Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#841
geschrieben 31. Dezember 2006 - 01:03
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#842
geschrieben 31. Dezember 2006 - 23:03
Ich habe das gleiche Problem wie der Rest hier auch. Ich habe die "SMSFREE24" aufgefordert mir
den Gerichtsstand, Anschrift, persönlich haftende Gesellschafter etc. mitzuteilen, da es mir langsam
mit Verlaub zu doof wird und ich jetzt den Rechtsweg einschlagen werde, aber es kam keine Antwort.
Heute aber wollen die mit den Silvesterabend vermiesen und schicken mit eine Mail, dass die Angelegen
heit an ein Inkassobüro weitergeht.
Sollen sie ruhig machen ! Das sichert Arbeitsplätze.
Die Kollegen die hier noch Angst schüren wollen, sollten sich lieber etwas zurücknehmen.
Ich wünsche noch einen schönen Abend
WHFEU
Ich biete für alle geschädigten an, dass ich gerne Beweismaterial gegen Shiftworx sammle und zusammenstelle. Also wer Material hat soll sich mit mir in Verbindung setzen.
Mal schauen wann es denen zu heiß wird !
#843
geschrieben 01. Januar 2007 - 16:38
eine Mail, dass ich binnen der 2 Wochen keinen Widerruf gemacht hätte und deshalb der Vertrag gültig sei.
Nur mal nebenbei erwähnt, habe ich innerhalb von 2 Tagen widersprochen.
Weiterhin schreiben die mir in der Mail noch folgenden Satz:
Zitat
Ist doch Schmarrn, oder?
#845
geschrieben 01. Januar 2007 - 19:16
Zitat (RIB: 01.01.2007, 16:38)
eine Mail, dass ich binnen der 2 Wochen keinen Widerruf gemacht hätte und deshalb der Vertrag gültig sei.
Nur mal nebenbei erwähnt, habe ich innerhalb von 2 Tagen widersprochen.
Weiterhin schreiben die mir in der Mail noch folgenden Satz:
Ist doch Schmarrn, oder?
ist es nicht so, dass die ersten 14 tage das Versenden kostenlos ist, halt zum Testen?
Die suchen sich halt einen Dummen mit denen Sie es machen können, das habe ich auch schon bei singlebörsen erlebt, wie z.b. flirt-fever ....
Solange du den widerruf belegen kannst, bist du raus. Auch ohne würde ich lieber abwarten, bis es klar wird.
Ist schon echt traurig, im Netz gehts doch fast nur noch um Abzocke -Fass ohne Boden fällt mir dazu nur so ein.
http://www.prosieben...e/bizz/kontakt/
Zitat
Dieser §312 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ist dabei nicht geltend, sondern § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen!!!Da es sich nicht um eine Ware handelt, die umgesetzt wurde, sondern um einen Vertrag der per Internet geschlossen wurde - Nepper, Schlepper .... (vergl. siehe wie AOL, Testabo ca. 30 Tage)
Wie in den AGB's von smsfree24.de zu lesen( Bilddatei!!) wird ein Vertrag über einen Testzeitraum 14 Tage geschlossen, dieser verlängert sich bei Ausbleiben eines Widerrufes.
Unabhängig ob sms versendet wurden oder nicht, kann der Vertrag über 14 Tage in diesem Zeitraum jederzeit gekündigt werden.
Auf gut deutsch wie soll der Verbraucher, denn was testen können, ohne eine SMS überhaupt zu versenden? Jeder könnte also beliebig viele SMS (vorrauss. 20 SMS)während der 14 Tage versenden, ohne überhaupt eine Zahlungsverpflichtung einzugehen.
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 01. Januar 2007 - 20:42
#846
geschrieben 02. Januar 2007 - 15:23
Zitat
nach Ihren Angaben handelt es sich nicht um das richtige Geburtsdatum?
Sie sind also noch minderjährig?
Dann wurden bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen dürfen, wie klar aus unseren AGB`s
( § 2, Absatz 1 )hervorgeht.
Sie haben unsere Teilnahmebedingungen gelesen, was Sie durch anklicken bestätigt haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Angabe falscher Daten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Eine Registrierung bei uns ist erst ab dem Geburtsjahr 1988 oder älter möglich, eben damit sich minderjährige nicht anmelden können, es sei denn, es werden falsche Angaben gemacht.
Wir weisen darauf hin das in diesen Fällen das Jugendstraffrecht greift und dann haben Sie Pech.
Sollten wir innerhalb der nächsten 7 Tage keinen Zahlungseingang von Ihnen verzeichnen können, übergeben wir diesen Vorgang unserer Rechtsabteilung.
