Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#838
geschrieben 30. Dezember 2006 - 22:54
hast du denn eine schriftliche Mahnung/ Zahlungserinnerung bekommen, geht aus dieser einer Absender namentlich als solcher hervor, wie z.B. Steffen Müller .....?
Oder steht dort .... Team von smsfeexyz o.ä.?
Im Grunde kannst du es halten wie du willst, und wenn du gar nicht reagierst, da du keine 18 bist, wird dir auch keiner den Kopf abreißen. Weil Du noch nicht voll vertragsfähig bist!
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#839
geschrieben 30. Dezember 2006 - 22:57
Unten in der Mahnung stand als Gläubiger auch smsfree24.de .
Nirgendwo war ein Name zu sehen!
Meine Email:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Vielen Dank, dass sie mir heute ihre 2. Mahnung per Handy, sowie per Email geschickt haben. Leider sehe ich nirgendwo eine Unterschrift, welche ihre Mahnung verbindlich machen würde. Somit denke ich, dass ihre Mahnung unverbindlich ist!
Hinzu kommt, dass ich als Minderjähriger diesen Vertrag nicht abschließen konnte. Ich habe bei der Angabe in ihrem Formular also gelogen und habe falsche Angaben gemacht. Sie können mich jetzt gerne strafrechtlich verfolgen, aber ich denke, dass sie da Pech gehabt haben. Des weiteren müssen Sie den Vertrag, und damit auch die Rechnung fallen lassen.
Sollten Sie dies nicht tun widerrufe ich meine Erklärung gemäß §§ 312b, 312d, 355 BGB. Da ich in meinen Augen zu spät über mein Widerrufungsrecht informiert worden bin.
Ich ersuche Sie um eine eMail binnen einer Woche für den Erhalt dieses Schreibens.
Des Weiteren bitte ich Sie höflichst, meine Benutzerdaten zu löschen und mich als Mitglied aus der Kartei ihres dubiosen Service zu entfernen.
Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.
Vielleicht werden sie ja einen Knopf finden, mit dem sie mich aus ihrer Datenbank löschen werden.
Ach ja. Nett, dass sie mir meine IP verraten haben. Nur leider ist das IP Logging laut des Teledienst-Gesetztes verboten.
Zum Thema "Speicherung von IP-Adressen" !
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Oktober eine Beschwerde von T-Online gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2005 verworfen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig geworden. In dem Urteil wird T-Online verurteilt, “nach Beendigung der jeweiligen Nutzung des Internetzugangs durch den Kläger alle Daten, die eine Verbindung zwischen der zugeteilten IP-Adresse und dem Kläger bzw. dem technischen Zugang des Klägers herstellen, umgehend zu löschen”.
Sämtliche Provider werden nach diesem Urteil die Speicherung dynamisch vergebener IP-Adressen einstellen müssen. Auch eine Speicherung “für kurze Zeit” oder “für wenige Tage” ist nach dem Urteil unzulässig. Einen Überblick über die Speicherpraxis von Zugangsprovidern gibt es hier. Übrigens gilt das Urteil nicht nur für DSL-Anschlüsse und nicht nur für Flatrates. Bei Internetzugängen ist eine IP-Speicherung generell nicht erforderlich.
Durchsetzung in der Praxis
T-Online bzw. die Deutsche Telekom will dem Urteil nur für den Kläger nachkommen. Die Löschung der Daten anderer Kundinnen und Kunden verweigert das Unternehmen bislang. Im Wiki ist aber ein Mustertext für eine Klage verfügbar, mit dem auch andere Kundinnen bzw. Kunden gegen die Speicherung ihrer Daten klagen können. Mit entsprechenden Änderungen kann der Mustertext auch für andere Tarife und Unternehmen genutzt werden.
Eigentlich müsste der Bundesbeauftragte für Datenschutz dafür sorgen, dass sich alle Provider an das geltende Recht halten. Dessen Mitarbeiter sind aber seit Monaten dabei, die Frage zu “prüfen”.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung wird auf absehbare Zeit nichts an dem Verbot der IP-Speicherung ändern. Im Internetbereich wird die Vorratsspeicherung voraussichtlich erst ab 2009 gelten (Quelle).
IP-Protokollierung auf Websites
Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen die verdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zu rechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen das Teledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. Die Beseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder die Missbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach dem klaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventive Pauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa bei Heise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zu statistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig.
