Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#294
geschrieben 11. Oktober 2006 - 09:11
hab auch gerade mal versucht bei debtandasset jemanden zu erreichen. Die Nummer funktioniert jetzt, aber es geht nur der Anrufbeantworter an und meine Telefonnummer wollte ich da nicht hinterlassen.
Dem Eintrag zu Folge, scheint das schon ein normales Inkassounternehmen zu sein, fragt sich nur in wiefern die informiert sind, wie die Verträge zwischen freesms und uns zustande gekommen sind.
Ich gehe davon aus, dass debtandasset nur weiß, wir wären Verträge eingegangen (bewusst) und hätten jetzt keine Lust zu bezahlen.
Leider sieht das ja etwas anders aus. Da ich telefonisch niemanden erreiche, habe ich dem Inkassounternehmen ne email geschrieben, in der ich erklärt habe, wie sich der Sachverhalt mir freesms darstellt, wann und wie ich über den Vertrag informiert wurde (zu spät, erst nach 14 Tagen), dass ich nach der Information sofort und mit sofortiger Wirkung gekündigt hätte, und hab den ganzen emailverkehr zwischen freesms und mir als Anlage dazugepackt. Jetzt sind debtandasset wenigstens über den Sachverhalt informiert und wissen für wen, und mit welcher schwachen Argumentation sie versuchen Geld einzutreiben.
Ich werde weiter versuchen da jemanden telefonisch zu erreichen, weil ich endlich Antworten will und keine Lust habe auf Standardantworten.
ICh habe mir überlegt, am Samstag zur Polizei zu gehen und mich mal zu informieren, wie sich das mit der Anzeige verhält, was man da beachten muss, ob es Sinn macht. Ich persönlich fühle mich nämlich schon arg belästigt und fasse es nicht, dass ein Unternehmen wie freesms100 einfach Kündigungen ignorieren kann, dann zu einem Inkassounternehmen geht und mir das Leben schwer macht.
Klar, kenne ich die rechtliche Lage und ich weiß ja, dass ich nichts zu befürchten habe, da meine Kündigung fristgerecht war, aber irgendwann reicht es dann doch mal.
Bin ja mal gespannt, in wie fern mir die Polizei helfen kann, halte euch auf dem laufendem und rate jedem, der seine richtigen Angaben bei freesms100 angegeben hat, sich wenigstens bei den cops zu informieren. Ob man dann anzeigt, kann man dann ja immer noch überlegen.
Und zu der Aussage von dem debtandasset-menschen: er sagt ja, die Agb`s wären klar formuliert und man würde bewusst einen Vertrag eingehen. Damit hat er leider recht. Jeder der die AGB´s gelesenen hat und dann akzeptiert hat ist bewusst einen Vertrag eingegangen. Gott sei Dank reicht es nach deutschem Recht nicht, solche Vertragsabschlüsse in den Agb´s zu bemerken. Die einzige chance die wir haben, ist zu argumentieren, wir wären über den Vertrag nicht fristgerecht informiert worden. Ich glaube, ALLE, aber wirklich alle Opfer von diesen Vertragsabschlüssen, haben erst von dem Vertrag erfahren, als die offizielle Widerrufszeit abgelaufen war. Und da öffnet sich das Rechtsfenster, welches uns als Verbraucher schützt. Wir haben das Recht, und Anbieter haben die Pflicht, uns mit sofortiger Wirkung von Verträgen in Kenntnis zu setzen. Ich hätte also, da ich mich am 28.09.06 angemeldet habe, spätestens am 29.08.06 eine email bekommen müssen, in der ich über den Vertrag informiert wurde. Diese email habe ich nie bekommen, ich wurde also nie über den Vertrag und über mein Widerrufsrecht informiert. Die Vertragsinfo bekam ich erst am 13.09.06, also nach Ablauf des Widerrufszeitraums. Und da ich erst am 13.09.06 darüber informiert wurde, beginnt die Widerrufsphase erst am 13.09.06. Ich habe am 14.09.06 offiziell gekündigt und den Vertrag widerrufen, wurde aber von freesms100 vollkommen ignoriert.
