Problem Mit Einer >>free<<sms - Seite...
#197
geschrieben 23. September 2006 - 14:55
auch mein Sohn ist Opfer dieses dubiosen Vereins. Daher war es sehr hilfreich, was ihr an Erfahrungsberichten übermittelt habt.
Ich habe, das Einverständnis von einigen von euch vorausgesetzt, in meinem Antwortschreiben Texte von anderen "Opfern" verwendet und noch durch ein paar Sätze ergänzt (siehe Text im Anhang).
Wäre ich Anwalt, würd ich mir die Type von freesms100 mal vorknöpfen.
Gruß und Dank an Alle. Wehrt Euch.
Bernd
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute eine E-Mail (2. Mahnung) von Ihnen erhalten, in der Sie behaupten, ich hätte am 29.08.2006 ein einjähriges Abonnement bei Ihnen abgeschlossen. Sie fordern mich darin auf, bis zum 29.09.2006 den fälligen Betrag von 96,00 € zu überweisen. In Ihren Erklärungen zur Mahnung drohen Sie mir u. a. mit Strafanzeige im Falle einer Erschleichung von Leistungen durch Minderjährige, die nur Erwachsene in Anspruch nehmen dürfen sowie mit beweissichernden Informationen.
Ich möchte zu Ihrer Mahnung wie folgt Stellung nehmen:
Ihr Internetauftritt suggeriert die kostenlose Versendung von SMS. Erst in Ihren sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen Sie auf den Abschluss eines mehrmonatigen Vertrages mit entsprechenden Kosten hin. Wenn jedoch nur an einer für den Kunden nicht sofort sichtbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als eine auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen (siehe auch Urteil des AG München vom 25.07.2005 Az: 163 C 13423/05). Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen, z. B. mit entsprechenden vollständigen Adressangaben, wie auf Ihrem Registrierungsformular vorgesehen, einer schriftlichen Auftragsbestätigung und einer schriftlichen Rechnung.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitzuteilen, ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält, erforderlich ist. Diesen Hinweis habe ich nicht erhalten.
Ferner verweisen Sie in Ihren AGB`s in §2 Abs. III darauf hin, dass erst mit Übermittlung der Registrierungsbestätigung Ihrerseits der Vertrag zustande kommt. Diese Registrierungsbestätigung liegt nicht in Schriftform vor, ein rechtsgültiger Vertrag wäre demnach ohnehin nicht zustande gekommen.
Ferner fehlt die Grundlage für eine Mahnung: Eine Mahnung ist erst dann zulässig, wenn ein Kunde eine Zahlungsverpflichtung, die durch eine schriftliche Rechnung (mit Angabe von Rechnungsempfänger, Rechnungsversender, Rechnungsdatum, Auftragsnummer, schriftlicher Beigabe der AGB, USt.-Identnummer, etc.), belegt werden muss, nicht erfüllt. Ich habe von Ihnen keine Rechnung vorliegen, kann demnach, wäre überhaupt ein Vertrag zustande gekommen, gar nicht in Verzug sein.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerspruchs und der vorsorglichen Kündigung der nicht zustande gekommenen „Vertrages“.
Sollte mir diese Bestätigung nicht innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich vorliegen, behalte ich mir strafrechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen Theana Ltd, 95 Wilton Road, Suite 3 (!!!!), SW1V 1BZ London, United Kingdom bzw. den Rechnungsempfänger, Herrn Sascha Humberg, der offensichtlich sehr oft seine Bankverbindungen wechselt (siehe auch den intensiven Meinungsaustausch geprellter „Kunden“) vor
Gruß
Anzeige
#198
geschrieben 23. September 2006 - 17:06
Soll er doch drohen, ich persönlich würde ihm gerne mal gegenüber sitzen
Ich bin, glaube ich, eine der wenigen die die richtigen Daten angegeben hat! Also wenn mir jemand in einem post sagt was ich bei der polizei erzählen soll dann mache ich das wenn ich etwas zeit hab! Gerne auch über ICQ 113145882
Eilt ja nicht -fg-
Die kriegen keinen vollstreckbaren Titel gegen mich ohne das wir vorm richter sitzen!
Liebe Grüße
die Bubbles
#199
geschrieben 24. September 2006 - 11:44
#200
geschrieben 25. September 2006 - 13:52
Zitat (BubblesPL: 23.09.2006, 18:06)
Also du gehst zur Polizei:
Du: Guten Tag! (ganz schüchtern)
Polizeibeamter: Guten tag (setzt die Brille auf die Nase). Was kann ich für Sie tun?
D: Tja, da habe ich ein Problemchen (dabei denkend: "und noch Hunderte oder Tausende Leute außer ich") und zwar, ich hab mich bei einem angeblich "kostenlosen" internet Smsanbieter angemeldet, und jetzt hab ich hald ein ABO auf dem Hals. Ich glaub aber da ist etwas faul an der Sache, und blah blah blah.
