Zitat (Sargossa: 22.09.2006, 13:04)
Das kommt auf den Richter an. Eigentlich darf man es nicht machen. Man wird ja nicht vom Gericht erklären dass man die falschen Daten verwendet hat um sich vor dem SPAM zu schützen, als ob man nicht wüsste das es strafbar ist. Oder doch? Oh keine Ahnung, bin doch koi Anwalt
Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”, dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier). Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus - der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.
Quelle
Vorgehen bei ungewollten Internet-Abo-Verträgen
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/...t-abo-vertragen
@ all Link folgen^^
Dieser Beitrag wurde von lwa bearbeitet: 22. September 2006 - 19:57

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