Somit habe ich als Verbraucher alles mir mögliche getan, habe mich nach deutschem Recht fristgerecht von dem VErtraf zurückgezogen.
Deswegen an alle neuen Opfer, sobald ihr über den Vertrag informert werdet ( erste Mahnung) müsst ihr widerrufen!! Ob die das ignorieren ist egal, macht es!! Ansonsten läuft die Widerrufsphase wirklich ab und das erschwert die Argumentation!!
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#295
geschrieben 11. Oktober 2006 - 11:47
also mal zum thema:
der vertrag dürfte ungültig sein meines erachtens.
es muss eine eindeutige preis- und verpflichtungskenzeichnung geben. ein verweis auf die AGB reicht da nicht aus.
ich erinnere mich da noch eine andere seite (hausaufgaben.de?). Diese konnten sich auch nicht durchsetzen weil halt keine Kennzeichnung da war.
Auf vielen seiten findet man jetzt texte wie:
"Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von XX Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus."
und das neben dem anmeldeformular!
bei smsfree100.de wird jedoch eine freesms angeboten welche für einen endkunden die ansicht vertritt seine daten werden nur gesichert um z.B. an dem so groß beworbenen gewinnspiel teilzunehmen.
schleierhaft ist mir, wieso man png-dateien benutzt um die anschrift im impressum und AGB darzustellen.
lustig find ich übrigens in der AGB den §12 Abschnitt III
Alles in allem sei gesagt, abwarten bis schreiben vom Amtsgericht kommt und einspruch einlegen.
achja, noch ein kleiner hinweis: wer den dienst dann nutzt und munter SMS verschickt hat definitiv den AGBs zugestimmt und muss selbstverständlich zahlen bzw. eventuell nur den Monat wo er diesen dienst genutzt hat.
Zitat
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?
Dies wäre unter anderem:
- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
das sind einschüchterungstaktiken der härtesten klasse.
mit abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hat man sowas wie nen schuldenbekentniss unterschrieben.
Pfändung der bezüge geht nur dann wenn ein Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid durchgeführt wurde.
ein kleiner besuch bei der örtlichen verbraucherzentrale wäre auch empfehlenswert. die können da noch mehr (vor allem verlässliche) (Rechts-)auskunft geben
Marcel
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Rechtschreibfehler sind gewollt :D
#296
geschrieben 11. Oktober 2006 - 12:04
bin auch ein opfer von dieser smsfree100. ich habe am 29 august sms dort geschickt und habe auf die AGB's wirklich nicht aufgepasstt, weil für sms free ist ja doch kostenlos oder? nachdem ich auf einmal 4 oder 5 geschickt habe habe ich mir gedacht es könnte nicht kostenlos sein. am meisten kann man nur1 oder 2 so schicken.
ich hab am gleichen Tag gekündigt und am nächsten Tag eine bestätigungsmail auch bekommen.
Leider nach 14 Tagen bekam ich diese bedrohungsmail mit "zahlen Sie sofort".
Ich habe dem Herrn Hansen schon tausende male geschrieben ich habe gekündigt, habe im seine AGB's § 2-III (denke ich) zitiert aber er liest meine mails nicht. er will nur geld auf jeden preis haben.
diese Klausel besagt man hat 14 Tage frist den vertrag zu kündigen. alles was innerhalb dieser 14 Tage geschickt ist ist kostenlos. der Dienst ist dann nur kostenpflichtig, wenn man nach 14 Tagen nicht gekündigt hat. heisst ich bin nicht betroffen!!
er hat selber die klausel zitiert (dummer fehler von ihm) und ich habe ihn schon wieder auf seine Mail verwiesen. Der kerl liest einfach nicht oder sieht was ich schreibe nicht.
Meine Kündigungsmail sowie seine Bestätigungsmail habe ich noch einmal an ihn weitergeleitet damit er sieht, dass ich es wirklich gekündigt habe und rechzeitzig.
nein er will geld. jetzt habe ich eine mail von seinem Inkassobüro bekommen.
