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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#841 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 31. Dezember 2006 - 01:03

Eine Mahnung per E-Mail ist eh nicht rechtskräftig
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#842 Mitglied ist offline   whfeu 

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geschrieben 31. Dezember 2006 - 23:03

Hallo !
Ich habe das gleiche Problem wie der Rest hier auch. Ich habe die "SMSFREE24" aufgefordert mir
den Gerichtsstand, Anschrift, persönlich haftende Gesellschafter etc. mitzuteilen, da es mir langsam
mit Verlaub zu doof wird und ich jetzt den Rechtsweg einschlagen werde, aber es kam keine Antwort.
Heute aber wollen die mit den Silvesterabend vermiesen und schicken mit eine Mail, dass die Angelegen
heit an ein Inkassobüro weitergeht.

Sollen sie ruhig machen ! Das sichert Arbeitsplätze.

Die Kollegen die hier noch Angst schüren wollen, sollten sich lieber etwas zurücknehmen.

Ich wünsche noch einen schönen Abend


WHFEU

Ich biete für alle geschädigten an, dass ich gerne Beweismaterial gegen Shiftworx sammle und zusammenstelle. Also wer Material hat soll sich mit mir in Verbindung setzen.
Mal schauen wann es denen zu heiß wird !
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#843 Mitglied ist offline   RIB 

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geschrieben 01. Januar 2007 - 16:38

Am 29.12.06 habe ich mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert. Heute am 01.01.07 bekomme ich von D&A
eine Mail, dass ich binnen der 2 Wochen keinen Widerruf gemacht hätte und deshalb der Vertrag gültig sei.
Nur mal nebenbei erwähnt, habe ich innerhalb von 2 Tagen widersprochen.
Weiterhin schreiben die mir in der Mail noch folgenden Satz:

Zitat

"Unabhängig davon ist Ihr Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB schon deshalb erloschen, da Sie eine SMS versandt und damit die Leistungen unserer Mandantin in Anspruch genommen haben. Der Vertrag ist weiterhin wirksam."


Ist doch Schmarrn, oder? ;)
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#844 Mitglied ist offline   walhalla 

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geschrieben 01. Januar 2007 - 17:43

arbeiten die auch an feiertagen?
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#845 Mitglied ist offline   Noillusion 

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geschrieben 01. Januar 2007 - 19:16

Beitrag anzeigenZitat (RIB: 01.01.2007, 16:38)

Am 29.12.06 habe ich mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert. Heute am 01.01.07 bekomme ich von D&A
eine Mail, dass ich binnen der 2 Wochen keinen Widerruf gemacht hätte und deshalb der Vertrag gültig sei.
Nur mal nebenbei erwähnt, habe ich innerhalb von 2 Tagen widersprochen.
Weiterhin schreiben die mir in der Mail noch folgenden Satz:
Ist doch Schmarrn, oder? :D

ist es nicht so, dass die ersten 14 tage das Versenden kostenlos ist, halt zum Testen?

Die suchen sich halt einen Dummen mit denen Sie es machen können, das habe ich auch schon bei singlebörsen erlebt, wie z.b. flirt-fever ....

Solange du den widerruf belegen kannst, bist du raus. Auch ohne würde ich lieber abwarten, bis es klar wird.
Ist schon echt traurig, im Netz gehts doch fast nur noch um Abzocke -Fass ohne Boden fällt mir dazu nur so ein.
http://www.prosieben...e/bizz/kontakt/

Zitat

"Unabhängig davon ist Ihr Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB schon deshalb erloschen, da Sie eine SMS versandt und damit die Leistungen unserer Mandantin in Anspruch genommen haben. Der Vertrag ist weiterhin wirksam."

