Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#305
geschrieben 12. Oktober 2006 - 23:15
habe genau das gleiche problem---bin dort angemeldet,habe aber falsche daten eingegeben.
wie ist das denn bei dir? was hast du unternommen und wie ist es weitergelaufen`?
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#306
geschrieben 13. Oktober 2006 - 10:39
mich hat es leider auch erwischt.Die üblichen Schreiben kenn Ihr ja schon.Jetzt habe ich mal eine kleine Frage.
Irgendwo steht da ja im Widerrufsrecht, das bei einer Anspruchnahme des Dienstes, also das senden einer SMS, das Widerrufsrecht verfällt. Dieses habe ich leider getan. Kann ich denn trotzdem rechtlich gegen diesen Verein, SMSFREE24.de, vorgehen oder muss ich das Lehrgeld bezahlen?
Bitte um HILFE.....
#307
geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:00
http://www.medien-internet-und-recht.de/vo...?mir_dok_id=369
Da steht ausdrücklich, dass dem Kunden eine Widerrufserklärung zugehen muss. Es reicht nicht, dass in den AGb´s drauf hingewiesen wird.
Auszug:
BGB § 126 b, § 312 c Abs. 1 Satz 1, § 355 Abs. 2 Satz 2
1. Ein Unternehmer ist gemäß § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung Informationen zur Verfügung zu stellen; hierzu gehören die in § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV aufgeführten Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung.
2. Den Anforderungen der Textform gemäß § 126 b BGB genügt es nicht, wenn der Anbieter einer Internetplattform (hier: Internetautkionshaus) die AGB des Nutzers dauerhaft (auf seinem entfernten Server) speichert. Vielmehr passen für die in Rede stehende "Textform" nur Verkörperungen auf Papier, Diskette, CD-Rom oder solche Verkörperungen, die mit deren Übergabe an den Empfänger gelangen und so die Erklärung "mitteilen". Entsprechendes gilt für die gesendete E-Mail oder das Computerfax, da auch diese Verkörperungen an den Empfänger gelangen.
3. Bei Texten (hier: Widerrufsbelehrung in den AGB eines Anbieters) die auf einer Homepage ins Internet gestellt, aber dem Empfänger nicht übermittelt worden sind, wäre § 126 b BGB nur in dem speziellen Einzellfall gewahrt, bei dem es tatsächlich zu einem Download des Textes gekommen ist.
4. Gerade im Hinblick auf die Besonderheiten des Verkaufs bei "eBay" ist der Hinweis auf die einmonatige Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) nicht entbehrlich, sondern gerade erforderlich.
5. Stellt ein Anbieter seine AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) mit der Regelung des Widerrufsrecht lediglich auf einer Webseite (hier: "MICH"-Seite bei eBay) ins Internet, hat der Anbieter - mangels Belehrung in Textform gem. § 126 b BGB - keine Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss erteilt und die erforderliche Widerrufsbelehrung kann nur nach Vertragsschluss erfolgen, mit der Konsequenz, dass eine Widerrufsfirst von einem Monat gilt (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Ich hab meine letzte Mahnung am 6.10. bekommen ( mit sofortiger Zahlungsaufforderung ). Das ist nun schon ne Woche her. Bis jetzt kam noch nichts wieder. Ich lass mich nicht mehr nerven und Geld sehen die von mir auch nicht. Lass dich nicht einschüchtern und bleib weiter hier im Board, mir hats schon riesig geholfen.
Ciao
#308
geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:33
#309
geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:34
wir haben mit den lauten von simsen.de einige probleme und das ganze ist auch noch sehr kurios.
meine tochter kam auf die seite,weil dort ein ipot zu gewinnen war,sie mußte sich aber registrieren ,hatte allerdings meine daten angegeben,weil das ab 18 war,blöder weise auch meine bankverdindung,ganz kurz darauf wurden bei mit 89 euro vom konto abgebucht,ich habe das sofort zurückgebucht und meine tochter gestand dann ,daß sie ebn diesen i pot gewinnen wollte,ein blick auf mein e-mail postfach zeigte,daß direkt nach dem ich das geld zurückgebucht hatte eine rechnung vorhanden war,ich habe mich auf der seite etwas schalu gemacht und wollte unser wiederspruchsrecht geltend machen,haha ,die email kam sofort zurück,ungefähr vier tage nach der ersten rechnung kam schon die erste mahnung,die zweite mahnung kam dann auch recht flott,aber per post und das kuriose fand ich,daß es sich um leute handelt mit sitz in östereich und dubai,ich habe sofort einen neuen wiederuf geschriebn und per psot und einschreiben losgeschcikt,dieser brief kam zurück,empfänger unbekannt! aber genau eine woche später kam ein brief von einem inkassobüro,denen schrieb ich wiederum,worin ich betonte,daß es unmöglich war von meinem wiederufsrecht gebrauch zu machen,daß der gang zu der seite irreführend sei,weil dort nicht nur mit gratis sms gelockt wurde,sondern in erster linie um ein gewinn eines ipots,ich drohte mit dem gang zum verbraucherschutz und mit einer anzeige,seit dem habe ich nichts mehr von dem inkassobüro gehört,wo man übrigens telefonisch niemanden erreichen konnte,mal abgesehen davon,daß es sich auch noch um eine 0180 nummer handelte,die mit 38 cent die minute angeführt wurde.
