Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#820
geschrieben 27. Dezember 2006 - 19:07
Und Emma hat recht, hier tümmeln sich natürlich auch Mitarbeiter der Inkassofirma rum.Ich lache mich nur Zeit tod und telefoniere gerne mit der Dame, ich denke ich treffe die demnächst mal in der Disco.Es ist reine Verarsche.Es wird NIX kommen.Die machen das nur um sich später die Kohle vom Auftraggeber wieder zuholen.Im übrigen wurde Herr Martin Schmidt bisher noch NIE in Kiel in der Hamburger Chaussee angetroffen habe heute mal noch einen Besucht gemacht, wieder NIX.Keiner kennt IHN.
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#821
geschrieben 28. Dezember 2006 - 03:04
habe vor den feiertagen also am 23.12 den 2.brief von debt & asset inkasso bekommen, indem mir ein gerichtliches mahnverfahren angedroht wird und ich solle doch bitte bis zum 30.12 zahlen, werde ich aber sicherlich net machen....gibts irgendwie nen musterbrief zum wiedersprechen des ich des denen via post und einschreiben zu schicken kann? vllt könnt ihr mir ja weiterhelfen würde mich freuen wir sitzen ja alle im gleichen boot^^
#822
geschrieben 28. Dezember 2006 - 07:36
du brauchst nicht bei jeder Mahnung einen Brief zu schicken.
l G Emma
#823
geschrieben 28. Dezember 2006 - 13:36
#824
geschrieben 28. Dezember 2006 - 14:16
mfg
walhalla
#825
geschrieben 28. Dezember 2006 - 20:12
Mittlerweile kann ich nur noch sagen : gähn .....
Entweder liest ihr euch hier nix durch .....
oder ernst ist euer Schreiben nicht.
Es gibt auch Ausnahmen......
Also erst informieren ........
lG Emma
Diese "angebliche letzte Mahnung" haben schon viele.
Interessant wird es erst, wies weitergeht.
#826
geschrieben 28. Dezember 2006 - 22:10
haben die bei mir aufgegeben, weil ich einen anwalt eingeschaltet habe? sehr komisch!!!!!!
#827
geschrieben 29. Dezember 2006 - 01:19
#828
geschrieben 29. Dezember 2006 - 09:07
Geh die Seiten durch, dort findest du mehrere solcher Briefe..
Welche Seiten das genau sind, weiss ich auch nicht.
Würde mal bei Seite 30 anfangen.
lG Emma
#829
geschrieben 29. Dezember 2006 - 14:40
trotz unserer Mahnung vom 3.12.06 konnten wir keinen Zahlungseingang verzeichnen.
Sie haben im Internet auf der homepage der Honeydue Ltd. (123simsen.com) einen Vertrag geschlossen und den Vertragsabschluss über e-mail bestätigt.
Anschließend haben Sie einige SMS versandt.
Damit haben Sie ein Paket von 100 SMS monatlich über 12 Monate zum Preis von 96€ erworben.
Die Freischaltung erfolgt sofort nach Bezahlung.
Der Anbieter musste in Vorleistung gehen und hat das Paket für Sie erworben und bereitgestellt.
Neben der Hauptforderung in Höhe von 96€ fällt weiter die Inkassogebühr in Höhe von 39€ an. Wir bitten Sie, zur Vermeidung weiterer Kosten die Gesamtforderung in Höhe von
135 €
bis zum 30.12.2006
mit beiligenden Überweisungsträger auf unser dort angegebenes Konto zu überweisen.
Bei Nichtzahlung geben wir den Vorgang an unseren Rechtsanwalt ab. Dieser wird das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, das für Sie Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von mindestens 71,- EURO auslöst
Mit freundlichen Grüßen
Robert Jensen
Team Schuldner und Zahlungen
#830
geschrieben 29. Dezember 2006 - 16:53
ich habe mich jetzt hier auch mal angemeldet, da ich genauso wie ihr auch den Betrügern auf den Leim gegangen bin.
Habe auch ein Schreiben vom Inkasso-Unternehmen bekommen. Habe eben mit der netten Dame telefoniert und bin jetzt gespannt, wie das weitergeht.
Trotzdem die Frage: Hat jemand einen Screenshot von der FREESMS24.de Seite von Ende Oktober bzw. Anfang November. Genau der Zeitpunkt, wo noch nicht auf der 1. Seite die AGBs angedruckt sind. Wäre klasse, wenn mir diesen jemand zu mailen könnte.
#831
geschrieben 29. Dezember 2006 - 20:32
ich habe dank dieser seite das problem mit solch einer "Firma", die hier angesprochen wurde, gelöst und würd gerne meine situation wiedergeben, da das eventuell anderen helfen wird.
Ich habe mich (so dumm wie ich bin) bei 123simsen.com mit meinen Daten (zwar waren die meisten falsch) angemeldet, da ich das kleingedruckte nicht durchgelesen hatte. Nun führte ich jedoch den Versand der SMS nicht vollständig aus, da nach dem Neuladen der Seite plötzlich von einem Abo-Stop die Rede war. Für mich war die Sache erledigt, da ich keine SMS verschickt hatte.
