Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#68
geschrieben 03. September 2006 - 07:50
.
Anzeige
#69
geschrieben 03. September 2006 - 08:16
#70
geschrieben 03. September 2006 - 12:32
#71
geschrieben 03. September 2006 - 19:58
also wenn das rechtens sein soll , meine freundin hat ihre 14 tägige kündigungs frist eingehalten und wird
trotzdem ständig mit inkasso bedroht alle unsere antworten und verweise das wir im e mail fach die gesendete kündigung mit datum haben stossen auf taube ohren bei denen .das ist sysztematische ABZOCKE
hab den bericht von BIZZ gesehn die raten NICHT zu bezahlen !
kann sonst noch jemand was sagen soll bis 7.09.2006 die scheiss 96 ,- euros bezehlen hab kein bock darauf
aber inkasso kann natürlich auch teuer werden !?
bin echt voll in der zwick mühle !
werd erst mal verbtraucher schutz aufsuchen
PS . würd ja gern mal wissen wo der typ wohnt ... aufn kaffee vorbei fahren
#72
geschrieben 03. September 2006 - 20:29
Zitat (baerliner2604: 03.09.2006, 20:58)
geh auf die seite www.denic.de , gib oben links den link der seite ein und dann musst auf aktzeptiern klicken(da kommt dann so en fenster^^) und wenn du drauf geklickt hast, öffnet sich eine seite, und wenn du da ganz runter fährst, siehst du (ich glaube) die adresse von diesem typ an den man die 96 € zahlen soll...^^
(nur falls du wirklich "kaffee-trinken" willst...
#73
geschrieben 03. September 2006 - 20:30
einen rat noch wenn ihr die 20 sms verschickt habt ,keine mehr verschicken auf keinen fall den "SERVICE"
nutzen !
#74
geschrieben 04. September 2006 - 08:01
#76
geschrieben 05. September 2006 - 10:17
mfg
Eardy
#77
geschrieben 07. September 2006 - 15:04
bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.
Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?
Dies wäre unter anderem:
- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
Sie haben sich am 06.08.2006 um 03:10:24 Uhr unter der gespeicherten IP 89.52.109.0 bei dem SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.smsfree100.de angemeldet.
Wir haben Sie mehrmals aufgefordert die Forderung zu begleichen. Ihren Zahlungseingang
haben wir bis zum 06.09.2006 erwartet. Bis jetzt ist kein Zahlungseingang von Ihnen zu
verzeichnen.
Überweisen Sie 96,00 Euro auf das folgende Konto:
Dieser Beitrag wurde von mel23 bearbeitet: 07. September 2006 - 20:01
#78
geschrieben 08. September 2006 - 14:32
Ich hab mich auf www.freesms100.de angemeldet und habe ein Mail bekommen, dass ich dort angemeldet bin. Ich war mir nicht bewusst, dass ich ein Vertrag eingehe. Ich bin nicht volljährig, bin erst 16, somit bin ich auch nicht gesetzfähig. Ich hab eine zeit lang meine Emails gar nicht nachgecheckt, und habe dann eine sms Erhalten ich solle in mein Postfach meine Emails lesen, dann habe ich dort irgendwelche Mahungen erhalten. Danach habe ich eine Email geschrieben, dass ich gar nicht volljährig bin und mir nicht klar war das es ein Vertrag ist und kostenpflichtig ist und mir wurde gesagt das erst die 96 Euro gezahlt werden müssten bis ich überhaupt kündigen kann. Dann habe ich auch mit meinen Eltern darüber geredet und mein vater hat ein Email an denen geschickt und auch erwähnt, dass ich gar nicht geschäftsfähig bin also ist der Vertrag nicht gültig aber leider habe ich folgende Antwort bekommen :
Sehr geehrte® XXX,
die Minderjährigkeit auf die Sie sich hier berufen, hat auf die Wirksamkeit des
eingegangenen Vertragverhältnisses keinen Einfluss.
Eine Einwilligung der Eltern ist im Hinblick auf die rechtliche Wirksamkeit
nicht erforderlich. Bei dem abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein
Rechtsgeschäft im Sinne des § 110 BGB.
Da unsere Leistungen nachweislich in Anspruch genommen wurden, bestehen wir auf
unsere Forderung und erwarten Ihre Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage.
Sollten wir innerhalb dieser genannten Frist keinen Zahlungseingang feststellen,
übergeben wir diese Angelegenheit umgehend unserem Inkassobüro, wodurch Ihnen
weitere erhebliche Kosten entstehen.
