Zitat (Cabadbaran: 27.09.2006, 12:41)
Wenn du nämlich keine Steuernummer oder Umsatzsteuer hast, dann biste auch beim Finanzamt nicht als "Unternehmer" gemeldet. Da schauen die schon nach was da los ist.....
Ich zitiere mal von dem Link (http://www.antispam....ltiger_Vertrag_
vor) ein paar Zeilen:
Auf der Webseite des Abzockers sollten Sie im Impressum nachsehen, ob eine ladungsfähige Anschrift und eine Umsatzsteuernummer vorzufinden sind (<-- ansonsten: Finanzbehörde informieren!). Auch der oft vorzufindende Hinweis: "Steuernummer... in Arbeit... wird nachgereicht" kann ein Hinweis darauf sein, dass mit dem Betreiber etwas oberfaul ist und er vielleicht viel mehr Angst vor der Justiz hat, als Sie.
Nochmal für dich.
1. Unterscheide Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
2. Eine Steuernummer muss nicht im Impressum stehen und eine UmsterId-Nr. benötigt man nur bei Auslandsgeschäften (diese wäre dann angabepflichtig im Impressum).
Und ja, seit dem 01. Juli 2002 muss die Steuernummer von Unternehmen auf Rechnungen angegeben werden, wenn auf den Rechnungen die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen ist. Es handelt sich bei der Steuernummer um die finanzamtsbezogene Nummer, ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vergeben, so ist auch diese anzugeben.
Aber was hat eine Rechnung mit dem Impressum zu tun!?
Du würfelst gerne einiges durcheinander und besitzt "gefährliches Halbwissen".
Deine Initiative in allen Ehren, aber Schnellschüsse kann hier keiner gebrauchen.
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 27. September 2006 - 12:39

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