ich denke auch,mal soll sich von solchen kriminellen machenschaften nicht verunsichern lassen und notfalls selber anzeige erstatten,ich möchte nicht wissen wieviele leute da schon unsummen bezahlt haben....
zumindest freu ich mich,daß ich nicht alleine mit diesem problem dastehe.
viele grüße von johannah
#310
geschrieben 13. Oktober 2006 - 13:14
Doch leider las ich grad folgendes:
Eine Sammelklage kennt das deutsche Recht nicht. Diese Klage gibt es im US-amerikanischem Recht. Dort können Ansprüche vieler einzelner Personen gebündelt und in einem Prozess erledigt werden. In Deutschland muss jeder für sich klagen. Damit hat jeder für sich auch das volle Prozess-Risiko (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).
Vor Prozess muss der Kläger mit Gerichtskosten in Vorlage treten, gewinnt er, kann er sich das Geld und seine Rechtsanwaltsgebühren von der unterlegenen Seite wiederholen.
_________
hier noch was erfreuliches
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...von-betrug-aus/
GrüssLe
#311
geschrieben 13. Oktober 2006 - 13:36
Zitat (Melania1984: 13.10.2006, 00:15)
habe genau das gleiche problem---bin dort angemeldet,habe aber falsche daten eingegeben.
wie ist das denn bei dir? was hast du unternommen und wie ist es weitergelaufen`?
Melania, ich glaube sie können deine richtige daten (anschrift usw. haben), falls du von zuhause online warst, oder und das ist der fall, eine bestätiguns-sms bekommen hast. dein handy ist angemeldet und die können das von deinem telefonanbieter fordern. aber ich denke es wird nichts.
Zitat (drfumanshu: 13.10.2006, 11:39)
mich hat es leider auch erwischt.Die üblichen Schreiben kenn Ihr ja schon.Jetzt habe ich mal eine kleine Frage.
Irgendwo steht da ja im Widerrufsrecht, das bei einer Anspruchnahme des Dienstes, also das senden einer SMS, das Widerrufsrecht verfällt. Dieses habe ich leider getan. Kann ich denn trotzdem rechtlich gegen diesen Verein, SMSFREE24.de, vorgehen oder muss ich das Lehrgeld bezahlen?
Bitte um HILFE.....
Es widerspricht sich immer drfumanshu!!
es steht auch irgendwo im AGB's das wir eine probezeit on 14 Tagen (Widerrufsfrist) haben. solange die frsit noch gilt ist der versand von sms kostenlos. nur wenn man nach 14 Tagen nicht wiederrufen hat ist es kostenpfligig!!
#312
geschrieben 13. Oktober 2006 - 16:15
war auch noch unter den 14 tagen, doch per mail knnte man ja keinen erreichen.
hab dann halt ein einschreiben geschickt was aber auch keinen interessiert hat. naja was solls
die können mir jetzt ja eh nichts mehr.
wegen der sammelklage...
dene ihr sitz ist doch in london. zähl das den nicht? ich mein, wird dann trotzdem mit deutschem recht verhandelt?
#313
geschrieben 13. Oktober 2006 - 18:47
Zitat (tweety20fce: 12.10.2006, 21:14)
Hey ich finde den brief echt genial
Hast du den so weg geschickt per mail oder wie?
Ja , hab ich per mail weggeschickt und noch keine Nachricht erhalten , auf die anderen mails die ich geschickt habe kam am Tag danach immer die Standartmail das die Frist abgelaufen sei ... , schaun wa mal
#314
geschrieben 13. Oktober 2006 - 18:55
ich liebe euch dafür dass ihr hier zu dieser betrügerischen abzocke stellung bezieht und mich in buchstäblich letzter sekunde vorm reinfallen in diesen betrug gewarnt habt.
wollte nämlich eben überweisen gehen(
ich verdiene im mom monatlich nur 230 € da ich z.Zt. bei bund bin.der geforderte betrag is die hälfte davon,abgesehen davon hätte ich vom rest kaum leben können,aber das war dem ja eh scheiss egal.
wie dem auch sei,ich werde mich euch anschliessen und keinen cent an diesen verachtenswerten abzocker zahlen,is doch einfach mal krass wie man "einen vertrag abschliessen " kann ohne es zu wissen.
der spinner gehört hinter gitter.
nun raste ich hier schon wieder aus wenn ich an die sache denke.
nochmals 1000 dank an euch und bleibt hart!