Mit freundlichem Gruß
SMS FREE 100
Ich habe gelesen das ich Sie den gleichen Problem hatten aber das sich geklärt hat, würde mich freuen wenn sie mir antworten und mir helfen könnten, denn ich weiß nicht mehr weiter.
Mit freundlichen grüßen
Maryam
#79
geschrieben 09. September 2006 - 18:27
Hab auch das selbe Problem mit dem SMS-Mist! Mache mir da aber keine Sorgen, nach dem ganzen was ich hier gelesen habe!
Wollte eigentlich nur mal was zum Taschengeld-Paragraphen sagen:
§ 110 BGB trifft nur bei beschränkt geschäftsfähigen zu!
Und auch nur wenn die das Geld auch dann im Moment haben wenn sie etwas bezahlen müssen, nicht erst in ner Woche, in nem Monat oder sonst was! Außerdem braucht man trotzdem die Zustimmung des gesetzl. Vertreters der entweder sagt: "kauf dir genau das" oder "kauf dir damit was du willst"
Da dies aber ein Vertrag auf Dauer ist gilt der Paragraph auch gar nicht! Absurd!!
Bei beiden Varianten hat der Anbieter absolut keinen blassen Schimmer was Sache ist! Er weiß nicht ob der beschränkt geschäftsfähige die allgemeine Zustimmung hat das Geld auszugeben oder ob er das Geld genau für diesen Zweck bekommen hat!
D. h. das "angebliche" Rechtsgeschäft bleibt weiterhin "schwebend" unwirksam bis der gesetzl. Vertreter einwilligt!
Dieses kann aber erst passieren, bis der Anbieter/Verkäufer die Genehmigung anfordert, erst dann beginnt die Frist zur Genehmigung, denn die Genehmigungsfrist beträgt 2 Wochen! Genehmigt der gesetzl. Vertreter nicht ist das Rechtsgeschäft unwirksam, da wenn er nichts erklärt es als verweigert gilt! Das wird natürlich kein Verkäufer tun sondern wartet bis der beschränkt geschäftsfähige voll Geschäftsfähig wird und dann gilt der Vertrag erst!
Das ganze ist sehr realitätsfern irgendwie.. naja ich hoffe ich konnte euch mit dem Paragraphen weiterhelfen, bzw. euch aufklären.
Jetzt auch mal ne Frage von mir: Habt ihr das per Einschreiben widerrufen? Oder hat es auch irgendwer hier per e-Mail versucht und geschafft? Mag nicht für die Leute auch noch Geld auszugeben!
Liebe liebe Grüße
Bubbles
#80
geschrieben 09. September 2006 - 23:19
Bin auch ein Geschädigter des SMS-Anbieters und über Google-recherchen mal hierher gekommen....
Bin nicht minderjährig, kann ich das einfach behaupten? Wie komme ich da am besten raus? Habe 4 SMS den "Registrierungstag" geschickt, mehr nicht, 2 Wochen später die Rechnung....
MfG
#81
geschrieben 09. September 2006 - 23:48
#82
geschrieben 10. September 2006 - 13:12
die ham mir ja geschriebn das die wiederrufsfrist abgelaufen sei dann hab ich ihnen das geschrieben und dann kam nixmehr zurück hmm *g*
Zudem bin ich laut Gesetz noch beschränkt geschäftsfähig siehe §106 BGB. Demnach treten die §§107 bis 113 in Kraft. Da ich durch diese Willenserklärung keinen rechtlichen Vorteil erlange, benötige ich die Einwilligung meiner Erziehungsberechtigten, die aber nicht vorliegt ($107). Weiterhin weise ich sie auf den $ 108 Abs. (1) BGB hin, darin steht, die Wirksamkeit hängt vom gesetzlichen Vertreter ab.Ebenso müssen Sie laut $108 Abs. (2) meine Eltern zur Genehmigung auffordern, dafür hätten Sie 2 Wochen Zeit gehabt. Das taten Sie aber nicht, und da meine Eltern diesem Nicht zustimmen, spielt eine Wiederruffrist keine Rolle mehr da der Vertrag von Anfang an unwirksam war.
- ← Suchmaschineneintrag Gelegentlich Erneuern?
- Internet Forum
- Vernünftige Online-rechtschreibprüfung? →

Hilfe
Neues Thema
Antworten
Nach oben