Als Betreiber einer (auch privaten) Website muss man sich selbst darum kümmern, dass auf der eigenen Webseite keine IP-Adressen geloggt werden. Gegebenenfalls muss man vom Webspace-Provider verlangen, dass er das IP-Logging abstellt. Wer internationale Standard-Software verwendet, muss diese oft umprogrammieren, um eine IP-Protokollierung zu verhindert. Tipps dazu finden sich hier.
Das Telemediengesetz wird an der Unzulässigkeit einer IP-Protokollierung übrigens nichts ändern. Es besagt nur, dass Website-Betreiber auch an Polizei und Rechteinhaber Auskunft erteilen dürfen. Diese Auskunftsrechte machen die Einhaltung des IP-Speicherungsverbots noch wichtiger. Denn nur über noch gespeicherte Daten kann Auskunft erteilt werden.
Dieser Beitrag wurde von svenner90 bearbeitet: 30. Dezember 2006 - 22:58
#840
geschrieben 31. Dezember 2006 - 00:11
Ich würde einfach zurück Schreiben, der Absender möge dass Versenden rechtungültiger Mahnungen unterlassen, im anderen Falle droht dem Absender der Domain eine Abmahnung.
Du brauchst auch nix widerrufen, denn rechtsgültige Verträge kannst du als minderjähriger nicht schließen. Genauso kannst du schreiben, ich bin nicht volljährig, habe aber angegeben ich sei 18 J. – habe mir ‚nen kleinen Scherz erlaubt, den versteht ihr doch sicher, oder nicht?
Übrigens das Versenden von E-Mails ist möglich für den Betreiber, aber leider gehen im Netz öfter auch mal mails verloren oder landen im Spamordner. Solange er keine Empfangsbestätigung erhalten hat, kann er nicht davon ausgehen, dass die versendete Mahnung auch geöffnet wurde! Dies spart aber Kosten, da das Versenden per Post Porto kostet.
#841
geschrieben 31. Dezember 2006 - 01:03
#842
geschrieben 31. Dezember 2006 - 23:03
Ich habe das gleiche Problem wie der Rest hier auch. Ich habe die "SMSFREE24" aufgefordert mir
den Gerichtsstand, Anschrift, persönlich haftende Gesellschafter etc. mitzuteilen, da es mir langsam
mit Verlaub zu doof wird und ich jetzt den Rechtsweg einschlagen werde, aber es kam keine Antwort.
Heute aber wollen die mit den Silvesterabend vermiesen und schicken mit eine Mail, dass die Angelegen
heit an ein Inkassobüro weitergeht.
Sollen sie ruhig machen ! Das sichert Arbeitsplätze.
Die Kollegen die hier noch Angst schüren wollen, sollten sich lieber etwas zurücknehmen.
Ich wünsche noch einen schönen Abend
WHFEU
Ich biete für alle geschädigten an, dass ich gerne Beweismaterial gegen Shiftworx sammle und zusammenstelle. Also wer Material hat soll sich mit mir in Verbindung setzen.
Mal schauen wann es denen zu heiß wird !
#843
geschrieben 01. Januar 2007 - 16:38
eine Mail, dass ich binnen der 2 Wochen keinen Widerruf gemacht hätte und deshalb der Vertrag gültig sei.
Nur mal nebenbei erwähnt, habe ich innerhalb von 2 Tagen widersprochen.
Weiterhin schreiben die mir in der Mail noch folgenden Satz:
Zitat
Ist doch Schmarrn, oder?
#845
geschrieben 01. Januar 2007 - 19:16
Zitat (RIB: 01.01.2007, 16:38)
eine Mail, dass ich binnen der 2 Wochen keinen Widerruf gemacht hätte und deshalb der Vertrag gültig sei.
Nur mal nebenbei erwähnt, habe ich innerhalb von 2 Tagen widersprochen.
Weiterhin schreiben die mir in der Mail noch folgenden Satz:
Ist doch Schmarrn, oder?
ist es nicht so, dass die ersten 14 tage das Versenden kostenlos ist, halt zum Testen?
Die suchen sich halt einen Dummen mit denen Sie es machen können, das habe ich auch schon bei singlebörsen erlebt, wie z.b. flirt-fever ....
Solange du den widerruf belegen kannst, bist du raus. Auch ohne würde ich lieber abwarten, bis es klar wird.