Leute ich Zahle gar nichts und empfehle euch das gleiche auch. Aber leuten die nicht gekündigt haben würde ich empfehlen ich mit nem rechtanwalt in verbindung zu setzen oder oder eine anzeie bei der Kripo zu ertstaten.
Free bedeutet kostenlos also smsfree100 ist kostenlos sonst ist das eine irreführende Werbung
Viel spass, ich lasse mich niht bedrohen
#297
geschrieben 11. Oktober 2006 - 13:25
ich sags ja, für freesms100 macht es keinen Unterschied, ob man innerhalb der 14 tage kündigt, oder erst dann wenn man darüber informiert wird überhaupt einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
In deinem Fall ist es natürlich noch ärgerlicher, da du direkt gemerkt hast, das da was falsch ist, richtig reagiert hast und die dich trotzdem nicht in ruhe lassen.
Freesms spult bei jedem die gleiche Masche ab, unabhängig nach Kündigung. Früher oder später bekommen alle Post vom Inkassounternehmen. Wichtig ist es nur, dass man aushält bis sich das Amtsgericht meldet und dann Widerspruch einlegt. Das amtsgericht wird diesen Widerspruch nämlich nicht ignorieren. Wenns soweit is, muss freesms uns NACHWEISEN, dass wir bewusst und mit vollem Einverständnis den Vertrag eingegangen sind. Und kein Richter dieser Welt, akzeptiert das Argument, von wegen Agb´s zugestimmt = Vertrag abgeschlossen. Das zählt nämlich nicht.
Nunja, ich bin mal gespannt, ob sich debtandasset auf meine email meldet. Dadurch dass sie jetzt informiert sind über die Sachlage dürften die eigentlich gar kein Interesse mehr daran haben, von mir Geld einzufordern. Vor Gericht haben sie keine Chance und dass wäre der einzige Weg, nachdem ich dem Mahnbescheid des Amtsgerichts wiedersprochen hätte. Also verschwendetet Zeit. Und ihr Geld bekommt das Inkassounternehmen nur, wenn FReesms Recht bekommt, in dem Falle müsste ich die Mahngebühren zahlen und die gehen dann an debtandasset. aber, soweit kommts ja nicht.
Hab leider bei denen immer noch niemanden erreicht, komischer Laden. aber war ja vorherzusehen. Wie gesagt, Samstag gehe ich zu den Cops und informier mich. Wenn ich ne Anzeige mache, veröffentliche ich hier das Aktenzeichen und alle angaben die ihr braucht, dann kann man da bestimmt auch ne Sammelaktion raus machen. Hat wahrscheinlich größere Wirkung..
#298
geschrieben 11. Oktober 2006 - 14:23
es hätte nicht nur eine größere Wirkung, eine Sammelaktion zu machen sondern die fertig geschrieben anzeigen/ Papiere gleich an das richtige Amzsgericht zu schicken.
Wenn jemand bereits diesen Vorgang Anzige-Amtsgericht-Aktennummer etc schon hinter sich hat, wäre es super für uns, er würde uns die Nummer des Falles und den Standort des Amtsgerichtes verraten. Dann können wir es gleich dne Leuten schicken, die mit dem Fall vertraut sind. Machen wir alle eine Anzeige bei der Polizei -einzeln- so legen die unsere formulare i eine kiste, denn die können da nichts machen. Die Polizei ist in soolch einem Falle doch nur 'Postbote' zum Amtsgericht.
Habe heute auch schon post bekommen, so richtig echt auf Papier *nerv*
Bekannter hat mir geraten, die sachlage per einschreiben an das Inkassobüro zu schicken, nicht nur per email, was meint ihr dazu?
Gruß, Nile
#299
geschrieben 11. Oktober 2006 - 18:30
Zitat
Wer hat dir denn geschrieben und was steht in dem Brief, würde mich mal interessieren. Ich hoffe mal es war kein Mahnbescheid.
