mich hat es leider auch erwischt.Die üblichen Schreiben kenn Ihr ja schon.Jetzt habe ich mal eine kleine Frage.
Irgendwo steht da ja im Widerrufsrecht, das bei einer Anspruchnahme des Dienstes, also das senden einer SMS, das Widerrufsrecht verfällt. Dieses habe ich leider getan. Kann ich denn trotzdem rechtlich gegen diesen Verein, SMSFREE24.de, vorgehen oder muss ich das Lehrgeld bezahlen?
Bitte um HILFE.....

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