Ist schon echt traurig, im Netz gehts doch fast nur noch um Abzocke -Fass ohne Boden fällt mir dazu nur so ein.
http://www.prosieben...e/bizz/kontakt/
Zitat
Dieser §312 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ist dabei nicht geltend, sondern § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen!!!Da es sich nicht um eine Ware handelt, die umgesetzt wurde, sondern um einen Vertrag der per Internet geschlossen wurde - Nepper, Schlepper .... (vergl. siehe wie AOL, Testabo ca. 30 Tage)
Wie in den AGB's von smsfree24.de zu lesen( Bilddatei!!) wird ein Vertrag über einen Testzeitraum 14 Tage geschlossen, dieser verlängert sich bei Ausbleiben eines Widerrufes.
Unabhängig ob sms versendet wurden oder nicht, kann der Vertrag über 14 Tage in diesem Zeitraum jederzeit gekündigt werden.
Auf gut deutsch wie soll der Verbraucher, denn was testen können, ohne eine SMS überhaupt zu versenden? Jeder könnte also beliebig viele SMS (vorrauss. 20 SMS)während der 14 Tage versenden, ohne überhaupt eine Zahlungsverpflichtung einzugehen.
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 01. Januar 2007 - 20:42
#846
geschrieben 02. Januar 2007 - 15:23
Zitat
nach Ihren Angaben handelt es sich nicht um das richtige Geburtsdatum?
Sie sind also noch minderjährig?
Dann wurden bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewusst falsche Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen dürfen, wie klar aus unseren AGB`s
( § 2, Absatz 1 )hervorgeht.
Sie haben unsere Teilnahmebedingungen gelesen, was Sie durch anklicken bestätigt haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Angabe falscher Daten nach geltendem Recht grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Eine Registrierung bei uns ist erst ab dem Geburtsjahr 1988 oder älter möglich, eben damit sich minderjährige nicht anmelden können, es sei denn, es werden falsche Angaben gemacht.
Wir weisen darauf hin das in diesen Fällen das Jugendstraffrecht greift und dann haben Sie Pech.
Sollten wir innerhalb der nächsten 7 Tage keinen Zahlungseingang von Ihnen verzeichnen können, übergeben wir diesen Vorgang unserer Rechtsabteilung.
Dann kommen höhere Kosten auf Sie zu.
Kontoinhaber: SHIFTworx GmbH
Bankleitzahl: 360 101 11
Kontonummer: 158 083 65 00
Institut: SEB Bank Oberhausen
Mit freundlichem Gruß
Rainer Christiansen
SMS FREE 24
Dieser Beitrag wurde von svenner90 bearbeitet: 02. Januar 2007 - 15:23
#847
geschrieben 02. Januar 2007 - 17:02
würde Anzeige wegen (versuchter) Erpressung erstatten, und das ist kein Kavaliersdelikt. Geh' damit zur Staatsanwaltschaft bei euch und zeige die sache an, da würde ich aber sagen, dass es doch nicht so ist, du hast dich bei der angabe des Alters einfach verschaut und gut.
Wende Dich doch mal an die Öffentlichkeit, habe oben weiter nen link gesetzt von pro7/bizz.
Du kannst dich auch vorher vergewissern, obs den Herrn R. Christiansen dort überhaupt gibt, bezweifle das fast.
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 02. Januar 2007 - 17:14
#848
geschrieben 02. Januar 2007 - 17:14
>
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
20. Abschnitt - Raub und Erpressung (§§ 249 - 256)
§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
http://dejure.org/ge...e/StGB/253.html
#849
geschrieben 02. Januar 2007 - 18:28
hab was sehr interessantes im internet gefunden.handelt sich um ein video.
bei diesem thema smsabzocke nicht einschüchtern lassn.
#850
geschrieben 02. Januar 2007 - 20:50
#851
geschrieben 02. Januar 2007 - 20:53
Wie so viele fiel auch ich auf diese Internetabzocke rein. Da ich jedoch denen meine Spam-Emailadresse gab, hab ich erst ab der 2. Mahnung erfahrn, das da was im Busch ist. Somit konnte ich auch nichtmehr dem ganzen Schmodder wiederrufen. Jetzt die Frage: hat jemand von euch zufälligerweiße einen Screenshot der Seite/AGB's vom 1.12.06? Denn seit neustem haben die das ja geändert am 18.12. Wär echt nett
Außerdem: muss ich dem ganzen eigentlich Widersprechen oder reicht es, das ganze einfach auszusitzen und zu hoffen, dass der Terror irgendwann mal aufhört. Denn die heutige "letzte Mahnung" macht einen so langsam schon en bissi kaputt.
Tschöö und auf dass die Deppen keinen weiteren Cent mehr verdienen,
Janis
#852
geschrieben 02. Januar 2007 - 21:59
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