Sehr geehrte Damen und Herren,
die Minderjährigkeit Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes, auf die Sie sich hier berufen, hat auf die Wirksamkeit des eingegangenen Vertragverhältnisses keinen Einfluss.
Eine Einwilligung der Eltern ist im Hinblick auf die rechtliche Wirksamkeit nicht erforderlich. Bei dem abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 110 BGB.
Da unsere Leistungen nachweislich in Anspruch genommen wurden, bestehen wir auf unsere Forderung und erwarten Ihre Zahlung innerhalb der nächsten 7 Tage.
Sollten wir innerhalb dieser genannten Frist keinen Zahlungseingang feststellen, übergeben wir diese Angelegenheit umgehend unserem Inkassobüro, wodurch Ihnen weitere erhebliche Kosten entstehen.
Mit freundlichem Gruß
SMS FREE 100
SO! dann habe ich denen das geschickt was Gary2 sich ausgedacht hat und schwups kam am nächsten tag eine nette mail in der sich die Bastarde sogar entsculdigt haben
VIEL GLÜCK Allen die auch reingefallen sind

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