Mahnungen per Mail sind selten verbindlich, eine ordentliche Mahnung sollte schriftlich oder per Fax verschickt sein, als solche deklariert und mit allen notwendigen Angaben versehen, siehe oben.
Der Betreiber muss beweisen, dass ein Nutzer auch dessen Leistung tatsächlich in Anspruch genommen hat, wird über einen Zugangscode auf die Handynummer des Besitzer ein Zertifizierungscode geschickt, der dann wieder zur Freischaltung eingegeben werden muss, so ist sicher gestellt, dass entsprechende Handynummer existent ist, und von dieser die Nutzung erfolgt. siehe GMX
Eine bloße Speicherung einer IP reicht als Beweiß nicht aus, persönliche Daten können auch durch Dritte (Freunde, o.ä.) gemacht werden. Bei Angabe einer Bankverbindung wäre ich vorsichtig, denn diese kennen meist nur wenige( ausgeschlossen bei einer Firma).
Deshalb bei Verlangen von Bankverbindungen hellhörig werden!!
Mahnungen können von jedem verschickt werden, oft um Forderungen darzustelllen, wirklich ernst wird es aber erst wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, darauf sollte auf jeden Fall reagiert werden!
Macht ein Gläubiger nur Forderungen und verschickt Mahnungen trotz Widerspruch oder Nichtreaktionen des Users, so kann davon ausgegangen werden, dass mit allen(psychologischen)Tricks versucht wird, nur Druck auszuüben, um den User zur Zahlung zu bewegen!
Tricks: - Androhung von Schufaeinträgen
- es werden Zinsen ab dem 1. Mahnzeitpunkt/Fälligkeit berechnet
Wenn ihr Mahnungen erhaltet und darauf reagieren wollt, dass ihr die Nutzung der Dienstleistung nicht bestätigen könnt, und verlangt die Beweiserbringung, dass von Euch aus die Nutzung stattgefunden hat.
Die Mahngebühren muss oft der Betreiber selbst tragen, vor allem wenn er andere Möglichkeiten der Verständigung ausschlägt, und somit gleich zum Mahnverfahren übergeht.
Ihr könnt genauso gut die Mahnungen ignorieren und warten bis das gerichtliche Mahnverfahren ins Haus kommt,( wenn die Korrekte Adresse angeben wurde). Dies wird oft nicht gemacht, denn der Betreiber muss für ein Gerichtsklage einen Anwalt vor Ort des Nutzers beauftragen und hat selbst damit erst mal einigen Aufwand und Kosten, ohne zu Wissen ob der Nutzer tatsächlich zahlungsfähig ist, und bei euch jungen Leuten kann davon ausgegangen werden.
Ausserdem müsst ihr in dem Alter sein, um überhaupt Verträge eingehen zu können!
Habt ihr der 1. Mahnung widersprochen, so müsste der Betreiber dann euren Widerspruch widerlegen, der von euch begründet sein sollte. Ein seriöser Betreiber geht zum gerichtl. Mahnverfahren über, ein Unseriöser Betreiber mahnt solange wie er denkt, dass es lohnt und treibt die Mahnkosten künstlich in die Höhe!
Es muss der Betreiber als solcher vor Gericht später belegen können, dass eine Leistung in Anspruch genommen wurde, die tatsächlich kostenpflichtig war.
Man könnte auch versuchen sich mit dem Anbieter gütlich zu einigen, indem man einen Betrag X vorschlägt, z.B. 2 Monatsbeträge und damit gut. Wenn dann mit Schadensersatz o.ä. gedroht wird und die volle Summe wird verlangt, habt ihr gute Aussichten aus der Sache so herauszukommen, denn bei Betreibern von solchen Internetangeboten kann kaum die Rede von wirklich entstandenem Schaden sein.
Geht doch einfach zum Verbraucherschutz, der Anwalt dort kostet nicht viel, vll. 20,-euro und ihr seit mit eurer Lage im Klaren.
Alle vertragsrelevanten Angaben muss der Betreiber gut lesbar angeben und diese Angaben sollten nicht wie beschrieben lange in den AGB's zu suchen sein.
Ich habs schon gesehen, dass solche Angaben - wie nach 14 tagen beginnt dann ein 12 Monatsvertrag .... schlecht zu lesen war, weil recht klein aufgeführt oder mit einer ungünstigen Schriftfarbe z.B. hellgrau, bei der ein Brillenträger dann schwierigkeiten hätte, diese zu lesen.
Macht euch Screenshots und druckt die Seiten über den Drucker aus, dann habt ihr selbst was in der Hand, solange der Account beim Betreiber noch nicht gesperrt ist.
Seit ihr keine volle 18 Jahre gebt bei der website aber an, bereits mehr als 18 zu sein, so hat der Betreiber Pech gehabt. Denn Er muss genau davon ausgehen, wenn er eine solche Leistung per internet zur Verfügung stellt und einen Vertrag wie beim Handy verkaufen will. Auch eure Eltern werden dafür nicht haftbar gemacht werden können.
Junge Leute unter 18 J. sind eben so, der Betreiber müsste sich vergewissern, dass der Nutzer älter als 18 ist.
Übrigens es gibt viele Anbieter, die günstigen SMS-versand anbieten auch für 9 cent /sms oder.ä. wie GMX oder Arcor! Dort bezahlt man auch nur die versendeten SMS und keinen Monatbeitrag als Pauschale.
Dieser Beitrag wurde von Noillusion bearbeitet: 30. Dezember 2006 - 21:14

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