Dieser §312 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ist dabei nicht geltend, sondern § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen!!!Da es sich nicht um eine Ware handelt, die umgesetzt wurde, sondern um einen Vertrag der per Internet geschlossen wurde - Nepper, Schlepper .... (vergl. siehe wie AOL, Testabo ca. 30 Tage)

Wie in den AGB's von smsfree24.de zu lesen( Bilddatei!!) wird ein Vertrag über einen Testzeitraum 14 Tage geschlossen, dieser verlängert sich bei Ausbleiben eines Widerrufes.
Unabhängig ob sms versendet wurden oder nicht, kann der Vertrag über 14 Tage in diesem Zeitraum jederzeit gekündigt werden.

Auf gut deutsch wie soll der Verbraucher, denn was testen können, ohne eine SMS überhaupt zu versenden? Jeder könnte also beliebig viele SMS (vorrauss. 20 SMS)während der 14 Tage versenden, ohne überhaupt eine Zahlungsverpflichtung einzugehen.
;)

Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 01. Januar 2007 - 20:42

>Will ein Narr einen zum Narren halten-suche ER sich Gleichere Gestalten. Shantideva< Eingefügtes Bild
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#846 Mitglied ist offline   svenner90 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 15:23

Kam heute bei mir an:

Zitat

Sehr geehrte® XXX XXXX,


nach Ihren Angaben handelt es sich nicht um das richtige Geburtsdatum?

Sie sind also noch minderjährig?

Dann wurden bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen dürfen, wie klar aus unseren AGB`s
( § 2, Absatz 1 )hervorgeht.

Sie haben unsere Teilnahmebedingungen gelesen, was Sie durch anklicken bestätigt haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Angabe falscher Daten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.

Eine Registrierung bei uns ist erst ab dem Geburtsjahr 1988 oder älter möglich, eben damit sich minderjährige nicht anmelden können, es sei denn, es werden falsche Angaben gemacht.
Wir weisen darauf hin das in diesen Fällen das Jugendstraffrecht greift und dann haben Sie Pech.
Sollten wir innerhalb der nächsten 7 Tage keinen Zahlungseingang von Ihnen verzeichnen können, übergeben wir diesen Vorgang unserer Rechtsabteilung.

Dann kommen höhere Kosten auf Sie zu.

Kontoinhaber: SHIFTworx GmbH
Bankleitzahl: 360 101 11
Kontonummer: 158 083 65 00
Institut: SEB Bank Oberhausen


Mit freundlichem Gruß

Rainer Christiansen
SMS FREE 24

Dieser Beitrag wurde von svenner90 bearbeitet: 02. Januar 2007 - 15:23

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#847 Mitglied ist offline   Noillusion 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 17:02

@svenner,

würde Anzeige wegen (versuchter) Erpressung erstatten, und das ist kein Kavaliersdelikt. Geh' damit zur Staatsanwaltschaft bei euch und zeige die sache an, da würde ich aber sagen, dass es doch nicht so ist, du hast dich bei der angabe des Alters einfach verschaut und gut.

Wende Dich doch mal an die Öffentlichkeit, habe oben weiter nen link gesetzt von pro7/bizz.

Du kannst dich auch vorher vergewissern, obs den Herrn R. Christiansen dort überhaupt gibt, bezweifle das fast.

Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 02. Januar 2007 - 17:14

>Will ein Narr einen zum Narren halten-suche ER sich Gleichere Gestalten. Shantideva< Eingefügtes Bild
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#848 Mitglied ist offline   Noillusion 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 17:14

Strafgesetzbuch
>

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

20. Abschnitt - Raub und Erpressung (§§ 249 - 256)

§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

http://dejure.org/ge...e/StGB/253.html
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#849 Mitglied ist offline   kadülein 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 18:28

http://www.youtube.c...h?v=Yd5B9f-UeTo
hab was sehr interessantes im internet gefunden.handelt sich um ein video.
bei diesem thema smsabzocke nicht einschüchtern lassn.
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#850 Mitglied ist offline   Cavos04 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 20:50

HEy GARY2 ich brauche deine HilfE!!!!!!!!!!!! Ich möchte gerne wissen wo du den brief hingesandt hast? bitte antoworte mir schnelll BITTE!!!
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#851 Mitglied ist offline   deJaanis 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 20:53

Hallo meine Lieben.

