WinFuture-Forum.de: Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite... - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...

#301 Mitglied ist offline   ottoschulz 

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  geschrieben 12. Oktober 2006 - 19:27

So , mich hat der wahnsinn auch erreicht :wink:


Hab mir mal alles was ich finden konnte in ein Text geworfen und ein bissle überarbeitet und bin nun fertig , bin mal auf die Antwort gespannt. :police:


Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach der derzeitigen Gestaltung ihrer Seite www.smsfree24.de und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Anspruch von Herrn Humberg oder der Theana Ltd. zu verneinen.Ich muss als Betroffener hierzu nicht einmal eine Anfechtung oder einen Widerruf erklären, da die entsprechenden Klauseln in den AGB als überraschend im Sinne des § 305c BGB anzusehen und damit unwirksam sind. Eine Zahlungsverpflichtung von meiner Seite besteht also nicht.

Wie schon in einem Brief zuvor von mir geschrieben, werde ich mich nicht durch Mahnschreiben und Inkasso-Drohungen einschüchtern lassen, wie es "vielleicht" bei anderen Opfern der Fall ist. Bei der aktuellen Lage wäre Herr Humberg reichlich dumm, wenn er wirklich gerichtliche Schritte einleiten würde.
Ich fordere Sie ferner auf, künftig von weiteren Rechnungslegungen oder Mahnungen Abstand zu nehmen.
Ich habe im September 2006 Interesse an Ihrem Angebot zur kostenlosen SMS versendung gehabt und wollte dementsprechend 1 SMS versenden, was ich auch getan hab. Beim Anklicken der Internetseite hatte ich lediglich Ihr Gratisangebot feststellen können, sowie die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Ich habe deswegen meine Daten eingegeben.
Ich hatte jedoch keine Kenntnis darüber, dass Sie Ihre Gratisangebot nach Anklicken der AGB`s in ein monatliches Abo mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus umgestalten würden. Dies war weder beim Anklicken der Seite ersichtlich, noch hätte ich ein derartiges Abo mit Ihnen abschließen wollen.
Bei dem so von Ihnen abgegebenen Angebot handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung keinen wirksamen Vertrag begründen. Mir war nicht deutlich, dass gleichzeitig mit der Nutzung der Gratis SMS über einen bestimmten Zeitraum hinaus automatisch ein Abovertrag mit Ihnen abgeschlossen werden sollte.
Ich werde daher keine Zahlungen an Sie vornehmen.
Sollten Sie dennoch Ihre vermeintlichen Ansprüche gerichtlich geltend machen wollen, bitte ich sie mich zu informieren, daß ich mich gegebenfalls noch mit meiner Rechtschutzversicherung kontaktieren kann, um mir einen Prozeßbevollmächtigten zu suchen.

Hochachtungsvoll verbleibt xxxxxxx

Hab mich auch an Textpasagen aus diesem Forum bedient und hoffe mal das es klar geht. :police:
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#302 Mitglied ist offline   ottoschulz 

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geschrieben 12. Oktober 2006 - 19:45

Beitrag anzeigenZitat (Nile: 11.10.2006, 15:23)

Hallo zusammen

Bekannter hat mir geraten, die sachlage per einschreiben an das Inkassobüro zu schicken, nicht nur per email, was meint ihr dazu?

Gruß, Nile


Man brauch kein Einschreiben schicken !!!
Eine E-mail und ein Fax mit sendebericht haben den gleichen Nachweis.
Ein Einschreiben ist heutzutage nicht mehr nötig.
Vor allem wenn du ein Einschreiben nach London schickst , das kommt eh nie bei dem an , das ist doch nur ne Briefkastenfirma , die Briefe landen im Müll und das wars. :police:
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#303 Mitglied ist offline   tweety20fce 

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geschrieben 12. Oktober 2006 - 20:14

Und was ist mit der adresse in flensburg? London ist klat briefkasten adresse losgisch.

Hey ich finde den brief echt genial :police:

Hast du den so weg geschickt per mail oder wie?
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#304 Mitglied ist offline   Shadow-Jade 

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geschrieben 12. Oktober 2006 - 22:09

hat es eigentlich bis jetzt irgendjemand geschafft, dass sie einen ganz in ruhe gelassen haben?
ich meine ohne lästige mahnungen etc.
habe übrigens einschrieben + ziemlich viel mails geschickt.
kratzt die doch eh nicht.
denke ich werd jetzt auch den freund und helfer aufsuchen.
ist mir echt zu blöd das ganze :)
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#305 Mitglied ist offline   Melania1984 

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geschrieben 12. Oktober 2006 - 23:15

hi
habe genau das gleiche problem---bin dort angemeldet,habe aber falsche daten eingegeben.
wie ist das denn bei dir? was hast du unternommen und wie ist es weitergelaufen`?
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#306 Mitglied ist offline   drfumanshu 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 10:39

Hallo alle...

mich hat es leider auch erwischt.Die üblichen Schreiben kenn Ihr ja schon.Jetzt habe ich mal eine kleine Frage.
Irgendwo steht da ja im Widerrufsrecht, das bei einer Anspruchnahme des Dienstes, also das senden einer SMS, das Widerrufsrecht verfällt. Dieses habe ich leider getan. Kann ich denn trotzdem rechtlich gegen diesen Verein, SMSFREE24.de, vorgehen oder muss ich das Lehrgeld bezahlen?

