Nicht auf Minderjährigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit pochen? Das ist der falsche Ansatz.
96 Euro dürfe u.a. auch noch unter den "Taschengeld § fallen.
Ihr könnt eigentlich nur mit folgendem Punkt den Kopf aus der Beschiss-Falle ziehen.
Die Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung muß nach § 355 Abs. 2 BGB DEUTLICH und UNÜBERSEHBAR sein
(deutlich gestaltet ist, sich also durch Farbe, Buchstabengröße, Sperrschrift oder Fettdruck vom restlichen Text in nicht übersehbarer Weise abhebt)
Der Widerruf hebt sich in den AGBs der free SMS Seite nicht ab!
Also entspricht er nicht der Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB. Die Wiederrufsbelehrung hat somit noch garnicht begonnen! Wie auch?
Somit könnt ihr jederzeit widerrufen!
Dann schreibt ihr einen Widerruf:
Muster
Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
und die Sache ist gegessen.
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 11. September 2006 - 20:33

Hilfe
Neues Thema
Antworten


Nach oben