Wie so viele fiel auch ich auf diese Internetabzocke rein. Da ich jedoch denen meine Spam-Emailadresse gab, hab ich erst ab der 2. Mahnung erfahrn, das da was im Busch ist. Somit konnte ich auch nichtmehr dem ganzen Schmodder wiederrufen. Jetzt die Frage: hat jemand von euch zufälligerweiße einen Screenshot der Seite/AGB's vom 1.12.06? Denn seit neustem haben die das ja geändert am 18.12. Wär echt nett :lol:
Außerdem: muss ich dem ganzen eigentlich Widersprechen oder reicht es, das ganze einfach auszusitzen und zu hoffen, dass der Terror irgendwann mal aufhört. Denn die heutige "letzte Mahnung" macht einen so langsam schon en bissi kaputt.

Tschöö und auf dass die Deppen keinen weiteren Cent mehr verdienen,
Janis
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#852 Mitglied ist offline   Cavos04 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 21:59

man man mich macht diese sache kapuuttt ich hab jez die 2. mahnung bekommen un dann diverse briefe verschickt un warte jez auf die antworten un hoffe auf positives ich bin selber noch 16 un hab dieses geld nit un weiß jez nit was ich machn soll...am besten einfach ignorieren oder?! bitte melde sich einer bei mir der das schon hinter sich hat bitttE!!!!!
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#853 Mitglied ist offline   Noillusion 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 23:13

Beitrag anzeigenZitat (walhalla: 02.01.2007, 21:26)

Sehr geehrter Herr .....,

kein seriöses inkassounternehmen verzichtet freiwillig auf geld^^

werd jetzt nochma nen widerspruch hinschreiben, wer weiß vielleicht bekomm ich irgendwann noch geld von denen^^

Wie kommst du darauf, dass die freiwillig auf Geld verzichten wollen?

Dieser Verein macht so oder so Gewinn, wie auch immer du dich bei derer Angebot entscheiden solltest- darum sei dir geraten auf keines einzugehen. :lol:

Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 02. Januar 2007 - 23:14

>Will ein Narr einen zum Narren halten-suche ER sich Gleichere Gestalten. Shantideva< Eingefügtes Bild
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#854 Mitglied ist offline   walhalla 

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geschrieben 02. Januar 2007 - 23:30

weil die in der letzten mahnung noch 19 euro mehr von mir wollten insgesamt 135^^

Dieser Beitrag wurde von walhalla bearbeitet: 02. Januar 2007 - 23:31

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#855 Mitglied ist offline   deJaanis 

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geschrieben 03. Januar 2007 - 15:41

@ oOsugarBabyOo : du kannst versuchen auf deine Bank zu gehn und die Transaktion rückgängig zu machen. Vielleicht geht's noch.

Hab auch heute mit der Verbraucherzentrale gesprochen und die gaben mir diesen Musterbrief, den man da hinschicken kann per Mail und dann sollte es eigentlich gut sein. Erst dann wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man auf den reagieren, indem man ihm widerspricht und dann sollte sich das erledigt haben.

Das is die Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit widerrufe



ich rein vorsorglich den Auftrag. Ich bin zum Widerruf gemäß §355, §312 BGB
in Verbindung mit der BGB-Infoverordnung zum Widerruf berechtigt, da ich
nicht wirksam über mein Widerrufsrecht belehrt worden bin.

Daher kann ich auch nach Ablauf von 2 Wochen diesen Widerruf erklären, gemäß
§355 Absatz 3 bin ich hierzu noch 6 Monate berechtigt.



Daher werde ich Ihre Forderung nicht begleichen.



Rein vorsorglich kündige ich den Auftrag zum nächstmöglichen Termin. Sollte
ich in Zukunft weitere Forderungsschreiben von Ihnen erhalten, so behalte
ich mir das Recht vor Strafanzeige wegen Betrug zu stellen.





Mit freundliche Grüßen



xxx
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