Bitte um HILFE..... ;) die machen mich noch verrückt.....
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#307 Mitglied ist offline   bbeinchen 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:00

Hallo, ich denke das ist egal. Ich hab nen Link gefunden. Bezieht sich aufs Widerrufsrecht. ;)
http://www.medien-internet-und-recht.de/vo...?mir_dok_id=369

Da steht ausdrücklich, dass dem Kunden eine Widerrufserklärung zugehen muss. Es reicht nicht, dass in den AGb´s drauf hingewiesen wird.


Auszug:
BGB § 126 b, § 312 c Abs. 1 Satz 1, § 355 Abs. 2 Satz 2

1. Ein Unternehmer ist gemäß § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung Informationen zur Verfügung zu stellen; hierzu gehören die in § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV aufgeführten Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung.

2. Den Anforderungen der Textform gemäß § 126 b BGB genügt es nicht, wenn der Anbieter einer Internetplattform (hier: Internetautkionshaus) die AGB des Nutzers dauerhaft (auf seinem entfernten Server) speichert. Vielmehr passen für die in Rede stehende "Textform" nur Verkörperungen auf Papier, Diskette, CD-Rom oder solche Verkörperungen, die mit deren Übergabe an den Empfänger gelangen und so die Erklärung "mitteilen". Entsprechendes gilt für die gesendete E-Mail oder das Computerfax, da auch diese Verkörperungen an den Empfänger gelangen.

3. Bei Texten (hier: Widerrufsbelehrung in den AGB eines Anbieters) die auf einer Homepage ins Internet gestellt, aber dem Empfänger nicht übermittelt worden sind, wäre § 126 b BGB nur in dem speziellen Einzellfall gewahrt, bei dem es tatsächlich zu einem Download des Textes gekommen ist.

4. Gerade im Hinblick auf die Besonderheiten des Verkaufs bei "eBay" ist der Hinweis auf die einmonatige Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) nicht entbehrlich, sondern gerade erforderlich.

5. Stellt ein Anbieter seine AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) mit der Regelung des Widerrufsrecht lediglich auf einer Webseite (hier: "MICH"-Seite bei eBay) ins Internet, hat der Anbieter - mangels Belehrung in Textform gem. § 126 b BGB - keine Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss erteilt und die erforderliche Widerrufsbelehrung kann nur nach Vertragsschluss erfolgen, mit der Konsequenz, dass eine Widerrufsfirst von einem Monat gilt (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Ich hab meine letzte Mahnung am 6.10. bekommen ( mit sofortiger Zahlungsaufforderung ). Das ist nun schon ne Woche her. Bis jetzt kam noch nichts wieder. Ich lass mich nicht mehr nerven und Geld sehen die von mir auch nicht. Lass dich nicht einschüchtern und bleib weiter hier im Board, mir hats schon riesig geholfen.
Ciao
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#308 Mitglied ist offline   bLiTzi 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:33

http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...ke-smsfree24de/

... und noch weitere Opfer ...
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#309 Mitglied ist offline   johannah 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:34

hallo,

wir haben mit den lauten von simsen.de einige probleme und das ganze ist auch noch sehr kurios.

meine tochter kam auf die seite,weil dort ein ipot zu gewinnen war,sie mußte sich aber registrieren ,hatte allerdings meine daten angegeben,weil das ab 18 war,blöder weise auch meine bankverdindung,ganz kurz darauf wurden bei mit 89 euro vom konto abgebucht,ich habe das sofort zurückgebucht und meine tochter gestand dann ,daß sie ebn diesen i pot gewinnen wollte,ein blick auf mein e-mail postfach zeigte,daß direkt nach dem ich das geld zurückgebucht hatte eine rechnung vorhanden war,ich habe mich auf der seite etwas schalu gemacht und wollte unser wiederspruchsrecht geltend machen,haha ,die email kam sofort zurück,ungefähr vier tage nach der ersten rechnung kam schon die erste mahnung,die zweite mahnung kam dann auch recht flott,aber per post und das kuriose fand ich,daß es sich um leute handelt mit sitz in östereich und dubai,ich habe sofort einen neuen wiederuf geschriebn und per psot und einschreiben losgeschcikt,dieser brief kam zurück,empfänger unbekannt! aber genau eine woche später kam ein brief von einem inkassobüro,denen schrieb ich wiederum,worin ich betonte,daß es unmöglich war von meinem wiederufsrecht gebrauch zu machen,daß der gang zu der seite irreführend sei,weil dort nicht nur mit gratis sms gelockt wurde,sondern in erster linie um ein gewinn eines ipots,ich drohte mit dem gang zum verbraucherschutz und mit einer anzeige,seit dem habe ich nichts mehr von dem inkassobüro gehört,wo man übrigens telefonisch niemanden erreichen konnte,mal abgesehen davon,daß es sich auch noch um eine 0180 nummer handelte,die mit 38 cent die minute angeführt wurde.

