Zitat (bLiTzi: 17.10.2006, 20:59)
Noch ein Wort zu den IP-Adressen: Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man Ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Bislang ist die Rechtslage auch so, dass lediglich die Staatsanwaltschaft einen Auskunftsanspruch gegen den Provider hat.
guckst du hier: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...-abo-vertragen/
*bbeinchen wiederhol*
Ja, das macht nix, wenn du mich wiederholst. Ich bin stolz, dass ich auch mal was brauchbares im Netz gefunden habe. Aber manchmal ist es besser, wenn man diese vielen Links wiederholt, denn die Neuen "
Hab ich aber auch gemacht. Kann nur allen sagen: Last euch vom Board Mutmachen und haltet schön zur Stange. Bis jetzt hat noch niemand was vom großen Haus, wo die Frau mit der Wage in der Hand davorsteht, bekommen.
bbeinchen

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