#907
geschrieben 10. Januar 2007 - 19:32
Zitat
das sehe ich nicht so. Es ist eine Masche, auf die schon sehr viele hereingefallen sind und eine UNVERSCHÄMTHEIT sowas. Ich glaube, eine Überweisung kann man nicht stoppen. Online noch weniger als per Formular. Da gibt es nichts zurückzubuchen leider. Mach dir nix draus. Das wichtigste ist, dass du aus deinen Fehlern lernst, kathir
#908
geschrieben 10. Januar 2007 - 19:45
Naja, mal schauen was jetzt noch alles passiert mit dem Betreiber...
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