ich denke auch,mal soll sich von solchen kriminellen machenschaften nicht verunsichern lassen und notfalls selber anzeige erstatten,ich möchte nicht wissen wieviele leute da schon unsummen bezahlt haben....

zumindest freu ich mich,daß ich nicht alleine mit diesem problem dastehe.

viele grüße von johannah
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#310 Mitglied ist offline   bLiTzi 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 13:14

Ja, wie hier schonmal geschrieben wurden is... so eine sammelklage wäre echt nicht schlecht, schliesslich sind wir genug Leute ;) hab auch viele andere "Foren" gefunden, wo sich User über smsfree24&Co. aufregen... !!!

Doch leider las ich grad folgendes:

Eine Sammelklage kennt das deutsche Recht nicht. Diese Klage gibt es im US-amerikanischem Recht. Dort können Ansprüche vieler einzelner Personen gebündelt und in einem Prozess erledigt werden. In Deutschland muss jeder für sich klagen. Damit hat jeder für sich auch das volle Prozess-Risiko (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

Vor Prozess muss der Kläger mit Gerichtskosten in Vorlage treten, gewinnt er, kann er sich das Geld und seine Rechtsanwaltsgebühren von der unterlegenen Seite wiederholen.


;) mist...

_________

hier noch was erfreuliches ;)


http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...von-betrug-aus/


GrüssLe
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#311 Mitglied ist offline   Lauvia 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 13:36

Beitrag anzeigenZitat (Melania1984: 13.10.2006, 00:15)

hi
habe genau das gleiche problem---bin dort angemeldet,habe aber falsche daten eingegeben.
wie ist das denn bei dir? was hast du unternommen und wie ist es weitergelaufen`?



Melania, ich glaube sie können deine richtige daten (anschrift usw. haben), falls du von zuhause online warst, oder und das ist der fall, eine bestätiguns-sms bekommen hast. dein handy ist angemeldet und die können das von deinem telefonanbieter fordern. aber ich denke es wird nichts.

Beitrag anzeigenZitat (drfumanshu: 13.10.2006, 11:39)

Hallo alle...

mich hat es leider auch erwischt.Die üblichen Schreiben kenn Ihr ja schon.Jetzt habe ich mal eine kleine Frage.
Irgendwo steht da ja im Widerrufsrecht, das bei einer Anspruchnahme des Dienstes, also das senden einer SMS, das Widerrufsrecht verfällt. Dieses habe ich leider getan. Kann ich denn trotzdem rechtlich gegen diesen Verein, SMSFREE24.de, vorgehen oder muss ich das Lehrgeld bezahlen?

Bitte um HILFE..... ;) die machen mich noch verrückt.....



Es widerspricht sich immer drfumanshu!!

es steht auch irgendwo im AGB's das wir eine probezeit on 14 Tagen (Widerrufsfrist) haben. solange die frsit noch gilt ist der versand von sms kostenlos. nur wenn man nach 14 Tagen nicht wiederrufen hat ist es kostenpfligig!!
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#312 Mitglied ist offline   Shadow-Jade 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 16:15

das mit den 14 tagen ist ja schön und gut.
war auch noch unter den 14 tagen, doch per mail knnte man ja keinen erreichen.
hab dann halt ein einschreiben geschickt was aber auch keinen interessiert hat. naja was solls
die können mir jetzt ja eh nichts mehr.

wegen der sammelklage...
dene ihr sitz ist doch in london. zähl das den nicht? ich mein, wird dann trotzdem mit deutschem recht verhandelt?
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#313 Mitglied ist offline   ottoschulz 

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  geschrieben 13. Oktober 2006 - 18:47

Beitrag anzeigenZitat (tweety20fce: 12.10.2006, 21:14)

Und was ist mit der adresse in flensburg? London ist klat briefkasten adresse losgisch.

Hey ich finde den brief echt genial :D

Hast du den so weg geschickt per mail oder wie?