Wäre super, wenn du mal den Brief posten würdest.
#300
geschrieben 11. Oktober 2006 - 18:43
berichte bitte unbedingt was die cops zu dir gesagt haben
ansonsten mailen brauch man auf email von freesms eh nicht kommt ja eh nur Standard anwort zurück..... die lesen das glaube ich auch garnicht dort....ich habe meine mails alle gespeichert und brauch dann nur noch drucken fals doch irgendwas weiteres kommt
#301
geschrieben 12. Oktober 2006 - 19:27
Hab mir mal alles was ich finden konnte in ein Text geworfen und ein bissle überarbeitet und bin nun fertig , bin mal auf die Antwort gespannt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach der derzeitigen Gestaltung ihrer Seite www.smsfree24.de und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Anspruch von Herrn Humberg oder der Theana Ltd. zu verneinen.Ich muss als Betroffener hierzu nicht einmal eine Anfechtung oder einen Widerruf erklären, da die entsprechenden Klauseln in den AGB als überraschend im Sinne des § 305c BGB anzusehen und damit unwirksam sind. Eine Zahlungsverpflichtung von meiner Seite besteht also nicht.
Wie schon in einem Brief zuvor von mir geschrieben, werde ich mich nicht durch Mahnschreiben und Inkasso-Drohungen einschüchtern lassen, wie es "vielleicht" bei anderen Opfern der Fall ist. Bei der aktuellen Lage wäre Herr Humberg reichlich dumm, wenn er wirklich gerichtliche Schritte einleiten würde.
Ich fordere Sie ferner auf, künftig von weiteren Rechnungslegungen oder Mahnungen Abstand zu nehmen.
Ich habe im September 2006 Interesse an Ihrem Angebot zur kostenlosen SMS versendung gehabt und wollte dementsprechend 1 SMS versenden, was ich auch getan hab. Beim Anklicken der Internetseite hatte ich lediglich Ihr Gratisangebot feststellen können, sowie die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Ich habe deswegen meine Daten eingegeben.
Ich hatte jedoch keine Kenntnis darüber, dass Sie Ihre Gratisangebot nach Anklicken der AGB`s in ein monatliches Abo mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus umgestalten würden. Dies war weder beim Anklicken der Seite ersichtlich, noch hätte ich ein derartiges Abo mit Ihnen abschließen wollen.
Bei dem so von Ihnen abgegebenen Angebot handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung keinen wirksamen Vertrag begründen. Mir war nicht deutlich, dass gleichzeitig mit der Nutzung der Gratis SMS über einen bestimmten Zeitraum hinaus automatisch ein Abovertrag mit Ihnen abgeschlossen werden sollte.
Ich werde daher keine Zahlungen an Sie vornehmen.
Sollten Sie dennoch Ihre vermeintlichen Ansprüche gerichtlich geltend machen wollen, bitte ich sie mich zu informieren, daß ich mich gegebenfalls noch mit meiner Rechtschutzversicherung kontaktieren kann, um mir einen Prozeßbevollmächtigten zu suchen.
Hochachtungsvoll verbleibt xxxxxxx
Hab mich auch an Textpasagen aus diesem Forum bedient und hoffe mal das es klar geht.
#302
geschrieben 12. Oktober 2006 - 19:45
Zitat (Nile: 11.10.2006, 15:23)
Bekannter hat mir geraten, die sachlage per einschreiben an das Inkassobüro zu schicken, nicht nur per email, was meint ihr dazu?
Gruß, Nile
Man brauch kein Einschreiben schicken !!!
Eine E-mail und ein Fax mit sendebericht haben den gleichen Nachweis.
Ein Einschreiben ist heutzutage nicht mehr nötig.
Vor allem wenn du ein Einschreiben nach London schickst , das kommt eh nie bei dem an , das ist doch nur ne Briefkastenfirma , die Briefe landen im Müll und das wars.
