Doch leider las ich grad folgendes:
Eine Sammelklage kennt das deutsche Recht nicht. Diese Klage gibt es im US-amerikanischem Recht. Dort können Ansprüche vieler einzelner Personen gebündelt und in einem Prozess erledigt werden. In Deutschland muss jeder für sich klagen. Damit hat jeder für sich auch das volle Prozess-Risiko (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
Vor Prozess muss der Kläger mit Gerichtskosten in Vorlage treten, gewinnt er, kann er sich das Geld und seine Rechtsanwaltsgebühren von der unterlegenen Seite wiederholen.
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hier noch was erfreuliches
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...von-betrug-aus/
GrüssLe

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