Ja , hab ich per mail weggeschickt und noch keine Nachricht erhalten , auf die anderen mails die ich geschickt habe kam am Tag danach immer die Standartmail das die Frist abgelaufen sei ... , schaun wa mal
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#314 Mitglied ist offline   lebanesedream 

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  geschrieben 13. Oktober 2006 - 18:55

Hallo an alle Opfer da draussen ...


ich liebe euch dafür dass ihr hier zu dieser betrügerischen abzocke stellung bezieht und mich in buchstäblich letzter sekunde vorm reinfallen in diesen betrug gewarnt habt.

wollte nämlich eben überweisen gehen( :D omg) und wollte vorher ma bei google gucken,was es zu der ominösen firma gibt,daraufhin sah ich dieses board hier und ich habe dadurch inzwischen 116 € gesparrt die ich diesem betrüger wirklich gegeben hätte ich depp !!

ich verdiene im mom monatlich nur 230 € da ich z.Zt. bei bund bin.der geforderte betrag is die hälfte davon,abgesehen davon hätte ich vom rest kaum leben können,aber das war dem ja eh scheiss egal.


wie dem auch sei,ich werde mich euch anschliessen und keinen cent an diesen verachtenswerten abzocker zahlen,is doch einfach mal krass wie man "einen vertrag abschliessen " kann ohne es zu wissen.

der spinner gehört hinter gitter.

nun raste ich hier schon wieder aus wenn ich an die sache denke. :D egal keine kopfschmerzen mehr wegen der sache.

nochmals 1000 dank an euch und bleibt hart! :D

Mit freundlichen Grüssen

lebanesedream
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#315 Mitglied ist offline   Marcel 

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geschrieben 13. Oktober 2006 - 22:56

LEUTE MACHT EUCH NICHT VERRÜCKT!!! :rofl:

zu den internetseiten:
sollte nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden das man ein abo eingeht etc. ist es kein gültiger vertrag. Wenn erst aus der AGB herraus geht, das man ein Abo damit abschließt dann ist dies ebend nicht rechtens.

simsen.de hat zum beispiel ihre anmeldemöglichkeit vorerst gestoppt.
interessant finde ich das solche firmen grundsätzlich einen sitz im Ausland (London, Dubai, etc.) haben.

im falle von simsen.de noch verwirrender ist, das zwar dubai als sitz angegeben wird, kündigungen jedoch nach wien sollen.

zu den inkassofirmen/anwälten:
hier würde ich gar nicht reagieren insofern als Rufnummer ne 0900er oder ne 0180er nummer angegeben ist. Keine seriöse Unternehmung/Kanlzei praktiziert dies so. Ne 0800er ist glaub ich was anderes :P, da einem ja keine kosten entstehen.


so wurde mir mal empfohlen an ein solches problem ranzugehen:

nach eingang der ersten Mahnung S O F O R T Kündigung incl. einspruch gegen mahnung mit begründung einlegen. Dieses schreiben sollte schon per Post (Einschreiben mit Rückschein!) oder Fax erfolgen. E-Mail ist so ne sache. Beweise mal das die E-mail wirklich beim Anbieter angekommen ist und nicht etwa automatisch im Anti-Spam-filter landet. So hat man zumindest einen Nachweis das man wirklich was verschickt hat.

bei anwaltsschreiben / inkassoschreiben sollte oberes beachtet werden. zusätzlich liegt es im ermessen des verbrauchers selber zu reagieren. bei seriösen (oder sogar bekannten) anwälten/inkassounternehmen würde ich aber schon reagieren. Die haben 1. keine teuren hotlines und 2. sind die sicher auch froh das ganze vom Tisch zu haben.

sollte ein gerichtlicher mahnbescheid kommen - diesem unbedingt wiedersprechen mit begründung!


Es empfielt sich neben dem besucht bei der Polizei auch einer bei der örtlichen Verbraucherzentrale. Diese hat aufgrund von anderen geschädigten meist schon vorkenntnisse und kann rechtlich noch mal einige tipps geben.
Alternativ gibt es auch anwälte die gegen ein kleines honorar ab 15 EUR rechtsauskunft geben. (google hilft :rofl: )

aber bitte auf keinen fall panik machen/haben. was wollen die euch? solange ihr den dienst dann nicht weiter aktiv genutzt habt (außer halt z.B. die gratis SMS) dürfte es keine probleme geben da rechtlich auf der sicheren seite zu sein.

übrigens: wer sich auf seiten wie http://www.hausaufgaben-heute.com anmeldet dürfte schlechtere karten haben sich rauszureden. Dort steht der Zahlbetrag neben dem anmeldeformular und in der AGB. sogar die widerufsbelehrung steht da.
gruß
Marcel

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Rechtschreibfehler sind gewollt :D
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