Sehr geehrter Herr....
Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie den vertrag mit der Theana Ltd. über das Produkt smsfree100 bestreiten, weil er von ihrem Sohn ohne Ihre Genehmigung abgeschlossen wurde.
Wir können das nicht überprüfen und bitten daher um einen Beleg für das Alter ihres Sohnes, z.B. eine Ausweiskopie oder Kopie der Geburtsurkunde.
Wir weisen darauf hin, das unsere Mandantin auf ihrer Homepage ganz oben auf den Teilnahmebedingungen unübersehbar deutlich gemacht hat, dass sie keine Verträge mit Minderjährigen abschließt.
Das Altersprüfungssystem auf der homepage akzeptiert keine Geburtsdaten, die weniger als 18 Jahre zurückliegen.
Das Feld "Geburtsdatum" muss Ihr Sohn also vorsätzlich falsch ausgefüllt haben.
Sofern SIe uns die Minderjährigkeit nachweisen, entläßt unsere Mandantin Sie aus dem Vertrag.
Unserer Mandantin ist aber der Schaden zu ersetzen, der durch die Täuschung enstanden ist.
Rechtsgrundlage dafür ist §823 l i.V.m. § 828 III BGB.
Der Schaden entstand durch den Mahnaufwand (5€) und die Abgabe ans Inkasso (20€ bisher), die notwendig wurde, weil Sie weder den vertrag fristgemäß widerrufen, noch gegenüber der Mandantin auf die Unwirksamkeit des Vertrages hingewiesen haben.
Wir machen sie darauf aufmerksam, dass wir gem. Rechtsanwaltsvergütunggesetz 39€ Inassogebühren verlangen können und dies im Verlauf des weiteren Verfahrens auch tun werden.
Wir schlagen daher vor, den Vorgang zu beenden, wenn die den Schadensersetz in Höhe von 25€ auf unser o.g. Konto binnen 7 Tagen ab heute einzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Mahler (orginal Unterschrift)
Ich überleg grade noch, ob ich überhaupt noch darauf reagiere,
da sie sich eh, da sie sehen das sie verloren haben,
noch ein bisschen Geld holen wollen..
Steht ihnen das Geld rechtsmäßig wirklich zu?
Ich bezweifle es doch stark...
lg

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