Zitat (Messerstecher: 19.08.2006, 13:43)
ehm, wolltest du dich da anmelden, oder versteh ich das grade falsch...?!
desweiteren, es kann sich gar nicht um ein rechtsgeschäft im sinne des § 110 BGB handeln, da dies der "taschengeld-paragraph" ist, und ich denke, mit deinem taschengeld kannst du diesen betrag nicht begleichen(oder doch?!)
was noch dazu kommt, die §§ 106 - 108 BGB beinhalten, das jemand, der noch nicht VOLL geschäftsfähig ist, OHNE die einwilligung des gesetzlichen vertreters keine von vornherein rechtsgültige rechtsgeschäfte abschließen kann(ausser du kannst den vertrag mit deinem taschengeld begleichen, dann wäre es ein rechtsgeschft im sinne des § 110 BGB) (und falls das nicht so ist, bis zur einwilligung, bzw ablehnung des gesetzlichen vertreters ist das zustande kommen in deinem fall nämlich "schwebend unwirksam" ). und da ich denke, das deine eltern dieses rechtsgeschäft ablehnen werden, ist dieser vertrag von vornherein ungütlig!
nur das mit den falschen angaben, das is nich so ganz in ordnung, das könnte dir noch probleme bereiten...
Dieser Beitrag wurde von Gary2 bearbeitet: 19. August 2006 - 15:50

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