#303
geschrieben 12. Oktober 2006 - 20:14
Hey ich finde den brief echt genial
Hast du den so weg geschickt per mail oder wie?
#304
geschrieben 12. Oktober 2006 - 22:09
ich meine ohne lästige mahnungen etc.
habe übrigens einschrieben + ziemlich viel mails geschickt.
kratzt die doch eh nicht.
denke ich werd jetzt auch den freund und helfer aufsuchen.
ist mir echt zu blöd das ganze
#305
geschrieben 12. Oktober 2006 - 23:15
habe genau das gleiche problem---bin dort angemeldet,habe aber falsche daten eingegeben.
wie ist das denn bei dir? was hast du unternommen und wie ist es weitergelaufen`?
#306
geschrieben 13. Oktober 2006 - 10:39
mich hat es leider auch erwischt.Die üblichen Schreiben kenn Ihr ja schon.Jetzt habe ich mal eine kleine Frage.
Irgendwo steht da ja im Widerrufsrecht, das bei einer Anspruchnahme des Dienstes, also das senden einer SMS, das Widerrufsrecht verfällt. Dieses habe ich leider getan. Kann ich denn trotzdem rechtlich gegen diesen Verein, SMSFREE24.de, vorgehen oder muss ich das Lehrgeld bezahlen?
Bitte um HILFE.....
#307
geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:00
http://www.medien-internet-und-recht.de/vo...?mir_dok_id=369
Da steht ausdrücklich, dass dem Kunden eine Widerrufserklärung zugehen muss. Es reicht nicht, dass in den AGb´s drauf hingewiesen wird.
Auszug:
BGB § 126 b, § 312 c Abs. 1 Satz 1, § 355 Abs. 2 Satz 2
1. Ein Unternehmer ist gemäß § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet, dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung Informationen zur Verfügung zu stellen; hierzu gehören die in § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV aufgeführten Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen und Einzelheiten der Ausübung.
2. Den Anforderungen der Textform gemäß § 126 b BGB genügt es nicht, wenn der Anbieter einer Internetplattform (hier: Internetautkionshaus) die AGB des Nutzers dauerhaft (auf seinem entfernten Server) speichert. Vielmehr passen für die in Rede stehende "Textform" nur Verkörperungen auf Papier, Diskette, CD-Rom oder solche Verkörperungen, die mit deren Übergabe an den Empfänger gelangen und so die Erklärung "mitteilen". Entsprechendes gilt für die gesendete E-Mail oder das Computerfax, da auch diese Verkörperungen an den Empfänger gelangen.
3. Bei Texten (hier: Widerrufsbelehrung in den AGB eines Anbieters) die auf einer Homepage ins Internet gestellt, aber dem Empfänger nicht übermittelt worden sind, wäre § 126 b BGB nur in dem speziellen Einzellfall gewahrt, bei dem es tatsächlich zu einem Download des Textes gekommen ist.
4. Gerade im Hinblick auf die Besonderheiten des Verkaufs bei "eBay" ist der Hinweis auf die einmonatige Widerrufsfrist (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB) nicht entbehrlich, sondern gerade erforderlich.
5. Stellt ein Anbieter seine AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) mit der Regelung des Widerrufsrecht lediglich auf einer Webseite (hier: "MICH"-Seite bei eBay) ins Internet, hat der Anbieter - mangels Belehrung in Textform gem. § 126 b BGB - keine Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss erteilt und die erforderliche Widerrufsbelehrung kann nur nach Vertragsschluss erfolgen, mit der Konsequenz, dass eine Widerrufsfirst von einem Monat gilt (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Ich hab meine letzte Mahnung am 6.10. bekommen ( mit sofortiger Zahlungsaufforderung ). Das ist nun schon ne Woche her. Bis jetzt kam noch nichts wieder. Ich lass mich nicht mehr nerven und Geld sehen die von mir auch nicht. Lass dich nicht einschüchtern und bleib weiter hier im Board, mir hats schon riesig geholfen.
Ciao
#308
geschrieben 13. Oktober 2006 - 12:33
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