So ungefär sollte es sein. :-)
Ne, wirklich man muß einfach zur Polizei gehen und sagen dass man die Anzeige erstatten will. Und weiter sagen sie schon was zu tun ist. Sie sind doch dafür da um unz zu schützen oder?
Und was mich betrifft, bis jetzt noch alles ruhig.
Dieser Beitrag wurde von Sargossa bearbeitet: 25. September 2006 - 14:32
#201
geschrieben 25. September 2006 - 17:07
#202
geschrieben 25. September 2006 - 20:13
bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.
Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?
Dies wäre unter anderem:
- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
Hat einer von euch das auch bekommen? dacht als letze mahnung kommt ne sms..
#203
geschrieben 25. September 2006 - 21:32
ich war bei der verbraucherzentrale heute nochmal. die meinten es is nich schlimm wenn man diese firmen einfach ignoriert.
#204
geschrieben 26. September 2006 - 06:25
Zitat (Nazgul: 22.09.2006, 11:48)
edit: leider erledigt!!!!
und noch ein edit:
in den aktuellen agbs steht eine vertragslaufzeit von 24 monaten , in der mahnung werden 12 angegeben.
1. wer hat screenshot , wann ggfs. dort eine änderung durchgeführt worden ist.
2. wer wurde über diese änderung informiert?!?
Tatsache ist: Verträge mit Zahlungs- und Lieferbedingungenänderung ohne das Wissen Anderer/Besteller/Käufer sind mit sofortiger Wirkung kündbar!
Dieser Beitrag wurde von Cabadbaran bearbeitet: 26. September 2006 - 06:26
#205
geschrieben 26. September 2006 - 13:01
#206
geschrieben 26. September 2006 - 17:28
aber aus dem passus aus den agb´s mit der Stillschweigenden verlängerung, kannste denen keinen Strick drehen, weil das z.B. auch bei allen mobilfunkverträgen so ist........leider......
#207
geschrieben 26. September 2006 - 19:02
#208
geschrieben 26. September 2006 - 19:28
#209
geschrieben 26. September 2006 - 20:48
Zitat (Messerstecher: 26.09.2006, 14:01)
Ich hab heute auch ne letzte Mahnung bekommen. Da pfurz ich drauf.
Schaut Euch mal das Impressum an! Die AGB´s verletzten den Datenschutz. Da heisst es, das man eure Daten für Werbung/Spam verwendet! Ha. Da lach ich mir den Schwanz ab. Spam und Werbung mit unseren Daten, na der kann sich auf etwas gefasst machen.
#210
geschrieben 26. September 2006 - 20:53
Zitat (Cabadbaran: 26.09.2006, 21:48)
Schaut Euch mal das Impressum an! Die AGB´s verletzten den Datenschutz. Da heisst es, das man eure Daten für Werbung/Spam verwendet! Ha. Da lach ich mir den Schwanz ab. Spam und Werbung mit unseren Daten, na der kann sich auf etwas gefasst machen.
^^nettes Vokabular
Außerdem, habe ich schon mal geschrieben:
Die Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsbelehrung muß nach § 355 Abs. 2 BGB DEUTLICH und UNÜBERSEHBAR sein
(deutlich gestaltet ist, sich also durch Farbe, Buchstabengröße, Sperrschrift oder Fettdruck vom restlichen Text in nicht übersehbarer Weise abhebt)
Der Widerruf hebt sich in den AGBs der free SMS Seite nicht ab!
Also entspricht er nicht der Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB. Die Wiederrufsbelehrung hat somit noch garnicht begonnen!
Somit könnt ihr jederzeit widerrufen!
Arglistig gestaltete AGBs
Habt ihr euch mal ganz bewußt die AGBs angeschaut!?
http://www.smsfree100.de/teilnahme.php
Bis § 7 sind die rellativ gut zu lesen
Ab § 9 ( § 8 existiert gar nicht ! tongue.gif ) ist der Schriftstil und Buchstabenabstand verändert und ziemlich schlecht lesbar (gestaucht!). Das wird ziemlich anstrengend fürs Auge und ist meiner Meinung nach beabsichtigt.
Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...-abo-vertragen/
LESEN
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 26. September 2006 - 20:59
#211
geschrieben 26. September 2006 - 21:16
wegen fehlender Steuernummer etc... angeschrieben. Habe die komplette Denic - Adresse mitdazukopiert. Na, der wird sich freuen!
- ← Suchmaschineneintrag Gelegentlich Erneuern?
- Internet Forum
- Vernünftige Online-rechtschreibprüfung? →

Hilfe
Neues Thema
Antworten
Nach oben