Nach einigen Wochen bekomme ich eine SMS "...blabla...es liegt eine mahnung in ihrem e-mailpostfach vor...blabla...". Schreck....ich direkt die E-mails abgesucht...keine Mahnung da...aber irgendwas muss ja sein. Nachdem ich das meinem Bruder geschildert habe, sagte er mir, ich soll die einfach ignorieren. Hab ich auch gemacht.
Dann paar Tage später folgt die 2. Mahnung. Schreck...hab mich auf paar Internetseiten erkundigt und fand in diesem Forum einen Brief,denn ich leicht um gecshrieben und auf meine Situation angepasst habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute eine E-Mail (2. Mahnung) von Ihnen
erhalten, in der Sie behaupten, ich hätte am
29.11.2006 ein einjähriges Abonnement bei Ihnen
abgeschlossen. Sie fordern mich darin auf, bis zum
29.12.2006 den fälligen Betrag von 96,00 € zu
überweisen. In Ihren Erklärungen zur Mahnung drohen
Sie mir u. a. mit Strafanzeige im Falle einer
Erschleichung von Leistungen durch Minderjährige, die
nur Erwachsene in Anspruch nehmen dürfen sowie mit
beweissichernden Informationen.
Ich möchte zu Ihrer Mahnung wie folgt Stellung nehmen:
Ihr Internetauftritt suggeriert die kostenlose
Versendung von SMS. Erst in Ihren sogenannten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen Sie auf den
Abschluss eines mehrmonatigen Vertrages mit
entsprechenden Kosten hin. Wenn jedoch nur an einer
für den Kunden nicht sofort sichtbaren Stelle auf die
Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten
mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird
der Anbieter eine Registrierung nicht als eine auf den
Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete
Willenserklärung verstehen dürfen (siehe auch Urteil
des AG München vom 25.07.2005 Az: 163 C 13423/05). Es
obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert,
den Vertragsschluss zu beweisen, z. B. mit
entsprechenden vollständigen Adressangaben, wie auf
Ihrem Registrierungsformular vorgesehen, einer
schriftlichen Auftragsbestätigung und einer
schriftlichen Rechnung.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, das laut § 355
Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich
gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht
mitzuteilen, ist, die auch Namen und Anschrift
desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist
und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält,
erforderlich ist. Diesen Hinweis habe ich nicht
erhalten.
Ferner verweisen Sie in Ihren AGB`s in §2 Abs. III
darauf hin, dass erst mit Übermittlung der
Registrierungsbestätigung Ihrerseits der Vertrag
zustande kommt. Diese Registrierungsbestätigung liegt
nicht in Schriftform vor, ein rechtsgültiger Vertrag
wäre demnach ohnehin nicht zustande gekommen.
Ferner fehlt die Grundlage für eine Mahnung: Eine
Mahnung ist erst dann zulässig, wenn ein Kunde eine
Zahlungsverpflichtung, die durch eine schriftliche
Rechnung (mit Angabe von Rechnungsempfänger,
Rechnungsversender, Rechnungsdatum, Auftragsnummer,
schriftlicher Beigabe der AGB, USt.-Identnummer,
etc.), belegt werden muss, nicht erfüllt. Ich habe von
Ihnen keine Rechnung vorliegen, kann demnach, wäre
überhaupt ein Vertrag zustande gekommen, gar nicht in
Verzug sein.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines
Widerspruchs und der vorsorglichen Kündigung der nicht
zustande gekommenen „Vertrages“.
Sollte mir diese Bestätigung nicht innerhalb der
nächsten 14 Tage schriftlich vorliegen, behalte ich
mir strafrechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen
vor.
Zudem habe ich keine Art von Rechnung oder
Vertragsentwurf von ihnen erhalten. Mir liegt
lediglich eine von ihnen zugesandte SMS vor, die mich
über eine Mahnung informiert, die mir überaschend und
ohne jegliche Vorahnung von einer Strafanzeige droht.
Darüberhinaus liegt keine von meiner Seite genutzten
Leistungen ihrer "Firma" vor.
Ich behalte mir desweiteren vor sie daruf zu verweisen
meine Daten nach dem Erhalt dieses Formulares zu löschen.
Dann habe ich diese E-mail erhalten:
Sehr geehrte® ...,
Ihr Zugang wurde gesperrt, bitte betrachten Sie die Mahnung als
gegenstandslos.
Mit freundlichem Gruß
Peter Müller
123simsen.com
#833
geschrieben 30. Dezember 2006 - 19:34
Ich hatte mich auch, laut der 2. Mahnung, die ich heute bekommen habe, am 06.12.2006 um 21:49:46 Uhr bei smsfree24.de angemeldet.
In dieser 2. Mahnung tauchte für mich schon einmal eine Merkwürdigkeit auf:
Der Zeitpunkt, als ich die erste und einzige SMS versendet habe, liegt 8 Minuten vor dem Anmeldedatum.
Zitat
Nun ja. Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Ich habe mich dort mit einem nicht echten Geburtsdatum angemeldet. Ich habe dort das Datum verändert, sodass ich erwachsen bin. Das stimmt aber nicht. Ich bin erst 16 Jahre alt.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich würd mich über Antworten und Vorschläge sehr freuen.
MfG Sven
#834
geschrieben 30. Dezember 2006 - 20:08
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