Zitat (lwa: 27.09.2006, 13:25)
1. Unterscheide Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer = jo hab ich gemacht!
2. Eine Steuernummer muss nicht im Impressum stehen (hab ich nicht behauptet , lies mal richtig durch)und eine UmsterId-Nr. benötigt man nur bei Auslandsgeschäften (diese wäre dann angabepflichtig im Impressum). = Die Umsatzsteuernummer muss aber im Impressum stehen! Ohne Umsatzsteuernummer kein Geschäft! So einfach!
Und ja, seit dem 01. Juli 2002 muss die Steuernummer von Unternehmen auf Rechnungen angegeben werden, wenn auf den Rechnungen die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen ist. Es handelt sich bei der Steuernummer um die finanzamtsbezogene Nummer, ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben, so ist auch diese anzugeben.
Aber was hat eine Rechnung mit dem Impressum zu tun!? = war doch nur als Vergleich!!!!!!!!
Du würfelst gerne einiges durcheinander und besitzt "gefährliches Halbwissen". Was denn? Besser mal richtig durchlesen!![color=#FF0000]
Deine Initiative in allen Ehren, aber Schnellschüsse kann hier keiner gebrauchen.
Tatsache ist, er hat nichts im Impressum stehen!
Dieser Beitrag wurde von Cabadbaran bearbeitet: 27. September 2006 - 15:59

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