Dann kommen höhere Kosten auf Sie zu.
Kontoinhaber: SHIFTworx GmbH
Bankleitzahl: 360 101 11
Kontonummer: 158 083 65 00
Institut: SEB Bank Oberhausen
Mit freundlichem Gruß
Rainer Christiansen
SMS FREE 24
Dieser Beitrag wurde von svenner90 bearbeitet: 02. Januar 2007 - 15:23
#847
geschrieben 02. Januar 2007 - 17:02
würde Anzeige wegen (versuchter) Erpressung erstatten, und das ist kein Kavaliersdelikt. Geh' damit zur Staatsanwaltschaft bei euch und zeige die sache an, da würde ich aber sagen, dass es doch nicht so ist, du hast dich bei der angabe des Alters einfach verschaut und gut.
Wende Dich doch mal an die Öffentlichkeit, habe oben weiter nen link gesetzt von pro7/bizz.
Du kannst dich auch vorher vergewissern, obs den Herrn R. Christiansen dort überhaupt gibt, bezweifle das fast.
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 02. Januar 2007 - 17:14
#848
geschrieben 02. Januar 2007 - 17:14
>
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
20. Abschnitt - Raub und Erpressung (§§ 249 - 256)
§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
http://dejure.org/ge...e/StGB/253.html
#849
geschrieben 02. Januar 2007 - 18:28
hab was sehr interessantes im internet gefunden.handelt sich um ein video.
bei diesem thema smsabzocke nicht einschüchtern lassn.
#850
geschrieben 02. Januar 2007 - 20:50
#851
geschrieben 02. Januar 2007 - 20:53
Wie so viele fiel auch ich auf diese Internetabzocke rein. Da ich jedoch denen meine Spam-Emailadresse gab, hab ich erst ab der 2. Mahnung erfahrn, das da was im Busch ist. Somit konnte ich auch nichtmehr dem ganzen Schmodder wiederrufen. Jetzt die Frage: hat jemand von euch zufälligerweiße einen Screenshot der Seite/AGB's vom 1.12.06? Denn seit neustem haben die das ja geändert am 18.12. Wär echt nett
Außerdem: muss ich dem ganzen eigentlich Widersprechen oder reicht es, das ganze einfach auszusitzen und zu hoffen, dass der Terror irgendwann mal aufhört. Denn die heutige "letzte Mahnung" macht einen so langsam schon en bissi kaputt.
Tschöö und auf dass die Deppen keinen weiteren Cent mehr verdienen,
Janis
#852
geschrieben 02. Januar 2007 - 21:59
#853
geschrieben 02. Januar 2007 - 23:13
Zitat (walhalla: 02.01.2007, 21:26)
kein seriöses inkassounternehmen verzichtet freiwillig auf geld^^
werd jetzt nochma nen widerspruch hinschreiben, wer weiß vielleicht bekomm ich irgendwann noch geld von denen^^
Wie kommst du darauf, dass die freiwillig auf Geld verzichten wollen?
Dieser Verein macht so oder so Gewinn, wie auch immer du dich bei derer Angebot entscheiden solltest- darum sei dir geraten auf keines einzugehen.
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 02. Januar 2007 - 23:14
#854
geschrieben 02. Januar 2007 - 23:30
Dieser Beitrag wurde von walhalla bearbeitet: 02. Januar 2007 - 23:31
#855
geschrieben 03. Januar 2007 - 15:41
Hab auch heute mit der Verbraucherzentrale gesprochen und die gaben mir diesen Musterbrief, den man da hinschicken kann per Mail und dann sollte es eigentlich gut sein. Erst dann wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man auf den reagieren, indem man ihm widerspricht und dann sollte sich das erledigt haben.
Das is die Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe
ich rein vorsorglich den Auftrag. Ich bin zum Widerruf gemäß §355, §312 BGB
in Verbindung mit der BGB-Infoverordnung zum Widerruf berechtigt, da ich
nicht wirksam über mein Widerrufsrecht belehrt worden bin.
Daher kann ich auch nach Ablauf von 2 Wochen diesen Widerruf erklären, gemäß
§355 Absatz 3 bin ich hierzu noch 6 Monate berechtigt.
Daher werde ich Ihre Forderung nicht begleichen.
Rein vorsorglich kündige ich den Auftrag zum nächstmöglichen Termin. Sollte
ich in Zukunft weitere Forderungsschreiben von Ihnen erhalten, so behalte
ich mir das Recht vor Strafanzeige wegen Betrug zu stellen.
Mit freundliche Grüßen
xxx
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