Mit freundlichen Grüssen
lebanesedream
#315
geschrieben 13. Oktober 2006 - 22:56
zu den internetseiten:
sollte nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden das man ein abo eingeht etc. ist es kein gültiger vertrag. Wenn erst aus der AGB herraus geht, das man ein Abo damit abschließt dann ist dies ebend nicht rechtens.
simsen.de hat zum beispiel ihre anmeldemöglichkeit vorerst gestoppt.
interessant finde ich das solche firmen grundsätzlich einen sitz im Ausland (London, Dubai, etc.) haben.
im falle von simsen.de noch verwirrender ist, das zwar dubai als sitz angegeben wird, kündigungen jedoch nach wien sollen.
zu den inkassofirmen/anwälten:
hier würde ich gar nicht reagieren insofern als Rufnummer ne 0900er oder ne 0180er nummer angegeben ist. Keine seriöse Unternehmung/Kanlzei praktiziert dies so. Ne 0800er ist glaub ich was anderes
so wurde mir mal empfohlen an ein solches problem ranzugehen:
nach eingang der ersten Mahnung S O F O R T Kündigung incl. einspruch gegen mahnung mit begründung einlegen. Dieses schreiben sollte schon per Post (Einschreiben mit Rückschein!) oder Fax erfolgen. E-Mail ist so ne sache. Beweise mal das die E-mail wirklich beim Anbieter angekommen ist und nicht etwa automatisch im Anti-Spam-filter landet. So hat man zumindest einen Nachweis das man wirklich was verschickt hat.
bei anwaltsschreiben / inkassoschreiben sollte oberes beachtet werden. zusätzlich liegt es im ermessen des verbrauchers selber zu reagieren. bei seriösen (oder sogar bekannten) anwälten/inkassounternehmen würde ich aber schon reagieren. Die haben 1. keine teuren hotlines und 2. sind die sicher auch froh das ganze vom Tisch zu haben.
sollte ein gerichtlicher mahnbescheid kommen - diesem unbedingt wiedersprechen mit begründung!
Es empfielt sich neben dem besucht bei der Polizei auch einer bei der örtlichen Verbraucherzentrale. Diese hat aufgrund von anderen geschädigten meist schon vorkenntnisse und kann rechtlich noch mal einige tipps geben.
Alternativ gibt es auch anwälte die gegen ein kleines honorar ab 15 EUR rechtsauskunft geben. (google hilft
aber bitte auf keinen fall panik machen/haben. was wollen die euch? solange ihr den dienst dann nicht weiter aktiv genutzt habt (außer halt z.B. die gratis SMS) dürfte es keine probleme geben da rechtlich auf der sicheren seite zu sein.
übrigens: wer sich auf seiten wie http://www.hausaufgaben-heute.com anmeldet dürfte schlechtere karten haben sich rauszureden. Dort steht der Zahlbetrag neben dem anmeldeformular und in der AGB. sogar die widerufsbelehrung steht da.
Marcel
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Rechtschreibfehler sind gewollt :D
#316
geschrieben 14. Oktober 2006 - 07:49
#317 _Breaker_
geschrieben 14. Oktober 2006 - 07:59
Sorry
#318
geschrieben 14. Oktober 2006 - 09:29
was ich aber machen würde , ist, ein beschwerde an google zu schicken! die lassen grenzwertiglegale firmen werben. irgendwo muß doch deren kommerzzwang auch aufhören.
aber zurück zu thema:
oben wurde was von sammelklage geschrieben. das halte ich insgesamt für ne weniger gute idee. zumal wir da von zivilrecht sprechen. wäre es nicht viel effektiver, betrugsanzeigen zu erstatten und zwar immer einzeln. für den guten s.h. hieße das nämlich , das er 1-2- 10,20 mal ne vorladung bekommt und stellung nehmen muß. bei unterschiedlichen wortlauten darf der gute dann jedesmal seinen anwalt aufsuchen und es mit ihm besprechen. damit ist der dann gut nen monat beschäftigt. ganz zu schweigen von den verhandlungen...hehe
Dieser Beitrag wurde von Nazgul bearbeitet: 14. Oktober 2006 - 09:30
#319
geschrieben 14. Oktober 2006 - 10:20
hab mal geschaut. bei primasms.de ist das wieder so ne sache
die teilnahmebestimmungen stehen auf der selben seite. auch die agb scheint weitestgehend ok zu sein. die seite hat sogar ein kontaktformular (was nun wirklich nich alle haben!)
die 0700er nummer soll sogar zum ortstarif sein laut impressum.
wer sich hier registriert, hat halt pech. ein bisschen muss man schon schauen un wenn es auf der selben seite steht kann man sich nichtmal mit dem spruch "stand nur in der AGB" retten.
zum thema google sag ich nur soviel:
wenn geld reinkommt ist google egal was sie werben. hauptsache es bleibt legal. und diese seite ist nunmal - zumindest meiner ansicht nach - vollkommen i.o.
Dieser Beitrag wurde von Marcel bearbeitet: 14. Oktober 2006 - 10:20
Marcel
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