Hab auch das selbe Problem mit dem SMS-Mist! Mache mir da aber keine Sorgen, nach dem ganzen was ich hier gelesen habe!
Wollte eigentlich nur mal was zum Taschengeld-Paragraphen sagen:
§ 110 BGB trifft nur bei beschränkt geschäftsfähigen zu!
Und auch nur wenn die das Geld auch dann im Moment haben wenn sie etwas bezahlen müssen, nicht erst in ner Woche, in nem Monat oder sonst was! Außerdem braucht man trotzdem die Zustimmung des gesetzl. Vertreters der entweder sagt: "kauf dir genau das" oder "kauf dir damit was du willst"
Da dies aber ein Vertrag auf Dauer ist gilt der Paragraph auch gar nicht! Absurd!!
Bei beiden Varianten hat der Anbieter absolut keinen blassen Schimmer was Sache ist! Er weiß nicht ob der beschränkt geschäftsfähige die allgemeine Zustimmung hat das Geld auszugeben oder ob er das Geld genau für diesen Zweck bekommen hat!
D. h. das "angebliche" Rechtsgeschäft bleibt weiterhin "schwebend" unwirksam bis der gesetzl. Vertreter einwilligt!
Dieses kann aber erst passieren, bis der Anbieter/Verkäufer die Genehmigung anfordert, erst dann beginnt die Frist zur Genehmigung, denn die Genehmigungsfrist beträgt 2 Wochen! Genehmigt der gesetzl. Vertreter nicht ist das Rechtsgeschäft unwirksam, da wenn er nichts erklärt es als verweigert gilt! Das wird natürlich kein Verkäufer tun sondern wartet bis der beschränkt geschäftsfähige voll Geschäftsfähig wird und dann gilt der Vertrag erst!
Das ganze ist sehr realitätsfern irgendwie.. naja ich hoffe ich konnte euch mit dem Paragraphen weiterhelfen, bzw. euch aufklären.
Jetzt auch mal ne Frage von mir: Habt ihr das per Einschreiben widerrufen? Oder hat es auch irgendwer hier per e-Mail versucht und geschafft? Mag nicht für die Leute auch noch Geld auszugeben!
Liebe liebe Grüße
Bubbles

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